Zum Inhalt springen
wissen.de - Das große Wissensportal
  • Wissenstests
  • Lernen & Familie
  • Gesundheit
  • Reisen
  • Natur & Umwelt
  • Technik & Mobilität
  • Leben & Lifestyle
  • Digital
wissen.de - Das große Wissensportal
  • Wissenstests
  • Lernen & Familie
  • Gesundheit
  • Reisen
  • Natur & Umwelt
  • Technik & Mobilität
  • Lexika
  • Leben & Lifestyle
  • Digital
wissen.de-Newsletter
Spannende Fakten und Wissenstests direkt in Ihr Postfach.

Leserservice

  • Shop

Info

  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutzeinstellungen

Kontakt zur Redaktion

wissen.deErnst-Mey-Str. 8
70771 Leinfelden-Echterdingen

E-Mail: wissenschaft@konradin.de
Folgen Sie uns
Konradin Mediengruppewissenschaft.denatur.de
© 2026 wissen.de
Startseite/Leben & Lifestyle/Artikel
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Bildquelle nicht angegeben
Leben & Lifestyle

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Er ist gesetzlich vorgeschrieben - der Schutz vor und bei Krankheiten. Und die medizinische Versorgung ist für alle gleich. Mehr als drei Viertel der Bevölkerung sind bei einer der über 500 zugelassenen Kassen gesetzlich krankenversichert.
Veröffentlicht
26. Februar 2022
Lesezeit
3 Minuten
Rubrik
Leben & Lifestyle

Welche Krankenkassen gibt es?

Acht Kassenarten gibt es in Deutschland, die bundesweit oder regional organisiert sind - darunter die Allgemeinen Orts-Krankenkassen (AOK), Betriebs-Krankenkassen (BKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen, Angestellten-Krankenkassen, Arbeiter-Ersatzkassen und die Innungskrankenkassen (IKK).

Was bedeutet es, gesetzlich versichert zu sein?

Gesetzlichen Krankenkassen ist einheitlicher und umfassender Versicherungsschutz vorgeschrieben. Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h. Arzt- und Krankenhausrechnungen werden nicht vorfinanziert, sondern Leistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Außerdem gilt für gesetzlich Versicherte:

Was bringt ein Wechsel der Krankenkasse?

Für Mitglieder in einer GKV besteht seit 1.1.2002 die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu kündigen - ohne Angaben von Gründen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende, d. h. wenn beispielsweise am 16. März gekündigt wird, dann ist der Versicherungsbeginn bei der neuen Kasse am 1. Juni. An diese Wahlentscheidung ist man dann 18 Monate gebunden, bevor ein nächster Wechsel möglich ist. Der persönliche Beitrag zur Krankenkasse errechnet sich anhand des monatlichen Einkommens. Dieser besteht aus zwei Teilen: die eine Hälfte kommt vom Arbeitnehmer, die andere - in gleicher Höhe - vom Arbeitgeber. Derzeit liegt der Beitragsatz zwischen 12 % und 14,9 % bzw. bis zu über 20 % (erhöhter Satz) des Bruttoeinkommens (Stand: Januar 2006). Ein Wechsel der Krankenkasse kann also auf mehrere Jahre gerechnet eine deutliche Kostenersparnis bedeuten.

Worauf sollte beim Wechsel geachtet werden?

Die Kündigung des Vertrags mit der Krankenkasse sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Spätestens nach zwei Wochen erhält man die Kündigungsbestätigung, die für die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse benötigt wird. Bei der Entscheidung für einen Wechsel, sollte man neben der Höhe des Beitragssatzes auch genau prüfen, wie hoch die Kosten für freiwillige Zusatzleistungen sind - etwa alternative Heilmethoden, häusliche Krankenpflege, Kuren oder Krankengeld für Selbstständige - und ob es eine Geschäftsstelle in der Nähe gibt. Denn manchmal lassen sich Gesundheitsprobleme im persönlichen Gespräch besser darstellen als am Telefon oder per E-Mail.

Was passiert, wenn man später ein Pflegefall wird?

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Kasse gehört zugleich der gesetzlichen Pflegeversicherung an. Diese Versicherung dient der sozialen Absicherung von Pflegebedürftigen. Der Beitragssatz beträgt derzeit 1,7% vom monatlichen Bruttoverdienst. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) und ob häusliche oder stationäre Pflege in Anspruch genommen wird. Bei Pflegestufe I wird ein monatliches Pflegegeld von 205 Euro gezahlt, bei Pflegestufe II sind es 410 Euro und bei Stufe III (Schwerstpflegebedürftige) 665 Euro. Daneben besteht die Möglichkeit, ähnlich gestaffelte Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen.

Für wen empfiehlt sich eine Pflegezusatzversicherung?

Unversehens ein Pflegefall zu werden, das kann jedem passieren. Eine private Pflegezusatzversicherung empfiehlt sich für diejenigen, die möglichst lange zu Hause ambulant gepflegt werden möchten, einen hohen Anspruch an die Pflege stellen, große Verpflichtungen haben oder die das Ersparte nicht zur Kostenübernahme verwenden wollen. Bei privaten Pflegezusatzpolicen gibt es sowohl bei den Leistungskatalogen als auch bei der Gebührenhöhe erhebliche Unterschiede. Vor Abschluss sollten daher immer mehrere Angebote eingeholt werden. Übrigens: Die Beiträge zu einer Pflegezusatzversicherung können in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung geltend gemacht werden.

Was gilt ab 1. Juli 2005 für die Leistungen zum Zahnersatz?

Ab 1. Juli 2005 zahlen gesetzlich Versicherte für Zahnersatz einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Da die Krankenkassen per Gesetz verpflichtet sind, ihre Beiträge entsprechend zu senken, ergibt sich für den Versicherten real eine zusätzliche Belastung von 0,45 Prozent. Ausgenommen von der Beitragsanhebung sind mitversicherte Familienmitglieder und Bezieher von Arbeitslosengeld II.

Sie wissen noch nicht, welche Form der Krankenversicherung für Sie die Richtige ist? Informationen über Vor- und Nachteile der beiden Versicherungsformen finden Sie hier.

Weitere Artikel auf wissenschaft.de

Footer Menu Main

Footer Menu Legal

Mehr aus Leben & Lifestyle

Weitere aktuelle Artikel aus der Rubrik Leben & Lifestyle.

Alle Leben & Lifestyle-Artikel
DIY-Autopilot: Hobbyisten rüsten Privatfahrzeuge mit selbstfahrenden Systemen nach
Leben & Lifestyle

DIY-Autopilot: Hobbyisten rüsten Privatfahrzeuge mit selbstfahrenden Systemen nach

30. September 2026

Eine wachsende Untergrund-Bewegung baut Open-Source-Fahrassistenzsysteme in normale Autos ein. Die Praxis wirft drängende Fragen zu Verkehrssicherheit, Haftung und der Zukunft autonomer Technologie auf.

Reaktionssport Tischtennis: Wie schnelle Bewegungen Körper und Gehirn fordern
Leben & Lifestyle

Reaktionssport Tischtennis: Wie schnelle Bewegungen Körper und Gehirn fordern

1. April 2026

Tischtennis gilt oft als Freizeitspiel, das in Kellern, Schulhöfen oder Parks stattfindet. Gleichzeitig zählt es zu den schnellsten Rückschlagsportarten überhaupt. Der Ball kann Geschwindigkeiten von über 100 km/h…

CO₂-Bilanz beim Hausbau: Wie viel Klimaschutz steckt wirklich im Neubau?
Leben & Lifestyle

CO₂-Bilanz beim Hausbau: Wie viel Klimaschutz steckt wirklich im Neubau?

31. März 2026

Der Hausbau in Deutschland wird seit einigen Jahren von zunehmend strengen energetischen Auflagen begleitet. Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November 2020 gelten für Neubauten einheitliche…

Anatomie trifft Biomechanik: Warum frauenspezifische Laufschuhe vor Verletzungen schützen
Leben & Lifestyle

Anatomie trifft Biomechanik: Warum frauenspezifische Laufschuhe vor Verletzungen schützen

25. März 2026

Laufen gehört zu den beliebtesten Ausdauersportarten, um das Herz-Kreislauf-System zu stärken und den Kopf nach einem langen Arbeitstag freizubekommen. Doch bei jedem Schritt wirken Kräfte auf den Körper ein, die das…

← Zurück zu Leben & LifestyleZur Startseite