Danach müssen Ausländer, die einen deutschen Pass anstreben, in Zukunft wesentlich höhere Anforderungen erfüllen als bisher. Der Vorsitzende der Konferenz, der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) sprach von dem „Prinzip fordern und fördern.“ So sollen einheitliche Sprachtests und verpflichtende Einbürgerungskurse eingeführt werden. Die Standards für diese Kurse soll das Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entwickeln. Verschärft werden zudem die Einschränkungen für straffällig gewordenen Ausländer.
Die in Hessen und Baden-Württemberg vorgesehenen Einbürgerungstests sind vom Tisch. Dem reinen Wissenstest mit Fragebogen wollten die SPD-Länder nicht zustimmen. Die unionsregierten Länder hatten allerdings darauf bestanden, das Bekenntnis zu Werten und zur Verfassung bei der Einbürgerung zu testen. Einen reinen „Absitzschein“ dürfe es nicht geben.
Die Länder behalten dennoch Gestaltungsmöglichkeiten. So können sie selbst entscheiden, wo sie die Einbürgerungskurse – etwa bei der Volkshochschule - anbieten. Auch wo und wie sie die Prüfungen abnehmen, bleibt den Ländern überlassen. Selbst regeln können sie auch, ob nach dem Einbürgerungsprozess ein Eid oder ein staatsbürgerliches Bekenntnis stehen. Die unionsgeführten Länder Hessen, Niedersachsen und Bayern haben bereits angekündigt, einbürgerungswilligen Ausländern einen Eid auf das deutsche Grundgesetz abzuverlangen.
Die Regelungen zur Einbürgerung im Überblick:
1. Wie bisher ist Voraussetzung für eine Einbürgerung ein rechtmäßiger Daueraufenthalt in Deutschland über die Dauer von acht Jahren.
2. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist durch einen schriftlichen und einen mündlichen Test nachzuweisen. Diese Kenntnisse sollen nach dem international anerkannten Sprachzertifikat B1 getestet werden. Hier sind die Anforderungen deutlich gestiegen. Während es bislang bei einigen Behörden ausreichte, sich in einfacher Alltagssprache mündlich zu verständigen, wird in der zusätzlichen schriftlichen Prüfung nun zum Beispiel verlangt, einen Brief zu schreiben. Der B1-Test gilt als sehr schwer, nach 300 Stunden Unterricht fielen 69 Prozent der Prüflinge durch.
3. In allen Bundesländern werden Einbürgerungskurse mit bundeseinheitlichen Standards angeboten. Diese noch zu entwickelnden Kurse sollen Grundsätze der Verfassung, staatsbürgerliches Grundwissen sowie Kenntnisse in Demokratie, Rechts- und Sozialstaat, Geschichte, Kultur und Gesellschaft vermitteln. Die Kosten für diese Kurse tragen die Einbürgerungswilligen selbst. Ob nach Absolvierung des Kurses ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, überprüft die Einbürgerungsbehörde durch Tests oder Rollenspiele. In Zweifelsfällen soll ein Einbürgerungsgespräch stattfinden.
4. Bei den Vorstrafen der Anwärter auf die deutsche Staatsbürgerschaft wird die Schwelle deutlich herabgesetzt. Statt wie bisher mit 180 Tagessätzen dürfen sie nur noch mit 90 Tagessätzen vorbestraft sein. Dazu können auch mehrere kleine Strafen addiert werden. Bislang war von einer Einzelstrafe ausgegangen worden.
5. Bisher ist eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vorgeschrieben. Darüber hinaus sollen nun Bewerber selbst zu Mitgliedschaften oder Unterstützung extremistischer Organisationen befragt werden.
6. Die Einbürgerung soll in einen feierlichen Rahmen vollzogen werden. Vorgesehen ist ein Eid oder ein staatsbürgerliches Bekenntnis.



