Im Laufe des August 1948 hatten die elf Länderparlamente der Westzonen insgesamt 65 Delegierte für dieses Gremium nominiert. Je 27 gehörten der SPD und der CDU/CSU an; fünf waren Mitglieder der liberalen Parteien; die KPD, das Zentrum und die Deutsche Partei (DP) stellten je zwei Abgeordnete. Hinzu kamen fünf nicht stimmberechtigte Vertreter aus Berlin. Die Vorsitzenden der Fraktionen waren der Justizminister von Württemberg-Hohenzollern, Carlo Schmid (SPD), der bayerische Staatsminister Anton Pfeiffer (CDU/CSU-Fraktion) und Theodor Heuss (Liberale), ehemaliger Kultusminister des Landes Südbaden.
"Grundgesetz für alle Deutschen"
Die erste Sitzung des Parlamentarischen Rates fand in feierlichem Rahmen im Gebäude des Zoologischen Museums König statt. Neben den 65 Abgeordneten waren die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder sowie Vertreter der drei westlichen Besatzungsmächte nach Bonn gekommen. Als Ministerpräsident des gastgebenden Landes Nordrhein-Westfalen hielt Karl Arnold (CDU) die Eröffnungsansprache. Mit Blick auf die Frage der deutschen Einheit betonte er, dass in Bonn zwar nur ein Grundgesetz für die westlichen Besatzungszonen geschaffen werde, man werde jedoch ein Gesetzeswerk erarbeiten, auf dessen Grundlage letzten Endes alle Deutschen leben könnten. In einer weiteren Rede richtete sich Hessens Ministerpräsident, Christian Stock (SPD), entschieden gegen den Eindruck, mit der Einrichtung des Parlamentarischen Rates werde die Spaltung Deutschlands vorangetrieben.
Nach Abschluss der Feierstunde begaben sich die Delegierten in den großen Sitzungssaal der Pädagogischen Hochschule. Dort eröffnete am Nachmittag der Präsident der Hamburger Bürgerschaft, Adolf Schönfelder (SPD), die erste Plenarsitzung des Parlamentarischen Rates. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Wahl eines Präsidenten. Die Delegierten bestimmten für dieses Amt den Vorsitzenden der CDU der britischen Besatzungszone, Konrad Adenauer.
Tumult ums Grundgesetz
Anschließend kam es in der Frage der Beteiligung der Berliner Vertreter zu einer Auseinandersetzung. So stieß der Vorschlag, die Vertreter Berlins an den Sitzungen teilnehmen zu lassen, bei dem kommunistischen Abgeordneten Max Reimann auf Ablehnung. Ein drohender Tumult konnte dadurch abgewendet werden, dass sich die Abgeordneten in einer Abstimmung für die Teilnahme der Berliner Delegierten aussprachen, die aber nur beratende Stimmen hatten.
Der Parlamentarische Rat nahm am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen das Grundgesetz an, das nach Genehmigung durch die westlichen Militärgouverneure im Mai 1949 von den Landtagen ratifiziert (Bayern lehnte ab, erkannte aber Rechtsverbindlichkeit an) und am 23. Mai von den Mitgliedern des Parlamentarischen Rats (mit Ausnahme der 2 Kommunisten) unterzeichnet wurde. Der Parlamentarische Rat beschloss außerdem das erste Gesetz über die Wahlen zum Bundestag und löste sich dann auf.



