Wussten Sie schon, dass in Deutschland nach dem Grundgesetz ...
... die Polizei Ländersache ist und die polizeilichen Aufgaben und Befugnisse in den Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt sind? Übergeordnete Behörde ist jeweils das Innenministerium. Dabei sind die Bestandteile der einzelnen Landespolizeien nicht völlig einheitlich. Wie die Aufgabenbereiche von Wasserschutzpolizei, Bereitschaftspolizei, Verkehrspolizei und Autobahnpolizei organisiert sind, ist von Land zu Land verschieden. Allen Landespolizeien ist jedoch gemein, dass sie für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zuständig sind, das heißt für die Aufgabenbereiche von Schutzpolizei und Kriminalpolizei. Ebenso gehört jeder Landespolizei ein Landeskriminalamt an. Doch auch der Bund führt Polizeibehörden mit eigenen Zuständigkeitsbereichen: die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt sowie das Zollkriminalamt, die dem Bundesinnenministerium bzw. dem Bundesfinanzministerium unterstehen. Insgesamt sind in Deutschland rund 264.000 Vollzugsbeamte bei der Bundespolizei und den Länderpolizeien beschäftigt.
Wussten Sie schon, dass jedes Bundesland die Aufgaben seiner Polizei ...
... in einem Polizeiaufgabengesetz regelt? Vorrangige Aufgaben der Landespolizeien sind dabei der Schutz der Bürger rund um die Uhr, die Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten, die Sicherung von Beweisen und Spuren nach Straftaten, der Schutz von Veranstaltungen, die Wahrnehmung von Umweltschutzaufgaben und die Beratung der Bürger. Einsatzschwerpunkte können sich jedoch in den einzelnen Ländern unterscheiden.
Wussten Sie schon, dass die Bundespolizei als Teil des deutschen Sicherheitssystems ...
... für Grenzschutz, Luftsicherheit und die Sicherheit der Bahnanlagen zuständig ist? Auf dem gesamten deutschen Bahn-Streckennetz, das insgesamt 36.000 Kilometer Schiene und 7530 Bahnhöfe und Haltepunkte umfasst, haben die Bundespolizeibeamten die Aufgabe, gegen Diebstahl, Vandalismus und Körperverletzung vorzugehen. Sie übernehmen Präsenzstreifen, Fahndungen in Zügen im Personennahverkehr aber auch im Güterverkehr. Außerdem begleiten sie Züge bei Großveranstaltungen, beispielsweise wenn Fans zu einem Fußballspiel unterwegs sind. Auch wenn im Rahmen von Castor-Transporten radioaktive Stoffe per Bahn transportiert werden, ist es Aufgabe der Bundespolizei, Gefahren abzuwehren und für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Bis zum 30. Juni 2005 hieß die Bundespolizei Bundesgrenzschutz.
Wussten Sie schon, dass die Bundespolizei für die Sicherheit ...
... auf 14 deutschen Flughäfen zuständig ist? Auf den 21 kleineren Flughäfen erfüllen die Länder im Auftrag des Bundes die Luftsicherheitsaufgaben. Um die Sicherheit im zivilen Luftverkehr zu gewährleisten, Flugzeugentführungen oder Sabotageakte zu verhindern, ist es Aufgabe der Bundespolizei, Fluggäste und Gepäck zu kontrollieren, verbotene Gegenstände sicherzustellen, von denen Gefahr ausgehen könnte, das Flugplatzgelände zu überwachen und im äußersten Fall auch Spreng- und Brandvorrichtungen zu entschärfen.
Wussten Sie schon, dass die Bundespolizei auch im gesamten deutschen Küstenmeer ...
... für den Grenzschutz zuständig ist? Außerhalb des deutschen Küstenmeeres ist sie auch für allgemeinpolizeiliche Aufgaben zuständig. Entlang der Seegrenzen in Nord- und Ostsee, die zugleich Schengen-Außengrenzen sind, überwacht die Bundespolizei rund 7000 Kilometer Küste.
Wussten Sie schon, dass die Bundespolizei von den Landespolizeien bei Demonstrationen, ...
... bei besonders schweren Unglücksfällen oder Naturkatastrophen zur Unterstützung angefordert werden kann? Auch im Verteidigungsfall, wenn der Bestand oder die freiheitliche Grundordnung des Bundes oder eines der Länder gefährdet sind, kann sie eingesetzt werden.
Wussten Sie schon, dass die Bundespolizei auch im Ausland ...
... eingesetzt werden kann? Zum einen ist sie an internationalen Kooperationsprojekten, wie dem Zivilen Krisenmanagement der EU und der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX beteiligt. Zudem können Angehörige der Bundespolizei zur Mitwirkung an polizeilichen oder anderen nichtmilitärischen Aufgaben im Rahmen von internationalen Maßnahmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder anderer internationaler Organisationen, wie z.B. der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Ausland verwendet werden. Auf Entscheidung des Bundesinnenministers können sie im Einzelfall zur Rettung von Personen aus einer Gefahr im Ausland eingesetzt werden – allerdings nur in einem sicheren Umfeld und vorausgesetzt, der Beamte beteiligt sich freiwillig an dem Einsatz.
Beteiligt ist die Bundespolizei auch an EUPOL, der European Union Police Mission in Afghanistan. Die Polizeibeamten unterstützen in dieser Mission den Aufbau einer afghanischen Polizei durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Noch im Jahr 2010 soll der deutsche Personaleinsatz in diesem Projekt auf rund 200 Beamte erhöht werden.
Wussten Sie schon, dass der Deutsche Bundestag ...
... ein eigener Polizeibezirk ist? Der Bundespräsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt aus, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgt die so genannte "Polizei beim Deutschen Bundestag". Andere Polizeibehörden haben hier keine Befugnisse - das ist im Grundgesetz verankert. Vor dem Hintergrund der Entwicklung des Parlamentarismus soll dadurch der Bundestag vor der Einflussnahme von Exekutive und Judikative geschützt werden. Die Bundestagspolizei arbeitet jedoch eng mit den anderen Polizeibehörden vor Ort zusammen.
Wussten Sie schon, dass zum Schutz der Sicherheit im Innern ...
... unter besonderen Voraussetzungen auch die Bundeswehr eingesetzt werden kann? Das Grundgesetz sieht den Einsatz der Bundeswehr vorrangig zur Außenverteidigung der Bundesrepublik Deutschland vor. Doch sind bestimmte verfassungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt, kann die Bundeswehr die Polizei bei laufenden Sicherheitsmaßnahmen unterstützen. Das kann bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall sein. Ein innerdeutscher Einsatz der Bundeswehr kann auch dann verfassungskonform gerechtfertigt sein, wenn laut Grundgesetz "eine Bedrohung der Existenz des Bundes oder eines Landes oder (…) der freiheitlichen Grundordnung" vorliegt.
Wussten Sie schon, dass in der Bundespolizei Hochleistungssportler ...
... gefördert werden? Ziel dieser Spitzensportförderung ist es, hochtalentierte junge Sportler in der Ausübung ihres Sportes zu unterstützen und ihnen gleichzeitig eine berufliche Perspektive zu bieten. Denn nach dem Ende ihrer sportlichen Laufbahn können die Männer und Frauen im Dienst der Bundespolizei bleiben. Trainieren können die Sportler an der eigenen Bundespolizeisportschule in Bad Endorf und in einem Leistungssportprojekt in Cottbus. Voraussetzung für diese Förderung ist jedoch die fachliche Beurteilung, dass diese Sportler Spitzenleistungen auf Weltniveau erreichen können. Rund 80 Prozent der Sportler bleiben nach Ende ihrer sportlichen Laufbahn bei der Bundespolizei. Die Erfolge der Bundespolizeispitzensportler können sich sehen lassen. Seit 2009 gewannen sie unter anderem 31 Olympiamedaillen und 146 Medaillen bei Weltmeisterschaften.
Wussten Sie schon, dass Bundespolizei und die Landespolizeien bei der Kriminalitätsbekämpfung ...
... auf ein gemeinsames Informationssystem zugreifen können? Das System INPOL, das in den 70er Jahren beim Bundeskriminalamt eingerichtet wurde, gilt als das Rückgrat des Fahndungsverbundes der deutschen Polizeien. Zugriff haben neben dem Bundeskriminalamt auch alle Landespolizeidienststellen, die Bundespolizei und die Zollbehörden. In INPOL sind digitalisiert alle wichtigen Informationen über Straftaten und Straftäter archiviert. Wer wird gesucht? Wonach wird gefahndet? Fahndet das Ausland? Auf solche und andere Fragen gibt das Fahndungssystem den Polizeibeamten rund um die Uhr Auskunft.



