Flüchtlinge: Die wichtigsten Fragen und Fakten rund ums Asyl
Leben & Lifestyle

Flüchtlinge: Die wichtigsten Fragen und Fakten rund ums Asyl

Bild: Foto: Unknown, Public domain, via Wikimedia Commons

Bilder von vollen Flüchtlingsbooten und Notunterkünften gehen momentan durch die Medien. Dabei geht es immer auch um die Frage, wo sie in Europa aufgenommen werden. Wir versuchen einige Grundlagen zu klären. Wer gilt beispielswiese als Flüchtling und wer nicht? Wer bekommt in Deutschland Asyl? Und welche Rechte und Einschränkungen gelten für Asylbewerber?

Wie viele Flüchtlinge kommen?

Laut Prognose der Bundesregierung wird die Zahl der Flüchtlinge im Jahr 2015 so hoch sein wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr: 800.000 Asylanträge werden allein für Deutschland erwartet. Allein in der ersten Hälfte dieses Jahres wurden bereits knapp 160.000 Erstanträge auf Asyl bei uns gestellt. Damit nimmt Deutschland innerhalb der Europäischen Union die meisten Asylbewerber auf.

Allerdings: Rechnet man die Menge auf die Bevölkerungszahl der Länder um, sieht es schon anders aus. Denn dann liegen die skandinavischen Länder mit rund 2,5 Asylbewerbern pro 1.000 Einwohner vorne. Auch in Malta gab es mehr Flüchtlinge pro Einwohner als bei uns. In Deutschland gab es 2014 2,1 Asylbewerber pro 1.000 Einwohner. Weitaus geringer ist allerdings die Aufnahmezahl bei Ländern wie Frankreich und Großbritannien: Frankreich liegt unter einem Flüchtling pro 1.000 Einwohner, Großbritannien sogar unter 0,5.

Wer ist ein Flüchtling?

Auch wenn wir im Moment oft pauschal von Flüchtlingen sprechen - dieser Begriff gilt juristisch nur für einige von ihnen. Als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gilt nur, wer zur Flucht aus seinem Land gezwungen ist, weil er wegen seiner Religion, Rasse, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt wird. In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland im Durchschnitt etwa zwölf Prozent der Asylbewerber als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt und aufgenommen.

Als Verfolgung gilt neben direkter Gewalt auch Diskriminierung durch Behörden, Polizei oder andere staatliche Organe. Erhält ein Mensch im eigenen Land zudem keinen Rechtsschutz beispielsweise durch die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen, gilt er ebenfalls als verfolgt. Allerdings stellt nicht jede negative staatliche Maßnahme eine asylrelevante Verfolgung dar.

Was ist mit Menschen aus Syrien?

Was viele nicht wissen: Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind keine Gründe für ein Asyl als Flüchtling. Theoretisch fallen damit auch Flüchtlinge aus Syrien nicht unter die Genfer Konvention. Ihnen wird aber momentan ein sogenannter subsidiärer Schutz gewährt. Zudem gilt für akute Kriegsgebiete und andere für Rückkehrer potenziell lebensbedrohliche Regionen ein Abschiebungsverbot.

Das bedeutet, dass syrische Flüchtlinge nicht abgeschoben werden dürfen und für eine befristete Zeit in Deutschland bleiben dürfen – solange der Konflikt in ihrer Heimat anhält. Auch in anderen Fällen kann die Regierung beschließen, eine gewisse Menge von Flüchtlingen aus Kriegs- oder Katastrophengebieten aus humanitären Gründen aufzunehmen. Sie gelten dann als "Kontingent-Flüchtlinge".

Migranten, Asylbewerber und Geduldete

Wer nicht aus politischen Gründen geflohen ist, sondern nach Deutschland kommt, weil er der Armut entfliehen will und ein besseres Leben sucht, der wird auch als Migrant bezeichnet. Solange er keine Aufenthaltsgenehmigung hat und das Aufnahmeverfahren noch läuft, gilt auch er als Asylsuchender oder Asylbewerber.

Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, müssen die Betroffenen das Land verlassen, sie werden abgeschoben. In manchen Fällen wird jedoch eine Ausnahme gemacht, beispielsweise weil die Person krank ist oder keinen Pass besitzt. Auch Minderjährige, die ohne Eltern oder andere erwachsene Familienangehörige geflüchtet sind, dürfen bleiben bis sie volljährig sind.

Wie funktioniert das Asylverfahren in Deutschland?

Jeder Asylsuchende muss sich in einer der Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) registrieren lassen und einen Asylantrag stellen. Meist geschieht dies in der Stelle, die für die jeweilige Erstaufnahme-Einrichtung zuständig ist – der Unterkunft, die den frisch ankommenden Flüchtlingen zugeteilt wurde. Bei der Registrierung werden Fingerabdrücke genommen, Fotos gemacht und die Personalien aufgenommen.

Nachdem der Asylantrag gestellt ist, erhalten Asylsuchende eine sogenannte Aufenthaltsgestattung. Sie ist meist auf den Bezirk beschränkt, in dem sich die Erstaufnahmeeinrichtung befindet. In einigen Bundesländern wurde diese Beschränkung allerdings inzwischen aufgehoben.

Nur gut ein Drittel wird aufgenommen

Wenn die Behörden den Asylantrag erhalten, entscheiden sie zunächst, ob sie überhaupt ein Asylverfahren durchführen. Denn gut ein Viertel der Anträge ist gar nicht gültig – beispielsweise weil der Flüchtling bereits in einem andere EU-Land registriert wurde und daher dieses für den Flüchtling zuständig ist. Solche Anträge werden direkt abgelehnt, ohne tiefer inhaltlich geprüft zu werden.

Ist der Antrag gültig, kommt es zu einer Anhörung, bei der der Asylsuchende erklären muss, warum er verfolgt wird und nicht in seine Heimat zurückkehren kann. Im ersten Halbjahr 2015 wurden knapp 35 Prozent der Asylbewerber als Flüchtlinge anerkannt, 1,4 Prozent dürfen wegen eines Abschiebungsverbots oder des subsidiären Schutzes vorübergehend bleiben. Knapp 38 Prozent der Asylanträge wurden seit Jahresanfang jedoch abgelehnt.

Die Verteilung – wo leben wie viele Asylsuchende?

Wo in Deutschland ein Flüchtling bleiben darf, entscheidet primär die sogenannte "Erstverteilung von Asylbegehrenden". Dafür wird jeder Asylbewerber in ein zentrales Programm eingeben. Dieses prüft dann, wo noch Kontingente frei sind. Denn die Verteilung auf die Bundesländer regelt eine Aufnahmequote. Sie legt für jedes Bundesland fest, wie viele Asylbewerber dieses aufnehmen muss. So nimmt das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen 21 Prozent auf, Bayern gut 15 Prozent und Baden-Württemberg 13 Prozent. Auf die fünf ostdeutschen Bundesländer ohne Berlin entfallen 2015 zusammen knapp 16 Prozent der Asylbewerber.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Lebt schon ein Verwandter ersten Grades irgendwo in Deutschland, darf der Flüchtling dorthin, egal, was das Computerprogramm sagt. Umsortiert wird auch bei bestimmten Volksgruppen. So werden Angehörige verfeindeter Länder oder Regionen wie Russland und Tschetschenien nie in unmittelbarer Nachbarschaft untergebracht.

Was bekommen Flüchtlinge?

Die Leistungen, die Asylsuchenden zustehen, werden im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Seit 1. März 2015 stehen Asylbewerbern in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes sogenannte Grundleistungen zu. Leben sie in einem Flüchtlings-Wohnheim oder einer anderen Einrichtung, erhalten sie einen Teil davon in Form von Sachleistungen wie Lebensmitteln, Kleidung und ähnlichem.

Als Bargeld bekommt ein alleinstehender Flüchtling oder das jeweilige Familienoberhaupt 143 Euro, Ehepartnern stehen 129 zu, für Kinder gibt es ja nach Alter zwischen 80 und 92 Euro monatlich. Sachleistungen und Bargeld zusammen machen für einen Alleinstehenden 359 Euro aus – reich wird damit sicher niemand.

Nach den ersten 15 Monaten haben Asylsuchende Anspruch auf höhere Leistungen. Sie entsprechen in etwa der Sozialhilfe. Sie bekommen dann auch von einer Krankenkasse nach Wahl eine Gesundheitskarte, über die sie medizinische Leistungen im gleichen Umfang wie gesetzlich Krankenversicherte beanspruchen können.

Dürfen Asylsuchende arbeiten?

In den ersten drei Monaten nicht: Sowohl für asylsuchende Flüchtlinge als auch Geduldete ist die Arbeit während dieser ersten Zeit ganz verboten. Auch danach haben sie nur eingeschränkte Chancen auf einen Job, denn bei den Jobcentern und Arbeitsagenturen stehen sie sozusagen hintenan: Deutsche, aber auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge werden als "bevorrechtigte Arbeitnehmer" bei der Auswahl bevorzugt. Erst nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge ohne diese Einschränkungen arbeiten.

Informationen von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Mehr aus Leben & Lifestyle

Weitere aktuelle Artikel aus der Rubrik Leben & Lifestyle.

Alle Leben & Lifestyle-Artikel
Akustik historischer Instrumente: Die physikalischen Geheimnisse alter Meistergitarren
Leben & Lifestyle

Akustik historischer Instrumente: Die physikalischen Geheimnisse alter Meistergitarren

2. November 2026

Warum klingen Instrumente aus der Vorkriegszeit anders als neu gebaute Modelle? Die Antworten liegen in der komplexen physikalischen und chemischen Alterung von Holz, Leimen und Lacken über Jahrzehnte.

Kleine Bäume, große Geschichte: Die Entwicklung der Bonsai-Kultur
Leben & Lifestyle

Kleine Bäume, große Geschichte: Die Entwicklung der Bonsai-Kultur

31. Oktober 2026

Von den chinesischen Penjing-Landschaften über den Zen-Buddhismus bis zur weltweiten Verbreitung: Die Geschichte der Bonsai-Kultur ist mehr als ein Dekorationstrend. Sie verbindet jahrhundertealte Philosophie mit…

Hypnose verstehen: Was im Zustand der Trance wirklich passiert
Leben & Lifestyle

Hypnose verstehen: Was im Zustand der Trance wirklich passiert

27. Oktober 2026

Kaum ein Verfahren ist so von Klischees umgeben wie die Hypnose. Bühnenshows, in denen Freiwillige wie ferngesteuert Hühner imitieren, prägen bis heute das Bild. Mit der Arbeit in einer Praxis hat das wenig zu tun. Dort…

Hefepathogen nutzt Inositol trotz Glukose: Rezeptor verknüpft Nährstoffwahl mit Virulenz
Leben & Lifestyle

Hefepathogen nutzt Inositol trotz Glukose: Rezeptor verknüpft Nährstoffwahl mit Virulenz

20. Oktober 2026

Eine Studie in PLOS Biology zeigt, wie ein Inositol-sensitiver Rezeptor bei einer Hefe die Nährstoffnutzung steuert – selbst bei Glukose-Überschuss. Die Entdeckung verbindet Stoffwechsel und Virulenz.

← Zurück zu Leben & LifestyleZur Startseite