Was ist eine private Rentenversicherung?
Eine private Rentenversicherung ist streng genommen gar keine “Versicherung“, da kein Risiko abgesichert wird. Sie ist eine reine Geldanlage. Wer eine private Rentenversicherung abschließt, der zahlt bis zu einem festgelegten Termin eine bestimmte Summe (Sofortrente) oder regelmäßig Beiträge. Nach Ende der Laufzeit erhält er entweder eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige – für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, steuerfreie – Kapitalabfindung. Die Höhe der Zahlung hängt einerseits von den geleisteten Beiträgen ab und andererseits von den Überschüssen, die das Versicherungsunternehmen erwirtschaftet hat. Die Privatrenten setzen sich dementsprechend aus zwei Teilen zusammen: einer Garantie- und einer Überschussrente.
Was hat sich durch das Alterseinkommensgesetz geändert?
Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes ist auch die Besteuerung privater Lebens- und Rentenversicherungen neu geregelt. Für Policen, die seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, gelten folgende Neuerungen: Bei einer Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit müssen die Erträge voll versteuert werden. Ist der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen und erfolgt die Auszahlung nach vollendetem 60. Lebensjahr, dann werden die Erträge zur Hälfte besteuert. Die für die Besteuerung maßgeblichen Ertragsanteile haben sich seit 1. Januar 2005 verringert, d. h. der zu versteuernde Anteil einer Rente ist geringer geworden. Wer sich bei seiner privaten Rente ab dem 65. Lebensjahr für eine lebenslange Auszahlung entscheidet, der muss zukünftig nur mehr 18% statt wie bisher 27% seiner Renteneinkünfte besteuern. Bei einem 60-Jährigen ist der zu versteuernde Anteil der Rente von 32% auf 22% gesunken.
Welche Vorteile hat eine private Rentenversicherung?
Die private Rentenversicherung ist eine bequeme Art der Geldanlage mit einer Rendite, die oft über der von Kapital-Lebensversicherungen liegt. Wem außerdem eine Altersvorsorge mit Aktien und Fonds zu risikoreich ist, für den kommt eine Privatrente in Frage. Wer eine private Rentenversicherung auf Basis monatlicher Beiträge abschließt und als Auszahlungsform die lebenslange Rente wählt, der kann sich diese Vorsorge staatlich fördern lassen - als Riester-Rente. Das heißt: die Rendite erhöht sich nochmals um jährliche Zulagen und durch steuerliche Vergünstigungen.
Was ist bei einer privaten Rentenversicherung zu bedenken?
Bei der privaten Rentenversicherung wird genau festgelegt, ob es nach dem Rentenstart sofort zur vollen Auszahlung kommt oder zu lebenslangen monatlichen Zahlungen bzw. bis wann man sich für eine der beiden Auszahlungsmodi entschieden haben muss. Wer sich für die monatliche Rente entscheidet, kann unter Umständen viel mehr Geld erhalten, als bei einer einmaligen Kapitalausschüttung - vorausgesetzt er hat ein langes Leben. Stirbt er oder sie dagegen kurz nach Rentenbeginn, dann kommt es auf den Vertrag an. Entweder die Erben erhalten nach Ablauf einer vereinbarten Garantiezeit nichts mehr oder es wird bei Abschluss ein Tarif gewählt, bei dem eine lebenslange Hinterbliebenenrente garantiert wird. Eine solche Rentengarantie wirkt sich allerdings auf die Höhe der Rendite aus.
Was passiert, wenn der Versicherte vor Erreichen der Rente stirbt?
Die private Rentenversicherung unterscheidet sich von der Risiko-Lebensversicherung vor allem darin, dass bei Todesfall keine entsprechend hohe Leistung für die Hinterbliebenen gezahlt wird. Sollte der Versicherte vor dem Erreichen des Rententermins sterben, so erhalten die Hinterbliebenen in der Regel immerhin die geleisteten Beiträge samt Zins und Zinseszins ausgezahlt (Beitragsrückgewähr).
Was ist unter einer “dynamischen” Rente zu verstehen?
Um der Inflation vorzubeugen, kann bei der privaten Rentenversicherung eine dynamische Rentenauszahlung vereinbart werden. Bei diesem Tarif beginnt die Rente meist auf etwas geringerem Niveau und erhöht sich danach allerdings jährlich um einen bestimmten Prozentsatz.



