„Wir haben uns auf eine weit reichende Gesundheitsreform geeinigt, die Deutschlands Gesundheitssystem umgestalten wird“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der siebenstündigen Verhandlungsrunde im Kanzleramt. Sie sprach von einer „vertretbaren“ und „guten Lösung“. Auch SPD-Verhandlungsführer Kurt Beck lobte den „guten Kompromiss“. Zwar wird die Einführung des Kernstücks der Reform, der Gesundheitsfonds, auf den 1. Januar 2009 verschoben, doch die Reform selbst soll nach wie vor am 1. April 2007 starten.
Zusatzbeiträge
Im Streit um mögliche Zusatzbeiträge (Überforderungsklausel) hat sich offenbar die SPD durchgesetzt. Diese Zusatzbeiträge, die Kassen erheben können, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für sie nicht ausreichen, dürfen demnach höchstens ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen. Bis zu acht Euro monatlich sollen allerdings ohne Einkommensprüfung erhoben werden, um unnötige Bürokratie zu vermeiden, sagte die Bundeskanzlerin.
Zwischen den Krankenkassen ist außerdem ein Finanzausgleich geplant, der Krankheitsrisiken abdecken und „ärmere“ Kassen aus drohenden Finanznöten befreien soll.
Um die finanziellen Auswirkungen des Gesundheitsfonds für die Bundesländer in Grenzen zu halten, soll es eine Übergangsphase von zehn Jahren geben, in der Krankenkassen, die besonders hohen Belastungen ausgesetzt sind, mit zusätzlichen Budgetmitteln des Bundes rechnen können.
Private Krankenversicherung
Die Gesundheitsreform bringt auch für Privatpatienten Vor- und Nachteile. In Zukunft müssen die privaten Krankenversicherungen allen „freiwillig Versicherten“ und ehemaligen Privatversicherten, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, einen „Basistarif“ anbieten. Dieser soll in etwa den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und nicht mehr kosten als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherung.
Einschränkungen geben wird es dagegen beim so genannten Mitnahmerecht der Altersrückstellungen (Portabilität). Bei einem Wechsel zwischen privaten Krankenversicherungen sollen die Altersrückstellungen „im Umfang des Basistarifs anrechnungsfähig gestaltet“ werden. Wechselt ein Privatpatient allerdings zu einer gesetzlichen Kasse, so sind die Altersrückstellungen nicht übertragbar.
Einen Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform will das Kabinett noch im Oktober vorlegen. Danach folgen die Beratungen im Bundestag.



