Was bedeutet „Wohn-Riester“?
Unter Wohn-Riester ist die Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie – oder von Genossenschaftsanteilen – in die private Altersvorsorge zu verstehen. Als staatlich geförderte Riester-Rente gelten bisher vor allem Geldanlagen, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres oder bis zum Beginn der gesetzlichen Rente laufen und eine lebenslange Rente zusichern (keine Auszahlung auf einen Schlag). Zurzeit haben rund 10 Millionen Deutsche Riester-Verträge.
Wie wird eine Förderung mit dem Wohn-Riester aussehen?
Wer ab 2008 ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, soll einen Riester-Zuschuss erhalten. Geplant ist, dass dieser vom Fiskus entweder zu den laufenden Tilgungsraten an die Bank gezahlt wird oder aber als Steuergutschrift gewährt wird. Diese neue Förderung sorgt für Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Formen der Altersvorsorge. Es ist damit zu rechnen, dass Bausparkassen ab 2008 entsprechende Produkte anbieten werden.
Was verlangt der Staat als Gegenleistung?
Für Rentner, die ihre Immobilie mit staatlichen Mitteln finanziert haben, wird es eine so genannte nachgelagerte Besteuerung geben. Die auf 25 Jahre hochgerechnete Steuerschuld wird dabei fiktiv auf den Vorteil des mietfreien Wohnens bemessen. 25 Prozent sollen dabei allerdings erlassen werden, wenn die Steuerlast auf einen Schlag – in einer Summe – gezahlt wird. Wer nicht so gut bei Kasse ist, erhält die Möglichkeit, diese Steuerschuld über 25 Jahre abzuzahlen.
Wird es die Wohnungsbauprämie weiterhin geben?
Vermutlich ja, aber mit einer Einschränkung: Die zukünftige Förderung wird wahrscheinlich gebunden an die Durchführung wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen.



