Wer legt in Deutschland fest, was Bildung ist?
Ob Literatur, Informatik oder Musik – was Schüler in diesen und anderen Fächern lernen sollen, das ist in der Bundesrepublik Deutschland Sache der Bundesländer. Die einzelnen Kultusministerien bestimmen, ob ein Abiturient heute noch wissen muss, dass Theodor Fontane “Frau Jenny Treibel” geschrieben hat oder ob ein Realschüler die Grundlagen der EDV beherrschen sollte. Weil die Länder diese im Grundgesetz verbriefte Kulturhoheit besitzen, entscheiden sie innerhalb ihrer Grenzen selbst, was Abc-Schützen, Hauptschüler, Abiturienten oder auch behinderte Schüler lernen müssen.
Damit Schüler innerhalb der Bundesrepublik aber Vergleichbares lernen übernimmt die Kultusministerkonferenz (KMK) seit 1949 – dem Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland – Aufgaben im Bereich Länder übergreifender Koordination und Vereinheitlichung.
Der Kultusministerkonferenz gehören die Kultusminister der 16 Bundesländer an. Die Konferenz wird jeweils ein Jahr lang von einem Präsidium, das aus einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten besteht, vertreten. Dagmar Schipanski (CDU), Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Thüringen, steht der Konferenz derzeit als Präsidentin vor.
Welche Aufgaben und Kompetenzen hat die KMK?
Das Bundesbildungsministerium regelt vor allem die berufliche Ausbildung und ist zuständig für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Da es ein Bundesschulministerium nicht gibt, koordiniert die Kultusministerkonferenz (KMK) seit 1949, dem Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland, schul- und bildungspolitische Anliegen zwischen den Bundesländern. Sie legt ein Mindestmaß an Gemeinsamkeiten der Lehrpläne zwischen den einzelnen Ländern fest. Die KMK hat die Aufgabe, das grundgesetzlich geforderte notwendige “Fundament an Einheitlichkeit, Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit im Bildungs- und Kulturwesen der Länder zu sichern” – dabei sollen die Länder aber grundsätzlich ihre Eigenständigkeit wahren dürfen.
Die Kultusminister der einzelnen Bundesländer stehen in regelmäßigem Kontakt, vier Mal im Jahr setzen sie sich im Plenum zusammen. Ob ein neues Fach an den Schulen eingeführt oder die Schulzeit verkürzt werden soll: solche Beschlüsse kann die KMK nur einstimmig fassen, das heißt jedes Bundesland muss zustimmen. Diese Beschlüsse sind lediglich politischer Natur, sie haben also keinen Gesetzescharakter. Den Ländern wird lediglich empfohlen, die jeweiligen Vorschläge umzusetzen.
Das Einstimmigkeitsgebot führt zu oft langwierigen Verhandlungen. Ist die Einstimmigkeit einmal erreicht, ist die Bereitschaft der einzelnen Kultusminister jedoch grundsätzlich sehr groß, die gefassten Beschlüsse auch anzunehmen und in Landesrecht umzusetzen.
Wie sieht die praktische Arbeit aus?
Die Kultusministerkonferenz (KMK) muss dafür sorgen, dass sich beispielsweise die Ausbildungsniveaus und die Lehrpläne an den Schulen der unterschiedlichen Bundesländer nicht gravierend unterscheiden. So soll verhindert werden, dass beispielsweise ein Umzug von Bayern nach Niedersachsen weder eine Schüler- noch eine Lehrerkarriere ungewollt beendet. Und ein Realschüler aus Bayern sollte die erforderlichen Qualifikationen erlangt haben, um beispielsweise seinen Bankkaufmann sowohl in seiner Heimat als auch in Berlin lernen zu können. Um aber vergleichen zu können, wie die Stundenpläne und Prüfungsverfahren in den einzelnen Bundesländern aussehen, muss vor allem zwischen den Kultusministerien koordiniert werden. Auf diese Abstimmungsaufgaben richtet die KMK ihr Hauptaugenmerk.
Die KMK beschäftigt sich allerdings nicht nur damit, dass sich die Länder beispielsweise auf die Dauer der Schulzeit oder auf die Anzahl der Fächerwochenstunden einigen, darüber hinaus erarbeiten die Mitglieder der Konferenz auch bildungspolitische Konzepte für die Zukunft. Entwickelte die KMK in den wirtschaftlich florierenden 60er Jahren vor allem Konzepte zum Ausbau der schulischen Bildung, etwa die Einführung des neunten Schuljahres an den Hauptschulen, die Reform der Oberstufe der Gymnasien oder den Ausbau der Erwachsenenbildung, so regelte sie nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit die Gleichwertigkeit der Bildungsabschlüsse der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik.
Nicht zuletzt wegen der schlechten deutschen Abschneidens bei der internationalen PISA-Studie steht derzeit die Bildungsreform im Vordergrund der Arbeit der KMK. Dabei geht es vor allem darum, wie die Qualität der schulischen Ausbildung gesichert werden kann. In diesem Zusammenhang diskutieren die Kultusminister derzeit etwa über die Einführung des Fremdsprachenunterrichtes an Kindertagesstätten oder die Verkürzung der gymnasialen Oberstufe um ein Jahr.
Beispiel Rechtschreibreform
Im Grunde genommen war die Rechtschreibreform schon eine alte Bekannte, als sie 1999 eingeführt wurde. Ob scharfes s oder Doppel-s, bereits seit den 50er Jahren wurden Diskussionen über eine Vereinfachung und eine neue Systematisierung der deutschen Orthographie geführt. Im Jahr 1987 beauftragten die Konferenz der Kultusminister (KMK) und die Innnenminister der Länder das Institut für deutsche Sprache in Mannheim (IdS), Vorschläge zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung zu erarbeiten.
Weil die Neuregelung alle Staaten mit der Amtssprache Deutsch betrifft, wurden in die Arbeit auch Österreich, die Schweiz und Liechtenstein sowie Länder mit Deutsch als anerkannter Minderheitensprache einbezogen. Die KMK koordinierte die Einführung der neuen Regeln und war auch Ansprechpartner ihrer ausländischen deutschsprachigen Schwesterorganisationen. Die KMK wird sich mit dem nach wie vor heftig umstrittenen Thema Rechtschreibreform erst wieder 2005 beschäftigen, wenn die bis dahin geltende Übergangsregelung beendet sein wird.
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