Was ersetzt das Elterngeld?
Für das einkommensabhängige Elterngeld entfällt seit 2007 das bisherige Erziehungsgeld von 300 Euro, das bis zu 24 Monate an einkommensschwache Eltern gezahlt wird.
Wer erhält das Elterngeld?
Elterngeld bekommen diejenigen, deren Nachwuchs ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, und die für die Erziehung ihres Kindes aus dem Beruf aussteigen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Förderung ist einkommensabhängig und beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns der letzten zwölf Monate – maximal allerdings 1800 Euro (ab Nettoeinkommen von 2700 Euro). Bei einer Geburt von Zwillingen erhöht sich das Elterngeld für das zweite Kind pauschal um 300 Euro, bei Drillingen um weitere 300 Euro.
Was erhalten Geringverdiener und nicht Erwerbstätige?
Bei Nettoeinkommen von bis zu 1.000 Euro wird die Rate des Elterngeldes schrittweise von 67 auf 100 Prozent angehoben (für je zwei Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozent). Beispiel: Eine Frau, die bisher 800 Euro netto verdient hat, erhält als Elterngeld statt 67 Prozent (536 Euro) 77 Prozent davon, also 616 Euro.
Für nicht Erwerbstätige zahlt der Staat einen Mindestbetrag von 300 Euro, was dem bisherigen Erziehungsgeld entspricht.
Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?
Ein Elternteil erhält für höchstens zwölf Monate Elterngeld. Die Unterstützung kann allerdings weitere zwei Monate gewährt werden, wenn auch der Partner einmal in Erziehungsurlaub geht und die Betreuung übernimmt („Väterkomponente“). Die Förderung beträgt in diesem Fall 14 Monate. Das Elterngeld kann allerdings auch wahlweise in halber Höhe über zwei Jahre – plus zwei mal zwei Monate „Väterkomponente“ – gezahlt werden.
Wie viel Elterngeld bekommen Eltern, die Teilzeit arbeiten?
Auch Eltern, die maximal 30 Wochenstunden Teilzeit arbeiten, können Elterngeld beziehen. Sie erhalten allerdings nur 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt berücksichtigt der Staat dabei höchstens 2.700 Euro.
Beispiel: Der Vater hat vor der Geburt durchschnittlich 3.000 Euro netto verdient und arbeitet nach der Geburt Teilzeit mit einem Gehalt von 2.000 Euro. Die Differenz aus der Bemessungsgrenze von 2.700 Euro und dem Teilzeitgehalt von 2.000 Euro liegt bei 700 Euro. Das Elterngeld beträgt demnach 469 Euro (67 Prozent von 700 Euro).
Was ändert sich durch die Einführung des Elterngeldes beim Mutterschaftsgeld und beim Arbeitslosengeld II?
Das Elterngeld ersetzt lediglich das Erziehungsgeld. Der Bezug von acht Wochen Mutterschaftsgeld (einschließlich Arbeitgeberzuschuss) werden allerdings auf zwei Monate der Elterngeldleistung für die Mutter angerechnet, da beide Leistungen den gleichen Zweck verfolgen. Der Bezugszeitraum des Elterngelds verlängert sich also durch den Bezug der Mutterschaftsleistungen nicht.
Bei ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro (Mindestbetrag) ist es also anrechnungsfrei.
Was bedeutet „Geschwisterbonus“?
Bringt die Mutter innerhalb von 30 Monaten ein weiteres Kind zur Welt und ist das Einkommen nach der ersten Geburt gesunken, so besteht zusätzlich zum neuen Elterngeld Anspruch auf den so genannten Geschwisterbonus. Danach werden bei der Einkommensermittlung Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt. Ein Absinken des Elterngelds für das jüngere Kind wird so vermieden. Das danach zustehende Elterngeld wird um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro monatlich, erhöht.
Wo stellt man den Antrag auf Elterngeld?
Zuständig sind die von der jeweiligen Landesregierung beauftragten Ämter, zum Beispiel das Einwohnermeldeamt. Da das Elterngeld rückwirkend nur für drei Monate gezahlt wird, sollte der Antrag auf Elterngeld bald nach der Geburt gestellt werden. Im Antrag muss bereits festgelegt werden, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld ausgezahlt bekommen soll.



