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Eine Sonderregelung gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Betriebe, die einen Futterbauanteil von 80 Prozent nachweisen können, können ihr Wirtschaftsjahr am 1. Mai beginnen und am 30. April des Folgejahres beenden. In der klassischen Forstwirtschaft beginnt das Wirtschaftsjahr hingegen meist am 1. Oktober und endet im Folgejahr am 30. September. Reine Weinbaubetriebe starten ihr Geschäftsjahr am 1. September und beenden es am 31. August. Weitere Ausnahmeregelungen sind sogar gesetzlich geregelt. Warum ein verschobenes Wirtschaftsjahr für landwirtschaftliche Betriebe sinnvoll ist, liegt auch an ihrem eigenen Rhythmus, den nur die Wenigsten kenn, die nicht aus der Branche sind. Grund genug, der Landwirtschaft einmal Raum zu geben – um sie mit aktuellen Zahlen, Trends und Fakten zu präsentieren.
Zahlen, Daten, Fakten aus der Landwirtschaft
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möchte mithilfe einer Broschüre informieren und bringt darin so manch spannenden und durchaus unbekannten Fakt auf den Tisch:
Trends und Entwicklungen, die die Landwirtschaft prägen
Die Landwirtschaft ist ebenso wenig statisch wie die anderen Wirtschaftsbereiche Deutschlands. Vielmehr bewegt sich in der Landwirtschaft einiges – und zwar auf ganz unterschiedlichen Wegen, wie die folgenden Trends zeigen:




