Förderung der Zivilcourage
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Förderung der Zivilcourage

Bild: Foto: Abraham Pisarek, CC BY-SA 3.0 de, via Wikimedia Commons

Wie oft hören wir Opfer von Gewalttaten im Nachhinein erzählen: "Und niemand hat mir geholfen!" Auf die beliebte Frage von Reportern "Würden Sie helfen?" hören wir nicht selten die Antwort: "Kommt darauf an." Ja, worauf kommt es eigentlich an? Wo bleibt die Zivilcourage der Gesellschaft? Sind wir ein Volk von Feiglingen, Wegsehmentalität steigend? Das Erstaunliche ist, dass es Antworten gibt, die uns Mut machen können, nicht zu resignieren. Die Antworten fordern aber auch zu konsequentem Handeln auf.

Wie oft hören wir Opfer von Gewalttaten im Nachhinein erzählen: "Und niemand hat mir geholfen!" Auf die beliebte Frage von Reportern "Würden Sie helfen?" hören wir nicht selten die Antwort: "Kommt darauf an." Ja, worauf kommt es eigentlich an? Wo bleibt die Zivilcourage der Gesellschaft? Sind wir ein Volk von Feiglingen, Wegsehmentalität steigend? Das Erstaunliche ist, dass es Antworten gibt, die uns Mut machen können, nicht zu resignieren. Die Antworten fordern aber auch zu konsequentem Handeln auf.

Die Gewissheit, ob man seine grundsätzliche Bereitschaft, sich einzumischen, im entscheidenden Augenblick auch umsetzen kann, erfährt man erst dann, wenn man gefordert wurde. Die Mehrheit der Menschen kommt aber nicht in eine Situation, wo ihr Einmischen unausweichlich notwendig wird. Dieser Mangel an Übung hat zur Folge, dass in einer plötzlichen Gewaltsituation die meisten von uns - gewollt oder ungewollt - den Opfern ihre Hilfe versagen. Und diejenigen, die ungewollt "versagten", malträtieren sich später mit Selbstvorwürfen. Hilfreich ist es dann, wenn es zur Nachsorge eine Anlaufstelle gibt, wo man für die Vergangenheit lernt, um sich zukünftig einmischen zu können.

Warum Einmischen in der Not anderer so ohne weiteres nicht möglich ist und zivilcouragiertes Handeln bei vielen Gefahrenlagen eher nur dem Zufall überlassen bleibt, hat uns die Wissenschaft hinreichend erklärt. Alle Ermahnungen und Appelle zur Zivilcourage haben nicht den Erfolg erbracht, den man sich gewünscht hätte. Dafür gibt es Erklärungen, die es näher zu betrachten gilt. Kampagnen und Betroffenheitslyrik können dem Ansporn und der Thematisierung dienen. Eine Verhaltensveränderung von Menschen in Richtung zivilcouragiertes Handeln ist damit eher nicht zu erreichen.

Dabei gilt es nicht allein den Fokus auf rechtsextremistische Gewalttaten zu legen. Schwindende Bereitschaft der Bevölkerung zur Zivilcourage gegen Gewalt und Kriminalität schlechthin ist seit Jahrzehnten zu beobachten. Sie spiegelt sich so auch auf dem Gebiet extremistischer Straftaten wider. Wer sich nicht bei Alltagsgewalt einmischt, wird es auch in Fällen extremistischer Übergriffe nicht ohne weiteres tun.

Was uns daran hindert, zu helfen

Die sozialpsychologische Forschung hat vielfach gezeigt, dass vorhandene Persönlichkeitsdispositionen in konkreten Situationen zu tatsächlichem Hilfeverhalten führen. In vielen Fällen unterlassener Hilfeleistung war bei denen, die nichts taten, ein erhebliches Hilfepotenzial vorhanden, das aber ungenutzt und folgenlos blieb. Die Frage ist dann nicht, ob diese Menschen gut oder böse waren, sondern was sie daran gehindert hat, Gutes zu tun. Die Fähigkeiten für hilfreiches Verhalten in Konfliktsituationen ist nicht von Beginn an beim Menschen entwickelt; sie müssen während der Sozialisation erworben werden.

Moralisches Urteilsvermögen und die Fähigkeit, die Rolle eines anderen zu übernehmen und nachzuempfinden, sind Voraussetzungen für Hilfeleistungen, die im Alter von ca. 12 Lebensjahren erworben werden und entsprechend auch dann erst von Menschen erwartet werden können.

Fragt man über diese sozialisationsbedingte allgemeine Voraussetzung hinaus nach bestimmten Persönlichkeitsmerkmalen, die eine erhöhte Hilfsbereitschaft erklären können, so scheint es allein die Persönlichkeitsvariable "Selbstsicherheit" zu sein, die mit größerer Hilfsbereitschaft in einem Zusammenhang steht. Menschen, die selbstbewusst und handlungskompetent sind, zeigen sich hilfsbereiter als andere. Dies scheint plausibel, wenn man sich die Besonderheiten einer Notsituation veranschaulicht.

Was ist eine Notsituation?

Notsituationen sind außergewöhnliche Situationen, zu deren Meisterung man nicht auf eingespielte Handlungsroutinen zurückgreifen kann. Zu viele Fragen werfen sich auf: Hat man die Situation richtig gedeutet? Soll man intervenieren? Wie soll man eingreifen? Richtet man nicht noch mehr Schaden an, wenn man hilft? Will das Opfer überhaupt Hilfe? Was passiert, wenn man selbst überreagiert? Wird sich der Täter beim Helfer oder Zeugen rächen? Wird man selbst zum Opfer?

Solche Unsicherheiten in der Einschätzung einer Situation führen dazu, dass man lieber in der Beobachterrolle verharrt, anstatt einzugreifen. Kompensiert werden können sie durch eine entsprechende Portion an Selbstsicherheit und Handlungskompetenz der Person selbst.

Neben der Eigenschaft Selbstsicherheit mögen es spezifische Fähigkeiten von Personen sein, die zur Bewältigung einer Gewaltsituation eine entscheidende Rolle spielen. Ein geschulter Passant wird eher eingreifen als ein nicht geschulter, da er auf Geübtes zurückgreifen kann. Er versteht die Situation richtig zu deuten und weiß genau, was in welcher Abfolge zu tun ist.

Ausbildung statt Resignation

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass effektives Helfen in einfachen und kritischen Situationen erlernt werden muss. Ein anderer Weg ist das Verinnerlichen von Vorbildern. Mit moralischen Schuldvorwürfen wegen ausbleibender Hilfe sollten wir sensibel umgehen. Weil Zivilcourage nun einmal keine Tugend ist, muss bei der Forderung nach bürgerlicher Intervention gegen Gewalt der Fokus auf die Schulung zu zivilcouragiertem Handeln gerichtet sein. Warum dieser Weg unausweichlich ist, wird transparent, wenn man die Bedingungen beleuchtet, die Hilfeverhalten ausbleiben lassen oder begünstigen.

Damit zivilcouragiertes Handeln gegen Gewalt und Kriminalität, gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit nicht mehr nur dem Zufall überlassen bleibt, müssen die Menschen über Bildungseinrichtungen aller Art erreicht werden. In jede schulische Ausbildung und berufliche Fortbildungsmaßnahme, ob staatlich, konfessionell oder in der Wirtschaft, gehören Ausbildungen und Aufklärungen, die ein effektives Einmischen erleichtern. Kurse und Seminare zum Erlernen von Zivilcourage werden z.B. angeboten. (siehe Abschnitt "Wie soll man eingreifen?")

Staatliches Handeln kann Zivilcourage nicht ersetzen

Immer wieder gab und gibt es in Deutschland Aktionen gegen Ausländerfeindlichkeit, die sicherlich ihre Wirkung nicht verfehlen. Nach der Gelbe-Hand-Aktion des DGB Mitte der achtziger Jahre z.B. hatten sich viele Akteure im Bemühen zum Abbau von Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Rassismus zusammengefunden. Die damals gestellten Fragen und Forderungen, etwa nach Ursachenbeseitigung, Sanktion des Staates, Jugend mit Zukunft, mehr Polizei auf den Straßen und nicht zuletzt mehr Zivilcourage der Bevölkerung sind heute aktueller denn je.

Die große Welle wiederaufflammender rechtsextremer Gewalttaten Anfang der Neunziger zeitigten erneute staatliche und gesellschaftliche Anstrengungen, fremdenfeindlichen Gewalttätern den Nähboden für ihr Handeln zu entziehen. Der öffentliche Druck auf die Täter wuchs, so dass sie sich zurückzogen.

Obwohl es immer wieder ausländerfeindliche Übergriffe gab, dezimierten sich die staatlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten. Die Folge ist, dass seit 1997 fremdenfeindliche Gewalt und Antisemitismus wieder aufflammen und öffentlich ausgelebt werden.

Nun gehen die Diskussionen von vorn los. Es wird die Zivilcourage der Bevölkerung eingefordert und die Gesellschaft fordert konsequentes staatliches Handeln. Die Menschen gehen wieder auf die Straße und protestieren etc. Doch wer protestiert, muss noch lange nicht in der Lage sein, sich bei der konkreten Tat einmischen zu können. Der Staat verkündet erneut Bekämpfungsstrategien und unterstützt wieder mit Millionen Euro gesellschaftliche Konzepte und Maßnahmen.

Natürlich müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um z. B. auf die in der Szene befindlichen Jugendlichen einzuwirken. Es muss aber auch kontinuierlich daran gearbeitet werden, Bürgerinnen und Bürger zu befähigen, Sympathisanten und Mitläufer rechtzeitig zu erkennen und zu entlarven. Das Prinzip heißt hier: Beobachten - Merken - Melden. Mit Denunzieren hat das nichts zu tun.

Soziale Kontrolle hilft Opfern und Tätern

Es gilt also plausibel zu machen, dass Gewalt und Kriminalität, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus überall dort einen Nährboden finden, wo die Bevölkerung sie zulässt. Zivilcourage als soziale Kontrolle kann staatliche Sanktionen und Jugendarbeit, zumindest in einem Rechtsstaat, nicht ersetzen. Ein wichtiger Teil der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ist es, den Tätern die Gelegenheiten für Gewaltangriffe zu entziehen und das Risiko, entdeckt zu werden, zu erhöhen.

Fehlt der Bürgerprotest im Moment der Tat, fühlen sich Täter machtvoll. Je machtvoller sie durch Schweigen der Menschen und ausbleibender staatlicher Sanktion werden, desto hemmungsloser und brutaler werden sie. Je geringer das Entdeckungsrisiko für sie ist, desto geringer werden die Zeitabstände, bis sie die nächsten Taten begehen, und desto häufiger gibt es "Trittbrettfahrer". Aus der Entwicklung des Ohnmachtsgefühls der Gesellschaft entsteht eine überhöhte Verbrechensfurcht. Diese wiederum hat den Ruf nach dem starken Arm des Staates der Sicherheit verspricht, zur Folge. Diejenigen, die dann Sicherheit versprechen, sich dabei aber nicht an demokratische Spielregeln halten, stehen - so lehrt es uns die Vergangenheit - schon in den Startlöchern.

Alle Maßnahmen, also auch die der offenen Jugendarbeit und die repressiven Maßnahmen des Staates, werden nur dann dauerhaft greifen, wenn die Mehrheit der Bevölkerung der öffentlich sichtbaren Gewalt entgegentritt - und zwar deeskalierend, gewaltfrei und ohne Waffen.

Phantasien in den Köpfen

Neben der Unsicherheit, wie man eine Situation einschätzen soll, und fehlender Handlungs- und Sozialkompetenz sind es oftmals Phantasien in unseren Köpfen, die ein hilfreiches Einschreiten verhindern. Die meist wagen Vorstellungen über Rechte und Pflichten blockieren die Bereitschaft, spontan zu helfen.

Teilweise decken sich solche Vorstellungen auch mit der Rechtsproblematik der unterlassenen Hilfeleistung sowie des Notwehr- und Selbsthilferechts im individuellen Einzelfall. So schränkt § 323c StGB die Pflicht hinsichtlich der Erforderlichkeit und der persönlichen Zumutbarkeit der Hilfeleistung ein.

"Jedermannrechte", wie Selbsthilfe, Notwehr- oder Nothilferecht, die vorläufige Festnahme, sind einer breiten Öffentlichkeit mit Begriffen wie Erforderlichkeit, Eignung, Angemessenheit oder Verhältnismäßigkeit nicht oder nur schwer verständlich zu machen. Sie frustrieren vielmehr potenzielle Opfer und entmutigen die Helfer.

Auf der einen Seite klaffen der moralische Anspruch des Opfers gegenüber dem Zufallszeugen der Tat und die gesetzliche Pflicht dieser Zeugen zur Hilfeleistung deutlich auseinander. Auf der anderen Seite sind vielen möglichen Opfern wie Helfern offenbar auch Umfang und Grenzen der Selbsthilfe-, Festnahme- oder Notwehr- und Nothilferechte nicht bewusst oder nur hinreichend bekannt. Sie gehören nicht - wie etwa die Verkehrserziehung - zur Sozialisierung in der Familie oder zum Schulstoff.

Der Polizei werden immer wieder konkrete Verhaltensempfehlungen für Zeugen, potenzielle Helfer und Opfer abverlangt. Deshalb gilt es zunächst, die variablen Bedingungen von Hilfsbereitschaft positiv zu beeinflussen. Das Schwergewicht muss daher im Sinne einer positiven Verstärkung auf Darstellung nachahmenswerter Beispiele sowie auf Empfehlungen zum richtigen Verhalten liegen. Hier sind auch die Medien gefordert, pädagogisch aktiv zu werden.

Wie soll man eingreifen?

Es ist nicht immer nur Angst oder Gleichgültigkeit, wenn Leute Gewalt sehen und nichts dagegen tun. Sehr oft ist es auch die Hilflosigkeit, nicht zu wissen, wie man in genau diesem Augenblick handeln soll.

Um einer solchen Lähmung im Ernstfall entgegenzusteuern, kommt es vor allem darauf an, scheinbar einfache Verhaltensweisen zu trainieren. Dazu gehört die Überwindung der Peinlichkeit, andere Leute laut anzusprechen oder gar nach der Polizei zu rufen. Sinnvoll kann es auch sein, Hilfe zu schreien, besonders in solchen Situationen, die bereits über den Punkt sinnvoller verbaler Intervention hinaus außer Kontrolle geraten sind. Wichtig ist, dass das Opfer merkt, nicht auf sich allein gestellt zu sein. So kann das Hilfeschreien anstelle des Opfers die Täter verwirren. Solche "Psychotricks" sind dazu geeignet, den Tätern die Regie aus der Hand zu nehmen. Sie dürfen nicht mehr einschätzen können, was von außen auf sie zukommen könnte. Wenn Zufallszeugen bei einer Gewalttat schweigen, gewinnen die Täter die Oberhand und glauben womöglich, im Sinne der anwesenden schweigenden Bevölkerung zu handeln.

Es müssen deshalb abgestufte Formen des Handelns, angefangen vom "Beistehen" bis zu einer "geschlossenen Front" der Solidargemeinschaft, geübt und verinnerlicht werden. Der Hinweis auf die Alarmierung der Polizei über den Notruf 110 ergänzt die Anleitungen zur Hilfeleistung. Immer und überall ist schnelle polizeiliche Hilfe aber nicht herbeizuholen. In Kursen werden hierfür Handlungsalternativen gelehrt.

Quelle:
Opfer- und helferseitige Förderung der Zivilcourage gegen Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und fremdenfeindliche Gewalt. Hintergründe und Bedingungen, die Hilfeverhalten begünstigen. Ein Projekt der Initiative Schutz vor Kriminalität e.V.
Leiter des Projekts: Reinhard Kautz, Regionalbeauftragter für Berlin und Kriminalhauptkommissar des Landeskriminalamts Berlin.

Kontakt

Initiative Schutz vor Kriminalität e.V.
Landeskriminalamt Berlin
Training für verhaltensorientierte Gewalt- und Kriminalprävention
Telefon: 030 - 69 93 73 41
EMail: ReinhardKautz@t-online.de

Polizei München
Selbstbehauptungskurse
Telefon: 089 - 29 10 44 55

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