Rund 20 Prozent der Steuerbescheide sollen Fehler enthalten. Deswegen: Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid ganz genau! eEgal, ob es um eine Rück- oder Nachzahlung geht!
Achten Sie dabei insbesondere auf folgende Punkte:
- Stimmen Name und Adresse, Steuernummer und Bankverbindung?
- Ist die Summe Ihrer Einnahmen (Arbeitslohn, Zinsen, Mieten etc.) korrekt?
- Wurden Lohnsteuern, Kapitalertragssteuern und andere vorab gezahlte Steuern berücksichtigt?
- Sind alle Werbungskosten und Sonderausgaben anerkannt?
- Wurden alle Frei- oder Pauschbeträge – wie der Sparerfreibetrag – in die Rechnung einbezogen?
- Hat das Finanzamt mögliche Abweichungen von Ihrer Steuererklärung schriftlich begründet?
Finden Sie bei einem dieser Punkte einen Fehler, sollten Sie zunächst den in der Steuererklärung angegebenen Sachbearbeiter anrufen und bei ihm nachfragen. Seine Telefonnummer ist auf dem Steuerbescheid vermerkt.
Kann er Ihnen keine erschöpfende Erklärung liefern, sollten Sie schriftlich Einspruch einlegen. Wichtig dabei: Immer den Grund für Ihren Einspruch angeben!
Die Frist
Für den Einspruch haben Sie nach Erhalt des Steuerbescheids einen Monat Zeit. Versäumen Sie die Frist – Pech gehabt!
Der Einspruch befreit Sie übrigens nicht davor, die angegebene Nachzahlung zu begleichen. Er ist lediglich ein Antrag auf Änderung des Bescheids.
Die Aussetzung
Eine Möglichkeit, um um die Zahlung herum zu kommen, gibt es aber doch: Sie können beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids beantragen. Hier sollten Sie den strittigen Betrag angeben und nochmals die Gründe für Ihren Einspruch. Geht das Finanzamt darauf ein, sind Sie zunächst aus dem Schneider.
Dann bleibt Ihnen nur noch, auf eine Änderung des Steuerbescheids zu Ihren Gunsten zu hoffen. Aber wie gesagt: In mindestens jedem vierten Bescheid schleichen sich beim Finanzamt Fehler ein.
Die Musterprozesse
Für die ganz Kühnen unter Ihnen gibt es darüber hinaus noch die Möglichkeit, sich an Musterprozessen zu beteiligen. Welche im Zusammenhang mit der Steuer gerade laufen, erfahren Sie unter www.bundesfinanzhof.de. Hier können Sie unter dem Menüpunkt „Anhängige Verfahren“ recherchieren, ob ein Verfahren darunter ist, an dem Sie sich mit Ihrem Einspruch beteiligen wollen.
Weitere Informationen gibt es außerdem beim Bund der Steuerzahler: http://www.steuerzahler.de.



