Wettsteuer – eine Auflage für die Buchmacher mit Auswirkungen auf die Spieler
Bis zum 01. Juli 2012 waren die Gewinne von Sportwetten noch steuerfrei. Doch heutzutage ist seitens der Betreiber, wegen eines Glücksspielstaatsvertrags, eine Steuer von fünf Prozent auf alle Wetten fällig. Dieser Vertrag gilt jedoch ausschließlich für die Buchmacher. Der Spieler an sich ist nur am Rande von dieser Neuerung betroffen, denn die Kosten der Steuer werden häufig auf den Kunden umgelagert, sodass fünf Prozent des Einsatzes einbehalten werden. Wie es zu dieser Neuerung kam, ist bei sportwettentest.net nachzulesen. Demnach wurden zunächst alle privaten Anbieter von Sportwetten ausgeschlossen. Lediglich einem Betreiber war es noch gestattet, diese anzubieten. Es kam zu einer Monopolisierung, und die Konkurrenz versetzte ihre Firmensitze ins Ausland, sodass das deutsche Steuersystem hier nicht greifen konnte. Der Grund für diese Steuer liegt auf der Hand, denn der Frankfurter Rundschau zufolge befinden sich die Online-Buchmacher in einer juristischen Grauzone und darüber hinaus nahm der Staat im Jahre 2013 rund 188 Millionen Euro durch die Wettsteuer ein.
Lottogewinne sind nicht zu versteuern
Ein Gewinn beim Lotto ist nicht zu versteuern, zumindest solange das Geld nicht durch Zinsen weiteres Kapital abwirft. Ist dies der Fall, dann muss die Rendite auch versteuert werden. Die Gewinnchancen sind jedoch sehr niedrig, sodass die Gewinnchance bei eins zu 140 Millionen liegt. Die Wahrscheinlichkeit, dreimal im Leben vom Blitz getroffen zu werden, ist genauso hoch. Die Aussicht im Lotto auf einen Gewinn steigt jedoch, wenn Spieler in einer Tippgemeinschaft am Spiel teilnehmen. In diesem Fall steht allen Mitgliedern der gleiche Anteil zu. Bei der Versteuerung ändert dies jedoch nichts. Auch hier müssen die Gewinne versteuert werden, falls diese nachträglich Gewinne abwerfen. Knifflig wird es, wenn keine schriftliche Vereinbarung über die Aufteilung vorliegt, denn dann geht das Finanzamt davon aus, dass der Gewinn eine steuerliche Schenkung darstellt. Es reicht ein schriftlicher Vertrag, um dieser steuerlichen Belastung zu entgehen. Den Spielern obliegt also eine Nachweispflicht. Am besten legen diese den Vertrag einem Rechtsanwalt zur Kontrolle vor. Auf diese Weise wird keine Schenkungssteuer fällig.
Bestimmte Gewinne werden als „sonstige Einkünfte“ deklariert
Gerade bei Spielshows im Fernsehen müssen die Gewinne versteuert werden. Die erzielten Einnahmen müssen als „sonstige Einkünfte“ versteuert werden. Diese Regelung gilt auch bei Preisgeldern im Sport, Pokergewinnen oder, besonders bizarr, bei Lehrpreisen. Falls jemand die Gelder nicht versteuert, so läuft er Gefahr, der Steuerhinterziehung bezichtigt zu werden.
Die steuerliche Rechtslage bei Glücksspielen ist also sehr diffus. Christina Georgiadis, die Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V., bringt die Situation auf den Punkt:
„Kann das Finanzamt unterstellen, dass eine gewonnene Geldsumme durch eine Leistung verdient wurde oder jemand sein Konto aufpolstern wollte, wird ungeniert Einkommenssteuer verlangt.“
Dabei hat das Finanzamt noch vor ein paar Jahren gar nicht auf die Gewinne geachtet. Damals spielte es noch keine Rolle, ob Bürger bei Preisverleihungen, beim Pokern oder bei anderen Veranstaltungen ein Preisgeld gewannen. Spätestens aber seit dem Urteil von 2012 greift der Fiskus bei Gewinnen dieser Art ordentlich zu, sodass die Gewinner von TV-Shows nicht um das Finanzamt herumkommen.



