Was ist die neue Abgeltungssteuer?
Die neue Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Für sie gilt ein feststehender Steuersatz von 25 Prozent. Hinzu kommen anteilig der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Vorausgesetzt, der Anleger ist Kirchenmitglied. Insgesamt bleibt der Gesamtsteuersatz auf 28 Prozent beschränkt. Dieser feststehende Steuersatz gilt für alle privaten Anleger und ist unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz. Mit dem Steuerabzug durch die Abgeltungssteuer ist die Einkommensteuer des Anlegers hinsichtlich der Kapitaleinkünfte zukünftig grundsätzlich abgegolten. Die neue Abgeltungssteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.




