Die größten Irrtümer bezüglich der Berufsunfähigkeitsversicherung
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Die größten Irrtümer bezüglich der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bild: Foto: Abraham Pisarek, CC BY-SA 3.0 de, via Wikimedia Commons

Viele Berufstätige sind sich der täglichen Risiken ihres Jobs gar nicht bewusst. Büroarbeiter gehen häufig davon aus, dass sie gar nicht berufsunfähig werden können. Es gibt einige Irrtümer, die verhindern, dass Berufstätige sich für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern. In Deutschland sind etwa 45 Millionen Menschen berufstätig. Davon haben nur etwa 17 Millionen eine Versicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen. Dabei ist diese Versicherung sehr wichtig als Schutz gegen ein existenzielles Risiko. Nachfolgend sind die acht häufigsten Irrtümer näher erläutert.

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Viele Berufstätige sind sich der täglichen Risiken ihres Jobs gar nicht bewusst. Büroarbeiter gehen häufig davon aus, dass sie gar nicht berufsunfähig werden können. Es gibt einige Irrtümer, die verhindern, dass Berufstätige sich für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern. In Deutschland sind etwa 45 Millionen Menschen berufstätig. Davon haben nur etwa 17 Millionen eine Versicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen. Dabei ist diese Versicherung sehr wichtig als Schutz gegen ein existenzielles Risiko. Nachfolgend sind die acht häufigsten Irrtümer näher erläutert.

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Irrtum 1: Büroarbeiter können nicht berufsunfähig werden

Das ist tatsächlich ein sehr weit verbreiteter Irrglaube. Denn was kann schon im Büro passieren, das am Ende eine Berufsunfähigkeit zur Folge hat? Nur weil das Unfallrisiko im Büro geringer ist als beispielsweise auf einer Baustelle, heißt das nicht, dass überhaupt kein Risiko besteht. Die Hauptursache für Berufsunfähigkeit mit einem Anteil von 20 Prozent liegt im Bereich der Nervenerkrankungen laut einer Studie von Morgen & Morgen Rating. Erkrankungen der Psyche sind mittlerweile als Krankheit anerkannt und das betrifft auch Angestellte im Büro. Diese Zahl zeigt, dass die Absicherung mit einer BU-Versicherung auch sinnvoll ist, wenn die Arbeit körperlich wenig anspruchsvoll ist.

Irrtum 2: Wenn es ernst wird, zahlt die Versicherung eh nicht

Da es bei einer Berufsunfähigkeit meist um sehr viel Geld geht, ist es nachvollziehbar, dass die Versicherungen das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit genau prüfen. Laut Angaben des Branchenverbands Gesamtverband der Deutschen Versicherer e.V. (GDV) bewilligen die Versicherer die Leistungen aus einer BU in fast 80 Prozent der Fälle ohne Probleme. Am besten ist es, gleich eine Rechtschutzversicherung mit der Police abzuschließen, sofern noch keine vorhanden ist. So kann der Versicherte im Ernstfall einen auf den Leistungsfall spezialisierten Begleiter, einen ausgewiesenen BU-Experten oder einen Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherungen zurate ziehen. Dieser hilft bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

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Im Fall einer Berufsunfähigkeit bieten Unfall- oder Krankenzusatzversicherung keinen adäquaten Schutz. Die Unfallversicherung zahlt nur, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall hervorgerufen wird. Doch Hauptursache für Berufsunfähigkeit sind Krankheiten. Nur etwa acht Prozent der Fälle sind auf einen Unfall zurückzuführen.

Krankenzusatzversicherungen haben ein ganz anderes Ziel. Sie kommen für Krankenhaus- und Arztkosten auf, die die Krankenversicherung nicht übernimmt. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur relevant, in welchem Umfang der Versicherte noch seine berufliche Tätigkeit ausüben kann – unabhängig davon, ob die Ursache eine Erkrankung oder ein Unfall war.

Irrtum 4: Es gibt eine staatliche Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit

Im Fall einer Berufsunfähigkeit zahlt der Staat eine Erwerbsminderungsrente. Diese ist allerdings meist viel zu niedrig und kann den bisherigen Lebensstandard nicht absichern. Außerdem bekommen nur jene Arbeitnehmer Leistungen aus dieser Versicherung, die nur noch höchstens drei Stunden am Tag arbeiten können. Die Leistung der staatlichen Versicherung beträgt dann circa 40 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Wer noch drei bis sechs Stunden arbeiten könnte, erhält 20 Prozent des Nettoeinkommens als Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld nur für höchstens 72 Wochen. Eine private Vorsorge in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist enorm wichtig.

Irrtum 5: Für den Abschluss der Versicherung ist später auch noch Zeit

Natürlich ist es möglich, die BU-Versicherung auch zu einem späteren Zeitpunkt noch abzuschließen. Dabei dürfen die Versicherungsnehmer allerdings eines nicht vergessen: Der Gesundheitszustand kann sich mit der Zeit verschlechtern. Das kann im schlimmsten Fall zur Ablehnung der Versicherung führen, hat meistens einen Leistungsausschluss für die bereits bestehende Erkrankung zur Folge und einen Aufschlag bei den monatlichen Prämien.

Irrtum 6: Studenten und Azubis üben keinen Beruf aus

Viele denken, dass Studenten und Azubis keinen Beruf ausüben und sich demzufolge auch nicht absichern können. Doch die Versicherer erkennen die Tätigkeit von Auszubildenden und Studenten als Beruf an. Üben sie später einen anderen Beruf aus, ändert sich dadurch der Beitrag nicht.

Irrtum 7: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu teuer

Gute BU-Versicherungen sind meist kein Schnäppchen. Deshalb ist es eine knifflige Frage, ob sie teuer ist und der Versicherungsnehmer sie sich deshalb nicht leisten kann. Wie hoch der Beitrag am Ende ist, hängt davon ab, wie alt der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung ist, wie lange die Vertragsdauer vereinbart ist und welchen Beruf die versicherte Person im Berufsalltag tatsächlich ausübt. Je früher der Versicherungsvertrag unterschrieben wird, umso günstiger ist am Ende der monatliche Beitrag. Sinnvoll ist es, sich zu überlegen, an welcher Stelle im Budget ein wenig Sparpotenzial besteht, um diese wichtige Versicherung abschließen und finanzieren zu können.

Irrtum 8: Die Versicherung zahlt nur, wenn etwas im beruflichen Umfeld passiert

Bei einer BU-Versicherung spielt es keine Rolle, wann und wo die Ursache für eine Berufsunfähigkeit entstanden ist, ob sie beruflich oder privat begründet ist. Die Absicherung gilt immer, rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche.

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