Riester-Rente

Bei einem Riester-Vertrag können geleistete Beiträge bis zu maximal 2.100 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Rürup-Rente
Bei den vor allem für Freiberufler und Selbstständige zugeschnittenen Rürup-Verträge sind 2008 für Alleinstehende bis zu 66 Prozent der Beiträge steuerlich abzugsfähig – höchstens aber 13.200 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis 26.400 Euro).




