1. Die Beiträge sind stabil, die Leistungen steigen
Eine aktuelle Statistik der GDV, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, zufolge sind die Bruttobeiträge in der Unfallversicherung seit Jahren weitestgehend stabil. Im Jahr 2017 lagen die Beiträge bei 6,479 Millionen Euro – das ist 0,5 Prozent höher als im Vorjahr. Die Leistungen hingegen sind im ausgewiesenen Vergleichszeitraum zwischen 2011 und 2017 beinahe ausnahmslos gestiegen – von 3,070 Millionen Euro im Jahr 2011 bis auf 3,364 Millionen Euro im Jahr 2017. Die Anzahl der Versicherungsunternehmen ist im Übrigen rückläufig und fiel von 135 Unternehmen im Jahr 2011 auf 123 Unternehmen im Jahr 2017.

pixabay.com, Tumisu (CC0)
Rentner, Hausfrauen und Kinder sind die drei Zielgruppen, die den größten Bedarf an einer Unfallversicherung haben. Diese nämlich übernimmt die Folgeschäden für Unfälle außerhalb des Unternehmens, also für Unfälle in der Freizeit. Da die Mehrheit der Unfälle ohnehin in der Freizeit passiert und eben diese drei Gruppen hauptsächlich außerhalb der Erwerbstätigkeit unterwegs sind, sind sie die wichtigsten Zielgruppen der Versicherer. Zwar sind Kinder während ihrer Zeit im Kindergarten und in der Schule versichert sowie auf dem Hin- und Rückweg, jedoch passieren auch hier die meisten Unfälle während Freizeitaktivitäten. Eine Hausfrau hingegen ist gar nicht gesetzlich geschützt, deswegen wird gerade dieser Zielgruppe eine private Unfallversicherung nachdrücklich empfohlen.
3. Die einzelnen Leistungen sind nach dem Baukastenprinzip zu wählen

pixabay.com, Hans (CC0)
Wichtig: Vor allem auf die Abfrage der privaten Freizeitaktivitäten muss wahrheitsgemäß geantwortet werden. Ob es zu einem Risikoaufschlag kommt, weil die Lieblingssportart das Bergsteigen ist und das vom Versicherer als „Risikosportart“ eingestuft wird, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
4. Das ist im Falle einer Kündigung zu beachten
Der Rahmen, in dem eine Unfallversicherung gekündigt werden kann, ist klar: In aller Regel liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten zum Ende der Laufzeit. Wer frühzeitig aus der Unfallversicherung raus möchte, muss einen triftigen Grund vorweisen. Bei einer Beitragserhöhung oder, wenn die Versicherung ablehnt, einen Schaden zu begleichen, ist dies möglich. Kündigen darf allerdings nur, wer eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Welche Regelungen im Speziellen gelten, ist in der Versicherungspolice dokumentiert. Diese gilt es vor Abschluss der Versicherung genau zu lesen.
Die gesetzliche Unfallversicherung zu kündigen, ist nahezu unmöglich. Wer als Pflichtversicherter gilt, kann die Unfallversicherung nicht kündigen. Selbstständige und Freiberufler können nur dann die Unfallversicherung kündigen, wenn sie aus der Berufsgenossenschaft aussteigen. Das wiederum ist nur möglich, wenn der Grund der Versicherungspflicht – sprich: die Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit – sich auflöst.




