Jobben im Ausland
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Jobben im Ausland

Bild: Foto: Roman Eisele, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Der Weg über die Auslandsjobvermittlung ist ratsam

Der Weg über die Auslandsjobvermittlung ist ratsam

Natürlich können Sie Ihre Koffer packen und einfach auf eigene Faust einen Job im Land Ihrer Wahl suchen. Dies ist innerhalb Europas auf Grund der Reisefreiheit und des Diskriminierungsverbotes von EU-Angehörigen problemlos möglich. In die meisten außereuropäischen Länder dürfen Sie mit einem Touristenvisum zwar problemlos einreisen und bis zu drei Monaten im Land bleiben, aber arbeiten dürfen Sie damit nicht. Falls Sie in den Ferien oder für eine begrenzte Zeit in Übersee jobben möchten, müssen Sie sich rechtzeitig um die Formalitäten kümmern. Mindestens sechs Monate vor Arbeitsbeginn sollte eine schriftliche Jobzusage vorliegen, um die restlichen Formalitäten noch rechtzeitig in die Wege leiten zu können. Die Jobzusage ist die Voraussetzung, um ein Arbeitsvisum bei der jeweiligen Botschaft zu beantragen, ohne das Sie in Übersee nicht arbeiten können.

Wie finden Sie nun den passenden Job im Ausland? Es gibt viele Möglichkeiten, sich auf die Jobsuche zu begeben: Stelleninserate, Jobbörsen im Internet, internationale Stellennachweise des Arbeitsamtes, Veranstalter von Jobferien, Praktikumsbörsen an Hochschulen oder persönliche Kontakte. Sicherlich haben Sie schon ein Land ins Auge gefasst, in dem Sie jobben möchten. Einen Job auf eigene Faust zu suchen ist kein leichtes Unterfangen. Es kostet viel Zeit und Energie. Unkomplizierter ist es, sich an eine der Auslandsjobvermittlungen zu wenden, die Sie umfassend über die Jobmöglichkeiten sowie über die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen informiert. Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Frankfurt ist Herausgeber der Broschüre "Jobben im Ausland", die Sie kostenlos anfordern können. Hier sind die wichtigsten Bestimmungen und Jobmöglichkeiten in den jeweiligen Ländern übersichtlich zusammengefasst.

Falls Sie sich für Auslandsjobs in Asien, Afrika, Mittel- oder Südamerika interessieren, sollten Sie sich intensiv mit den Gegebenheiten im Land auseinander setzten. Die Schriftenreihe "Sympathie Magazin" des Studienkreises für Tourismus in Starnberg sowie die Buchreihe "Kulturschock" des Reise-Know-how-Verlages befassen sich mit Religion, Kultur, Alltag und Politik sowie den Verhaltensweisen vor Ort. Wer das Fremde kennt, wird sich besser darauf einlassen können, die eigenen Vorstellungen vom Land überprüfen und im Zweifelsfall auch relativieren können. Knüpfen Sie Kontakte zu ehemaligen Auslandsjobbern, die bestimmt gerne von Ihren Erfahrungen berichten. Nutzen Sie alle Informationsquellen, bevor Sie sich endgültig entscheiden und Ihre Koffer packen.

Checkliste: Ich packe in meinen Koffer...

Der Sprung ins kalte Wasser kann belebend und erfrischend sein oder eben nur nass und kalt. Eine gute Vorbereitung ist oft entscheidend für den Erfolg eines Auslandsaufenthaltes. Neben den inneren Voraussetzungen spielen dabei die Formalien wie Versicherungen, Impfungen und allgemeiner Papierkram eine wichtige Rolle. Die folgende Checkliste dient der Orientierung, um die wichtigsten Behördengänge im Auge behalten zu können.

Checkliste

  • Mein Reisepass ist mindestens noch ein halbes Jahr, auf jeden Fall aber für die Dauer des Auslandsaufenthaltes gültig.
  • Ich habe einen Auslandskrankenschein von der Krankenkasse und/oder eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen.
  • Der Nachweis meiner Mitgliedschaft in einer Krankenkasse (grüne Versicherungskarte) liegt vor.
  • Weitere Reiseversicherungen wie Gepäck- oder Haftpflichtversicherung sind abgeschlossen.
  • Ich habe mich beim Arzt "durchchecken" lassen.
  • Die allgemeine Reiseapotheke ist zusammengestellt und meine persönlichen Medikamente sind in ausreichender Menge vorhanden.
  • Von den wichtigsten Dokumenten wie Zeugnissen, Ausweisen oder Tickets sind mindestens zwei Fotokopien erstellt worden.
  • Die Wohnung und die Haustiere sind versorgt.
  • Meine Bank ist über den Auslandsaufenthalt informiert.
  • Eine "Bevollmächtigung eines Dritten" - eine Vollmacht für meine Vertrauensperson, die den Kontostand und die Post überprüft, ist ausgestellt.
  • Ich habe einen Nachsendeantrag für die wichtigste Post beantragt.

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