Internet-Apotheken auf dem Vormarsch
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Internet-Apotheken auf dem Vormarsch

Bild: Foto: Mary Way, Public domain, via Wikimedia Commons

500 Gramm Paracetamol per Mausklick im Internet bestellen – und als Zugabe noch ein Doppelpack Viagra ordern? Arzneien aus dem Internet zu kaufen ist heute in Deutschland kein Problem mehr. Obwohl der Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten in der Bundesrepublik an Privatkunden noch verboten ist, haben Pharmazie-Händler aus dem Ausland wie der niederländische Online-Pharmashop “Doc Morris” Methoden und Lücken in Gesetzestexten gefunden, verschreibungspflichtige Pillen an Patienten nach Deutschland zu verkaufen – ohne Portokosten für den Kunden. Tests von Verbraucherverbänden zeigen, dass man mit dem Medikamentenkauf per e-Commerce mitunter viel Geld sparen kann. Auf der anderen Seite müssen Online-Kunden damit rechnen, zum Teil mangelhaft über Risiken und Nebenwirkungen informiert zu werden, so der Deutsche Apotheker-Verband. Der Schnäppchenkauf kann unter Umständen zum gefährlichen Spiel mit der Gesundheit werden, warnen sie. Dennoch hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) am 22. April beim “runden Tisch” für das Gesundheitswesen grünes Licht für den Internet-Handel signalisiert. Voraussetzung: Verbraucherschutz und die wohnortnahe Versorgung durch herkömmliche Apotheken müssten sichergestellt sein.

Wie funktioniert das virtuelle Arzneien-Shopping?

Über eine gewöhnliche Suchfunktion auf der Website können Kunden recherchieren, ob die e-Apotheke das benötige Medikament vorrätig hat. Wie in den meisten anderen Online-Shops kann die gefundene Arznei dann per Mausklick in den Warenkorb gelegt werden. Um das Warenkorbsortiment abschließend zu bestellen, muss sich der “Doc Morris”-Kunde zunächst registrieren. Laut “Doc Morris” werden alle wichtigen Daten geprüft, bevor die Bestellung auf Reisen geht.

Bei rezeptpflichtiger Medizin muss der Kunde die Auftragsbestätigung ausdrucken und samt Originalrezept an eine Postfach-Adresse des niederländischen Pharma-Händlers in den deutschen Grenzort Herzogenrath schicken.

Wie bezahlt wird? Private Krankenkassenpatienten können per Kreditkarte, Bankverbindung oder Scheck zahlen, bei Patienten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung hat “Doc Morris” in vielen Fällen erreicht, dass automatisch verrechnet wird.

Für den Patienten ist online günstiger

Das Shoppen lohnt sich vor allem für chronisch Kranke, die sich häufiger bzw. dauerhaft mit Arzneien versorgen müssen, etwa Diabetes- oder Rheuma-Patienten.

Mehrere Untersuchungen von Verbraucherverbänden haben ergeben, dass Medikamente in den Niederlanden durchschnittlich um 20, manchmal sogar 30 Prozent billiger sind als in deutschen Apotheken. In der Regel handelt es sich dabei um Originalpräparate, Hersteller und Wirkstoffe sind dieselben wie in Deutschland.

Dennoch kommt es immer wieder vor, dass “Doc Morris” eine bestimmte Pillensorte aus deutscher Produktion nicht vorrätig hat, dafür bietet der “e-Doc” niederländische Präparate an, die gleichen Inhalts sind – dafür muss aber auf dem Originalrezept der ärztliche Vermerk “aut idem” (oder ein gleichwertiges) stehen. Erst dann darf ein gleichwertiges Medikament verkauft werden.

Und auch bei rezeptfreien Arzneien wie der Megapackung leichtere Schmerztabletten, Nasentropfen oder Präparaten, die Krankenkassen sowieso nicht zahlen, z.B. Antibabypillen oder Viagra können Kunden mal ein Schnäppchen machen.

Nachteil: Kundenferne in akuten Fällen

Auch wenn sich “Doc Morris” damit schmückt, dass die Medizin binnen 48 Stunden im Briefkasten des Kunden liegt: Wer daheim mit akuten Magenprobleme und hartnäckigem Durchfall auf der Toilette stöhnt und jammert, weil der Fisch am Vortag nicht der frischeste war, wird natürlich wie eh und je zur nächsten Apotheke um die Ecke wanken.

Bauchgrimmen haben aber vor allem die deutschen Apotheker bei der Aussicht auf den legalen Arznei-Verkauf per Internet: In zahlreichen Gegenkampagnen bezeichnen die Pharmazeuten die Online-Bestellungen von Medikamenten als “russisches Roulette”, warnen vor Markenschwindel, Fälschungen und werfen den elektronischen Apotheken fehlende Beratung vor, was zu Gesundheitsrisiken führen könnten.

In punkto Beratungsqualität haben aber auch die traditionellen Apotheken Nachholbedarf: Einem Test des WDR-Wirtschaftsmagazins “Markt” zufolge schnitten 83 Prozent aller untersuchten Apotheken in Nordrhein-Westfalen bei der Beratung über Risiken und Nebenwirkungen von Arzneimitteln mit “Mangelhaft” ab. Regionaler Einzelfall oder doch eher die Regel?

Vorsicht ist geboten: Auch Sicherheitsmängel möglich

Dennoch haben die deutschen Apotheker-Verbände mit ihrer zum Teil harschen Kritik an Internet-Pharmazien gewichtige Argumente parat: Sicherlich schneidet der unpersönliche virtuelle Verkaufsraum gegen seinen realen Konkurrenten recht schlecht ab. Und viele Kunden trauen dem persönlichen Beratungsgespräch zu Recht mehr als einem virtuellen Chat-Room mit womöglich selbsternannten Pharmazie-Experten.

Und nicht jedes “Wundermittel” aus dem Internet hält, was es verspricht. Vielleicht kann die niederländische Arznei-Handlung “Doc Morris” auf dem branchenüblichen Apotheken-Niveau noch mithalten. Auf dem weltweiten Pharmamarkt gibt es allerdings genügend schwarze Schafe, die Patienten über den Tisch ziehen und ihnen horrende Summen für nicht immer wissenschaftlich anerkannte Präparate abverlangen.

Natürlich fällt das Bestellen von Arzneien online leicht: Das gesuchte Medikament wird per Suchmaschine gesucht, mit wenigen Klicks ist sind die “Wunderpillen” bestellt – ohne lästige Rezeptpflicht und Fragen vom Arzt und Apotheker. Allzu oft entpuppt sich das Medikament dann aber als Mogelpackung: Entweder existiert der Beipackzettel nicht – ebenso wenig wie die Einfuhrerlaubnis am Zoll – oder die Risiken und Nebenwirkungen werden nur von Englisch-Sprechenden verstanden.

Deutsche Beipackzettel sind Mangelware. Verbraucherschützern zufolge sind Beipackzettel manchmal sogar selbst getippt – unseriöser und dubioser geht’s kaum.

Achtung: Die Einfuhr apothekenpflichtiger Mittel als Privatperson zählt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit, beim Kauf größerer Mengen begeht man eine Straftat! Und wenn’s der Zoll bemerkt, sind Geld und Medikament weg.

Apothekensterben in Sicht?

Als Argument gegen die Freigabe des Medikamentenhandels führt ein Teil der Apotheker zusätzlich an, mit der Liberalisierung des Arzneihandels-Gesetzes ein Massensterben der traditionellen Apotheken auszulösen.

Zahlreiche e-Commerce-Experten halten dagegen. Nach einer aktuellen Studie der EU-Kommission wird der Internet-Anteil am Medikamentenhandel 2006 europaweit zwischen mageren einem bis fünf Prozent liegen. Demnach würden Online-Apotheken vom Umsatz her ungefähr dieselbe Gefahr für die Apotheke um die Ecke darstellen wie die Internet-Buchhändler bol.de und amazon.de für den traditionellen Buchhandel. “Doc Morris” sieht sich selbst nur als Ergänzung für den deutschen Markt, der rund 75 Prozent des Gesamtumsatzes ausmacht. Tatsächlich ist der Umsatz des niederländischen Pharma-Händlers mit 5 Millionen Euro gering im Vergleich zum Gesamtumsatz aller 22 500 deutscher Apotheken im Jahr 2000 mit 26,8 Milliarden Euro.

Rechtsstreit bereits voll entbrannt

Die Apotheken und Apotheker-Verbände laufen Sturm gegen die aufstrebende Konkurrenz aus dem Internet. Sie befürchten zum einen, dass der deutsche, qualitativ hochwertige Pharmazeutika-Markt mit risikoreichen Billig-Arzneien überschwemmt wird und zum zweiten, dass das Online-Business dem traditionellen Apotheker-Geschäft ähnlich hart zusetzen könnte wie z.B. die mp3-Revolution der Musikindustrie.

Deshalb fackelte der Deutscher Apotheker-Verband nicht lange, als die niederländische Apotheke “Doc Morris” im Juni 2000 begann, Pillen und andere medizinische Präparate übers Internet in Deutschland zu vertreiben. Kurze Zeit später reichten die deutschen Pharmazeuten Klage gegen das e-Commerce-Unternehmen aus Kerkrade ein.

Im November 2000 untersagte das Landgericht Frankfurt “Doc Morris” den Online-Versand im Eilverfahren. “Gefährdung der deutschen Volksgesundheit” stand in der Urteilsbegründung. Überraschenderweise setzte das Frankfurter Gericht im August 2001 das Verfahren aus, um es dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen. Dort sollen bis spätestens Anfang 2003 die höchsten europäischen Richter über die Zukunft von Internet-Apotheken entscheiden.

Mittlerweile hat auch die Politik das umstrittene Thema aufgegriffen. Laut Bundesgesundheitsministerin Schmidt könnte der Versand von rezeptpflichtigen Arzneien über das Internet schon in der kommenden Legislaturperiode legalisiert werden.

Auch immer mehr Krankenkassen akzeptieren die Existenz von Internet-Apotheken, halten sich aber vor einer endgültigen gesetzlichen Regelung noch bedeckt. Sie stehen dem Modell jedoch prinzipiell positiv gegenüber.

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