Mehr Netto vom Einkommen
Ab Januar 2010 gibt es mehr Netto vom Brutto, denn der Grundfreibetrag steigt um 170 Euro auf insgesamt 8004 Euro für Ledige. Das heißt: Wer nach Abzug aller Ausgaben am Ende des Jahres ein zu versteuerndes Einkommen bis zu dieser Höhe hat, zahlt keine Steuern. Für Ehepaare steigt der Freibetrag um 340 Euro auf 16 009 Euro.
Mehr Kindergeld
Je Kind und Monat steigt das Kindergeld um 20 Euro. Die Kinderfreibeträge erhöhen sich um 984 Euro auf 7008 Euro. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern dann monatlich je 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für weitere Kinder je 215 Euro.
Darüber hinaus dürfen ab 2010 erwachsene Kinder, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, mehr verdienen – insgesamt pro Jahr 8004 Euro.
Entlastung bei der Krankenversicherung
Deutliche Entlastungen gibt es ab 2010 auch bei den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Arbeitnehmer können dann steuerlich bis zu 1900 Euro – statt wie bisher 1500 Euro geltend machen, Selbstständige sogar bis zu 2800 Euro. Die neue Regelung gilt allerdings nur für die Beiträge für die Basiskrankenversicherung und die Basispflegeversicherung. Wahl- und Zusatztarife – wie Chefarztbehandlung oder Ein- und Zweibettzimmer-Unterbringung können nicht von der Steuer abgezogen werden.
Mehr Pflegegeld
Empfänger von Pflegegeld bekommen ab Januar 2010 in jeder der drei Pflegestufen zehn Euro mehr. In der Pflegestufe I gibt es dann 225 Euro, in Stufe II sind es 430 Euro und in Stufe III insgesamt 685 Euro. Ab 2011 wird das Pflegegeld noch einmal um zehn Euro angehoben.
Mehr Freiraum beim Erbe
Die Erbschaftssteuersätze in der Steuerklasse II werden ab Januar 2010 von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent reduziert. Dadurch werden z. B. Übertragungen zwischen Geschwistern steuerlich entlastet. Aber auch Schwiegerkinder und -eltern sowie Ex-Ehepartner profitieren von der neuen Regelung.
Handygebühren sinken
Ab Juli 2010 werden Telefonate ins EU-Ausland preiswerter. Dann darf der Minutenpreis höchstens 46 Cent brutto kosten – bei eingehenden Anrufen sind es maximal 15 Cent. Das Surfen im mobilen Internet per Handy oder per Laptop darf nicht mehr als 80 Cent pro Megabyte betragen.
Besserer Anlegerschutz
Ab Januar 2010 sind Banken gesetzlich dazu verpflichtet, über jedes Beratungsgespräch ein Protokoll anzufertigen und es dem Anleger auszuhändigen. Erst danach darf der Anlagenberater den Auftrag des Kunden entgegennehmen und ausführen. Das gilt auch, wenn das Beratungsgespräch telefonisch durchgeführt wurde. Mit dieser Maßnahme soll einerseits die Qualität der Finanzberatung verbessert werden und andererseits dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, im Schadensfall Ansprüche geltend zu machen. Leicht dürfte Letzteres allerdings nicht werden, denn wer das Beratungsprotokoll unterschreibt, stimmt im Prinzip zu, dass der Inhalt zutrifft.



