Kleine Schritte statt großem Wurf
Noch während des Zweiten Weltkriegs entwarfen Widerstandsgruppen kühne Pläne für eine Nachkriegsordnung in Europa. Auch der Begriff „Verfassung“ als Grundlage für einen wie auch immer gearteten Bund der europäischen Staaten stand bereits in manchen Papieren, etwa in einer Denkschrift der deutschen Widerstandsgruppe „Kreisauer Kreis“ von 1942 mit dem Titel „Das europäische Verfassungsproblem“. Darin hatten die Kreisauer sich Gedanken gemacht über einen europäischen Bund, an den die Staaten Souveränitätsrechte abtreten sollten. Eine europäische Regierung und ein übernationales Parlament sah die Denkschrift als Machzentren vor.
Doch statt des großen Wurfs nach einem auf einer Verfassung beruhenden europäischen Staatenbundes, wie ihn vor allem die Europäischen Föderalisten in den ersten Nachkriegsjahren forderten, stand am Beginn des europäischen Einigungsprozesses die Politik der kleinen Schritte - die dennoch für ihre Zeit kühn waren: Als der französische Außenminister Robert Schuman 1950 vorschlug, die einstigen Kriegsgegner Deutschland und Frankreich sowie weitere Staaten sollten ihre Montanindustrie (Kohle, Stahl) einer gemeinsamen, überstaatlichen europäischen Kontrolle unterstellen, war dies eine Sensation. Die Geschichte der späteren Europäischen Union nahm damit ihren Lauf.
Doch für eine Verfassung, die den im Aufbau befindlichen Europäischen Gemeinschaften (EG) einen politischen Überbau hätte geben können, war die Zeit noch nicht gekommen. Statt dessen zogen es die Gründerstaaten der EG vor, den Einigungsprozess zunächst nur in ausgewählten Wirtschaftsbereichen zu beginnen - und das Vertragswerk zunehmend zu komplizieren. Das noch weit verbreitete Misstrauen und der sich verfestigende Ost-West-Konflikt vereitelten, dass Pläne für eine „Europäische Politische Gemeinschaft“ (EPG) bereits in den 1950er Jahren verwirklicht wurden.
Impulse vom Europäischen Parlament
Erst in den 1980er Jahren erhielt die Diskussion über eine europäische Verfassung wieder neue Impulse: 1984 nahm das Europäische Parlament den „Entwurf eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union“ an, der einer Verfassung gleichgekommen wäre. Ausgearbeitet hatte den Entwurf maßgeblich der italienische Abgeordnete Altiero Spinelli, ein europäischer Föderalist der ersten Stunde. Manche seiner Vorschläge fanden sich in dem 1993 in Kraft getretenen „Vertrag über die Europäische Union“ wieder.
Doch weder dieser Vertrag von Maastricht, noch die folgenden Verträge von Amsterdam und Nizza gingen so weit, die Europäische Union auf die Füße einer Verfassung zu stellen: der Union mithin eine Rechtspersönlichkeit zu geben und sie der vollen parlamentarischen Kontrolle des Europäischen Parlaments zu unterstellen. Bislang kann die EU selbst keine übernationalen Rechtsakte erlassen, sondern lediglich die Europäische Gemeinschaft im „ersten Pfeiler“ der EU. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik hingegen finden im Rahmen der zwischenstaatlichen Kooperation statt - selbst Juristen haben Probleme mit der komplizierten Konstruktion der EU.
Verfassungsentwurf des Konvents
Will die EU handlungsfähig bleiben, bedarf es einer Änderung der Verträge an Haupt und Gliedern. Ein von den Staats- und Regierungschefs eingesetzter „Europäischer Konvent“ hat dazu im Juni 2003 einen viel beachteten “Entwurf einer Verfassung für Europa“ vorgelegt, der diesen Missstand und eine Jahrzehnte währende Diskussion beenden könnte. Demnach könnte die EU schon bald nicht nur volle Rechtspersönlichkeit erlangen, sondern auch das lang kritisierte demokratische Defizit beseitigen: Das Europäische Parlament wäre nach diesem Entwurf dann endgültig ein für den Rat der EU (Ministerrat) ebenbürtiger Partner - ein Wunsch der Europa-Abgeordneten würde sich dann nach Jahrzehnten endlich erfüllen.



