Interview mit Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes
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Interview mit Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patent- und Markenamtes

Bild: Foto: Christoph Rieder, CC0, via Wikimedia Commons

Wie lange dauert es in der Regel, bis eine Erfindung oder Idee als Patent eingereicht wird?

Wie lange dauert es in der Regel, bis eine Erfindung oder Idee als Patent eingereicht wird?

Sobald ein Erfinder seine Erfindung vollständig mit allen wesentlichen Merkmalen beschreiben kann, ist eine Patentanmeldung möglich. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Unterlagen bereits perfekt formuliert sind. Wie lange vorher die Entwicklung der Erfindung gedauert hat, ist naturgemäß von Idee zu Idee unterschiedlich. Für den Erfinder von größter Wichtigkeit ist allerdings, dass er seine Neuheit so früh wie möglich zum Patent anmeldet, so dass später eingegangene Anmeldungen der gleichen oder einer ähnlichen Erfindung von Konkurrenten nicht mehr zu einem Patent führen können.

Wichtig für den Erfinder ist natürlich auch, sich im Vorfeld darüber zu informieren, was überhaupt patentiert werden kann. Nach dem Patentgesetz können Patente erteilt werden für technische Erfindungen, die neu sind, einer ausreichenden erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind. Keine technischen Erfindungen sind z.B. wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden oder ästhetische Formschöpfungen. Neu ist eine Erfindung, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Wichtig ist deshalb, dass der Erfinder seine Idee nicht schon vor der Patentanmeldung veröffentlicht hat. Eine erfinderische Leistung ist gegeben, wenn ein einschlägiger Experte nicht leicht auf die entsprechende Lösung kommen kann, es soll nicht jede noch so kleine Neuerung schon zu einem Schutzrecht führen. Gewerblich anwendbar sind im Grunde alle technischen Erfindungen.

Wie viel Zeit vergeht von der Patentvergabe bis zur Marktreife einer Erfindung?

Auch dies ist von Erfindung zu Erfindung sehr unterschiedlich. Was mit der Erfindung nach der Patenterteilung geschieht und aus wie vielen Patenten dann wirklich Produkte entstehen, lässt sich von uns nicht verfolgen. Dem Erfinder steht einige Zeit zur Verfügung, um zu erkunden, ob ein Markt für seine Erfindung vorhanden ist und um sein Produkt zur Marktreife zu führen: Nach der Anmeldung hat er sieben Jahre lang Zeit zu entscheiden, ob er die Anmeldung prüfen und fortführen lassen will. Die eingereichte Patentanmeldung bleibt nach dem Anmeldetag zunächst 18 Monate lang geheim, danach wird sie in einer Offenlegungsschrift veröffentlicht. Ist das Patent letztlich erteilt, gibt es dem Inhaber bis zu 20 Jahre lang das Recht, über seine Erfindung allein zu verfügen, er kann anderen die Nutzung der Erfindung untersagen. Ob sich die Erfindung allerdings überhaupt vermarkten lässt und erfolgreich ist, entscheidet nur der Markt.

Gibt es heutzutage noch das “versponnene” Erfindergenie oder kommen die Erfindungen eher von Firmen?

Rund 13 % aller Anmeldungen stammten im letzten Jahr von Einzelerfindern, die ihr Patent selbstständig und beispielsweise nicht über ein Unternehmen beantragt haben. Damit haben die freien Erfinder einen großen Anteil an den Anmeldungen. Wir sprechen dabei nicht vom versponnenen Erfindergenie. Hinter jeder Anmeldung steckt ein technisch versierter Experte, der eine Menge Know-How und Arbeit in seine Erfindung investiert hat. Die Einzelerfinder sind für unsere Volkswirtschaft von großer Bedeutung, und ich kann jeden Erfinder nur ermutigen, die Möglichkeit einer Patentanmeldung ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

Schutz vor geistigem Diebstahl

Wovon hängt es ab, in welchem Land man sein Patent anmeldet?

Der Erfinder wird sich überlegen, wo er seine Erfindung vermarkten will. Für diese Märkte ist ein Patent wichtig. Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet ein kostengünstiges und vergleichsweise schnelles Verfahren zur Erlangung von Patentschutz für Deutschland. Möglich ist auch eine Anmeldung beim Europäischen Patentamt im Rahmen des Europäischen Patentsystems, in dem sich die Staaten der Europäischen Union und die Schweiz, Liechtenstein, Zypern, Monaco und die Türkei vertraglich zusammengeschlossen haben. Hier hat der Anmelder die Wahl, in welchen der Vertragsländer die Erfindung geschützt werden soll. Eine weitere Möglichkeit ist eine Anmeldung bei der “Weltorganisation für Geistiges Eigentum” in Genf (WIPO) nach dem sogenannten PCT-Verfahren, das eine Auswahl aus derzeit 115 Ländern erlaubt. Viele Anmelder sichern sich durch einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt einen Anmeldetag und entscheiden sich erst später, ihre Patentanmeldung international weiterzuverfolgen.

Wie gut funktioniert der Patentschutz bei Erfindungen?

Wie gesagt, ein Patent gibt dem Inhaber für eine bestimmte Zeit ein alleiniges Verwertungsrecht an der Erfindung. Innovative Produkte und Verfahren können so vor der Nachahmung durch Konkurrenten geschützt werden. Der Patentinhaber kann anderen die unerlaubte gewerbliche Nutzung seiner Erfindung untersagen – falls nötig mit Hilfe der Gerichte, er kann andererseits aber auch Nutzungslizenzen vergeben.

Die Bedeutung, die dem Patentschutz heute beigemessen wird, zeigt sich auch an dem seit über zehn Jahren herrschenden regelrechten Boom an Patentanmeldungen: Wurden 1991 noch erst knapp 42.000 Anmeldungen eingereicht, waren es im Jahr 2001 bereits über 127.000! Im letzten Jahr ist damit die Zahl der Anmeldungen erneut um 15 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Etwa 2/3 der Anträge werden erfahrungsgemäß von den Anmeldern in das eigentliche Prüfungsverfahren geleitet, rund 60 % der angemeldeten Patente können dann auch erteilt werden. Dies waren im vergangenen Jahr über 14.000 Patente, so dass derzeit in Deutschland über 370.000 Patente Geltung haben.

Innovationskraft entscheidet globalen Wettbewerb

Gibt es inhaltliche “Trends” bei den Erfindungen? Werden heute eher technische oder praktische Dinge erfunden?

In Deutschland stehen Patentanmeldungen auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik an erster Stelle. Herausragende Bedeutung haben seit Jahren auch die Bereiche Mess- und Prüftechnik und Elektronik sowie Nachrichten- und Medizintechnik. Hervorzuheben sind neuerdings aber auch die Computer- und Halbleitertechnik sowie die Biotechnologie und Gentechnik. Hier ist auf Grund der verstärkten Forschungs- und Entwicklungstätigkeit die Zahl der Patentanmeldungen zwischen 1995 und 2001 um jeweils mehr als 100 % gestiegen.

Wie wichtig sind neue Erfindungen für Deutschland und seine Wirtschaft?

Erfindungs- und Innovationskraft sind besonders im Zeitalter der Globalisierung von herausragender Bedeutung. Nur mit dem Willen und der Fähigkeit zu stetiger Neuerung und Verbesserung seiner Produkte kann heute ein Unternehmen im weltweiten Konkurrenzkampf um Marktanteile bestehen. Kaum jemand wird aber ohne eine Absicherung durch ein gewerbliches Schutzrecht in Forschung und Entwicklung investieren. Die Anzahl der Erfindungen und folglich der Patentanmeldungen ist deshalb auch immer ein Indikator für die Innovationskraft einer Gesellschaft. Die große und stetig zunehmende Zahl der in Deutschland zum Patent angemeldeten technischen Neuheiten zeigt, dass unser Land in dieser Hinsicht sehr gut abschneidet. Nach Japan und den USA werden in Deutschland weltweit die meisten Patente angemeldet.

Erfindermesse als Kontaktbörse

Was passiert eigentlich auf einer Erfindermesse? Werden dort auch Patente gehandelt?

Erfindermessen bieten den technisch Kreativen eine wichtige Plattform, ihre Erfindungen einem fachkundigen Publikum vorzustellen und geschäftliche Kontakte zur Vermarktung ihrer technischen Innovationen zu knüpfen. Dazu kann selbstverständlich auch die Kontaktaufnahme zu potentiellen Lizenznehmern gehören. Daneben bieten Erfindermessen vielfältige Gelegenheiten zum Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Erfindern und Entscheidungsträgern. Eine wichtige Erfindermesse ist z.B. die IENA in Nürnberg, die in diesem Jahr vom 31.10. bis 3.11. stattfindet. Das Deutsche Patent- und Markenamt wird dort wie in den letzten Jahren mit einem Messestand vertreten sein, um Besucher zu allen Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes zu beraten.

Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus? Haben Sie direkt mit Erfindern und Patenten zu tun oder geht es in erster Linie um repräsentative Tätigkeiten?

Sowohl als auch! Das Deutsche Patent- und Markenamt ist eine Behörde mit knapp 2.400 Mitarbeitern. Wir befassen uns nicht nur mit der Erteilung von Patenten, sondern auch mit der Eintragung von Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmustern. Daneben bieten wir umfassende Informationsdienstleistungen zu diesen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Recherchemöglichkeiten zum Stand der Technik, die natürlich gerne von Erfindern genutzt werden. Einzelheiten zu diesen Angeboten sind auf unserer Internet-Homepage www.dpma.de veröffentlicht.

Meine Tätigkeit ist mit vielfältigen repräsentativen Aufgaben verbunden, die so vielschichtig wie die Aufgaben des Amts selbst sind. Dabei ergeben sich oftmals Gelegenheiten zu interessanten Gesprächen mit Erfindern, beispielsweise auf Erfindermessen wie der IENA, bei meinen Kontakten zum Deutschen Erfinderverband oder bei Erfinderwettbewerben.

Kontakt

Deutsches Patent- und Markenamt
Recherche in der Patentschriftendatenbank
http://www.depatisnet.de

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