Gesundheit
Ab 1. Januar müssen sich alle gesetzlich Versicherten auf höhere Beiträge einstellen: Dann gilt zumeist ein einheitlicher Satz von 15,5 Prozent, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Das entspricht einer durchschnittlichen Steigerung von 0,6 Prozentpunkten. Das Geld fließt erstmals in den Gesundheitsfonds, der mit Jahresbeginn eingeführt wird.
Weitere Neuerung: Die Beitragsbemessungsgrenze – die festlegt, bis zu welchem Betrag vom Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet und abgeführt werden – wird auf 3675 Euro im Monat bzw. 44.100 Euro im Jahr angehoben.
In der privaten Krankenversicherung wird ein so genannter Basistarif eingeführt. Er deckt das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Ebenfalls neu: Kein Interessant darf – wie es bisher durchaus üblich war – aufgrund seines Gesundheitszusatndes abgewiesen werden. Darüber hinaus soll ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zur anderen erleichtert werden: Die Alterungsrückstellungen können künftig zur neuen Privatversicherung mitgenommen werden – allerdings nur in Höhe des Basistarifs.
Arbeit
Zum 1. Januar wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von zurzeit 3,3 auf 2,8 Prozent gesenkt. Dieser gilt allerdings nur bis zum 30. Juni 2010. Von da an beträgt der Satz 3,0 Prozent.
Auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit kann jeder Arbeitslose ab Januar 2009 den Hauptschlussabschluss nachholen. Diesen Rechtsanspruch könnten rund acht Prozent eines Jahrgangs nutzen: So hoch ist der Anteil derjenigen, die keinen Schulabschluss haben.
Kinder
Erhöht wird 2009 auch das Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder steigt es um je zehn Euro pro Monat auf 164 Euro. Für das dritte Kind wird der Betrag von 154 auf 170 Euro erhöht, für das vierte und jedes weitere Kind von 179 auf 195 Euro. Angehoben wird darüber hinaus der steuerliche Kinderfreibetrag.
Von der Erhöhung des Kindergelds profitieren Hartz-IV-Empfänger allerdings nicht. Sie bekommen zwar das Kindergeld zunächst ausgezahlt. Danach zieht es ihnen die Arbeitsagentur vom Regelsatz wieder ab. Hintergrund: Wer Hartz-IV-Zuwendungen erhält, darf von keiner anderen Seite Unterstützung erhalten.
Wohnen
Rückwirkend zum 1. Oktober 2008 erhalten ab Januar etwa 800.000 Haushalte mehr Wohngeld. Von zurzeit 92 Euro steigt der Betrag auf 142 Euro. Erhöht wird auch der Kreis der Empfangsberechtigten: die Miethöchstgrenzen und die Einkommensgrenzen werden jeweils um zehn Prozent erhöht.
Besitzer nach 1964 errichteter Gebäude benötigen ab 1. Januar 2009 einen Energieausweis, wenn sie Haus oder Wohnung neu vermieten oder verkaufen wollen. Vorgelegt werden muss der Pass allen Kauf- und Mietinteressenten. Für Eigentümer älterer Gebäude gilt diese Ausweispflicht bereits seit Juli 2008.
Für Bauherren, die nach dem 1. Januar 2009 einen Bauantrag stellen, gilt: Sie müssen entweder einen Teil der Wärme für ihr Haus aus erneuerbaren Energien gewinnen oder durch eine effiziente Wärmedämmung den Energiebedarf des Hauses um 15 Prozent unter die gesetzlichen Anforderungen senken. Hintergrund ist das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG).
Erben
Ab Januar 2009 besser gestellt werden Erbschaften, die in der Familie bleiben. Künftig beträgt der Freibetrag für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mehr 300.000 Euro, sondern 500.000 Euro. Kinder können 400.000 Euro statt wie bisher 205.000 Euro steuerfrei erben. Bei Enkeln sind es 200.000 Euro statt bisher 51.000 Euro. Mit höheren Steuern müssen dagegen entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen rechnen. Für Firmenerben sind 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Steuer befreit, wenn sie den Betrieb mindestens sieben Jahre weiterführen.
Bußgelder
Für Drängler und Raser wird es wahrscheinlich ab Februar 2009 teuer: Stimmt der Bundestag Anfang des Jahres noch zu, dann wird das Fahren unter Alkoholeinfluss statt 250 Euro 500 Euro Bußgeld kosten. Bei Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit um beispielsweise 60 Stundenkilometer sind voraussichtlich bis zu 680 Euro fällig. Bisher musste bis zu bis zu 425 Euro berappt werden.
Abgeltungssteuer
Mit Beginn des Jahres tritt die neue Abgeltungssteuer in Kraft. Sie ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Für sie gilt ein feststehender Steuersatz von 25 Prozent. Hinzu kommen anteilig der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Vorausgesetzt, der Anleger ist Kirchenmitglied. Insgesamt bleibt der Gesamtsteuersatz auf 28 Prozent beschränkt. Dieser feststehende Steuersatz gilt für alle privaten Anleger und ist unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz. Mit dem Steuerabzug durch die Abgeltungssteuer ist die Einkommensteuer des Anlegers hinsichtlich der Kapitaleinkünfte zukünftig grundsätzlich abgegolten.



