Kontakte sind wichtig
Was jedoch alle Spanier vereint, ist die Bedeutung persönlicher Beziehungen. So werden freie Stellen öfter als in Deutschland über persönliche Beziehungen vergeben, und unverlangte Bewerbungen werden oft nicht einmal berücksichtigt. Es ist in Spanien sehr wichtig, "jemanden zu kennen". Wenn Sie keine Freunde oder Verwandte in Spanien haben, die Ihnen den Kontakt zum Wunschunternehmen herstellen könnten, sollten Sie vor der schriftlichen Bewerbung versuchen, telefonisch Kontakt aufzunehmen. Am besten fahren Sie sogar nach Spanien und bewerben sich vor Ort. Bei guter Organisation können Sie damit binnen weniger Tage etwa zehn Bewerbungen vor Ort "erledigen" und damit eine aussichtsreiche Ausgangsposition schaffen.
Anschreiben
Obwohl Beziehungen in Spanien sehr wichtig sind, können Sie sich natürlich auch aus Eigeninitiative heraus bewerben. Bewerbungen über Bekannte haben meist einen besonderen Ablauf, da man Ihnen genau sagen wird, was Sie zu tun haben. Bei Initiativbewerbungen liegt alles bei Ihnen. Ihre wichtigsten Eigenschaften hierbei: Beständigkeit, Entschlossenheit und Überzeugungskraft.
Rufen Sie auf jeden Fall vorher im Unternehmen an, um einen persönlichen Kontakt herzustellen. Schicken Sie Ihre Bewerbung dann an diese Person und erwähnen Sie Ihr Telefonat. Danach rufen Sie am besten wieder im Unternehmen an, nehmen Bezug auf Ihre Bewerbung und fragen nach offenen Positionen. Damit können Sie nicht nur Ihre Sprachkenntnisse demonstrieren, sondern auch Initiative zeigen.
In Spanien gibt es keine klaren Bewerbungsregeln. Das Motivationsschreiben sollte so kurz wie möglich gehalten werden. Für Details nehmen Sie Bezug auf den beigefügten Lebenslauf.
In Spanien wird ein Lebenslauf mit sehr detaillierten persönlichen Daten gefordert. Daher ist es hier auch möglich, ein Foto anzubringen. Am besten gehen Sie jedoch auf Nummer sicher und fragen, wie es beim jeweiligen Unternehmen gehandhabt wird.
Lebenslauf
Die persönlichen Angaben sollten in einem spanischen Lebenslauf wesentlich detaillierter ausfallen als in anderen Ländern. Dazu gehören neben Familienstand und Geburtsdatum auch der Geburtsort und die Personalausweisnummer. Dennoch sollte der Lebenslauf eine Länge von zwei Seiten nicht überschreiten.
Grundlegende Teile des Lebenslaufes:
- Datos personales
- Formacion
- Experiencia
Datos personales
Hier wird eine detaillierte persönliche Information erwartet. Dazu gehören Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Nationalität, Passnummer, Datum und Ort der Geburt, Familienstand, Kinder.
Formacion
Hier sollten Sie detailliert Ihre Ausbildung angeben. Beginnen Sie dabei entweder mit Ihrer letzten Ausbildung oder, falls davon abweichend, mit der höchsten wie einem MBA. Relevante Zusatzqualifikationen wie Auslandsaufenthalte und soziales Engagement können hier auch angegeben werden.
Experiencia
Dies ist der wichtigste Teil des Lebenslaufes. Die Strukturierung kann chronologisch oder umgekehrt chronologisch erfolgen. Wenn Ihre letzte Position für den aktuell angestrebten Job relevant ist, sollten Sie den umgekehrt chronologischen Aufbau vorziehen.
Sonstiges
Sie können am Ende des Lebenslaufes auch Referenzen erwähnen, wenn diese Ihnen hilfreich erscheinen. Vergessen Sie nicht, den Lebenslauf zu unterschreiben.
Empfehlungsschreiben
In Spanien ist die Rolle von Empfehlungsschreiben und Kontakten noch besonders hoch. Achten Sie deshalb darauf, "gute" Namen auf der Empfehlungsliste zu haben.
Zeugnisse
Sollten Arbeitszeugnisse in einer anderen Sprache verlangt werden, kann es nicht schaden, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eines sollten Sie jedoch nicht vergessen: Übersetzungen sind arbeitsintensiv und diese Arbeit will bezahlt sein. Übersetzer berechnen ihr Honorar nach Zeilen. Der Preis kann erheblich schwanken. Sie sollten sich also vorab gut informieren und im Branchenbuch einige Büros ausfindig machen, um aus den verschiedenen Angeboten das Richtige wählen zu können. Zum Teil werden auch im europäischen Ausland beglaubigte Zeugnisse verlangt. Klären Sie also auch, ob das von Ihnen gewählte Büro Beglaubigungen ausstellen darf. Denn nur gerichtlich "beeidigte" Übersetzer dürfen übersetzte Urkunden auch beglaubigen.



