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Zunächst müssen Sie Ihren alten Mietvertrag kündigen. In der Regel gilt bei unbefristeten Mietverhältnissen eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Anschließend bekommen Sie die Kaution von Ihrem Vermieter zurückerstattet. Gleichzeitig müssen Sie zum Einzug in die andere Wohnung mit dem neuen Eigentümer einen Mietvertrag abschließen und ihm eine Kaution zahlen.
Versorgungsbetriebe wechseln
Wenn Sie aus Ihrem alten Heim ausziehen, müssen Sie am letzten Tag des Mietvertrages den verschiedenen Versorgungsbetrieben für Strom, Gas und Wasser Ihren Zählerstand mitteilen. Nur so kann die Abmeldung erfolgen und die Endabrechnung erstellt werden. Allerdings ist es wichtig, schon vorher an die Kündigung zu denken. Die Frist beim Grundversorger liegt in der Regel bei vier Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats.
Bei dem Einzug in Ihr neues Zuhause entsteht automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif. Möchten Sie einen anderen Stromanbieter, müssen Sie sich schon vorher um die Anmeldung kümmern. Den Vertrag mit dem Gas- und Wasserlieferant dagegen organisiert im Normalfall der Vermieter.

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Seit 2012 besteht die Möglichkeit, den laufenden Festnetz- und Internetvertrag zu den derzeitigen Bedingungen mit in die neue Bleibe zu nehmen, so dass die Mindestlaufzeit weiterläuft. Bei einem Umzug in ein Gebiet, in dem Ihr bisheriger Versorger seine Leistung nicht anbieten kann, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Damit Sie nach dem Umzug sofort telefonisch erreichbar sind und schon am ersten Tag wieder im Web surfen können, sollten Sie sich rechtzeitig darum kümmern, einen neuen Telefon- und Internetprovider zu suchen. So ist es möglich, online zu recherchieren, um den für Sie geeigneten Anbieter zu finden: Hier können Sie Ihre Adresse eingeben, um die Verfügbarkeit verschiedener Bereitsteller sowie der unterschiedlichen Surfgeschwindigkeiten an Ihrem neuen Wohnort zu ermitteln. Der Vorteil davon, sich möglichst früh einen anderen Versorger zu suchen ist, dass dieser – sofern er einen Wechselservice anbietet –die Formalitäten wie die Kündigung des Vertrags mit dem alten Internetprovider übernimmt. So sparen Sie Zeit und Arbeit, die Sie beim Wohnungswechsel noch für andere Dinge brauchen werden.

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Institutionen, bei denen Sie registriert sind oder mit denen Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, müssen Sie vor dem Wohnungswechsel Ihre neue Adresse mitteilen, damit diese wissen, dass Sie ab dem Umzugstermin unter einer anderen Anschrift zu erreichen sind. Zu den wichtigsten Institutionen und Unternehmen, die Sie über die Adressänderung informieren sollten, gehören:

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Damit Ihr Umzug offiziell ist, müssen Sie sich als Mieter innerhalb von einer Woche beim Bürgeramt an- oder abmelden. Dabei wird Ihre neue Anschrift in den Personalausweis eingetragen. Verpassen Sie die Frist, droht eine Geldstrafe. Seit dem 1. November 2015 benötigen Sie für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt außerdem eine Vermieterbescheinigung – sowohl vom alten Wohnungseigentümer über Ihren Auszug, als auch vom neuen Hausbesitzer über Ihren Einzug. Dieses Schreiben muss folgende Informationen enthalten:
Der Vermieter ist verpflichtet, diese Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen auszustellen. Falls die Gefahr besteht, dass Sie die einwöchige Anmeldefrist beim Bürgeramt verpassen, können Sie das Dokument aber auch nachreichen.




