Verbraucherinsolvenzen so hoch wie nie
Experten gehen davon aus, dass die durchschnittliche Schuldenhöhe derzeit bei 25.000 bis 30.000 Euro liegt. Bundesweit wird die Zahl der Verbraucherinsolvenzen mit 92.844 Fällen angegeben – eine Zunahme von 2005 auf 2006 um immerhin 34,8 Prozent.
Was bewirkt eine Verbraucherinsolvenz?
Seit 1999 können auch Privatleute und ehemalige Selbstständige Insolvenz anmelden. Dieser Verbraucherinsolvenz vorgeschaltet und notwendig ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Ist die Verbraucherinsolvenz rechtskräftig und hat sich der Antragsteller während der sechsjährigen "Wohlverhaltensperiode" nichts zu Schulden kommen lassen, folgt die so genannte Restschuldbefreiung und damit der staatliche Schuldenerlass.
Wer kann eine Verbraucherinsolvenz beantragen?
Voraussetzung für ein Verbraucherinsolvenz-Verfahren ist die Überschuldung. Überschuldung liegt dann vor, wenn ein Schuldner die Summe seiner fälligen Zahlungsverpflichtungen in absehbarer Zeit nicht begleichen kann und ihm zur Deckung seines Lebensunterhaltes weder Vermögen noch andere Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Gesetzlich geschützt ist der zumutbare Teil des Nettoeinkommens. Die Pfändungsfreigrenzen richten sich nach dem Nettoeinkommen und der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen. Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat. Für den ersten Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Freibetrag um 370,76 Euro. Für jeden weiteren kommen jeweils weitere 206,56 Euro hinzu.



