Neue Pflegestützpunkte
„Wir bringen die Pflege zu den Menschen und sichern ihnen damit ein Stück Heimat und Geborgenheit“, sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bei der Vorstellung der neuen Regelungen. Für die rund zwei Millionen Leistungsbezieher und ihre etwa fünf Millionen Angehörigen wird das ab Mitte 2008 bedeuten: Sie können sich an so genannte Pflegestützpunkte in ihrem Stadtviertel oder ihrer Gemeinde (für jeweils 20.000 Einwohner) wenden. Dort erhalten sie einen individuellen Anspruch auf Beratung und Begleitung durch einen Pflegeberater. Die Stützpunkte sollen gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative oder sonstige medizinische sowie pflegerische und soziale Hilfs- und Unterstützungsangebote vermitteln und koordinieren.
Mehr Leistungen für die Pflege
Darüber hinaus erhalten Pflegebedürftige höhere Leistungen in der ambulanten Pflege. In Pflegestufe eins werden diese von 2008 bis 2012 schrittweise von 384 Euro auf 450 Euro gesteigert. In Pflegestufe zwei erhöht sich der Zuschuss von 921 Euro auf 1100 Euro, in Pflegestufe drei von 1432 Euro auf 1550 Euro.
Angehoben wird auch das Pflegegeld. In der Pflegestufe eins von derzeit 205 Euro auf 235 Euro im Jahr 2012, in Pflegestufe zwei von 410 Euro in den nächsten fünf Jahren auf 440 Euro und in Pflegestufe drei von 665 Euro auf 700 Euro.
Die Leistungen für die stationäre Versorgung erhöhen sich in Stufe III auf bis zu 1918 Euro im Monat für Härtefälle (derzeit 1688 Euro). Die Beiträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert.
Erstmals bis zu sechs Monate Pflegezeit
Altersverwirrte Menschen und demenziell Erkrankte sollen in Zukunft besser gestellt werden. Für ihre Betreuung wird es künftig bis zu 2400 Euro pro Jahr geben. Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Engagierte werden ebenfalls stärker unterstützt. Mit der erstmaligen Einführung einer Pflegezeit von bis zu sechs Monaten wird es Angehörigen ermöglicht, entweder selbst zu pflegen, zu betreuen oder eine gute Pflege und Betreuung zu organisieren. Ein Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage soll Beschäftigten eingeräumt werden, um akut Pflege zu organisieren.
Die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich soll weiter ausgebaut werden. Um mehr Transparenz über Qualität und Leistungsfähigkeit der Pflege-Einrichtungen zu schaffen, sollen Prüfberichte des Medizinischen Dienstes (MDK) in allgemein verständlicher Sprache aufbereitet und u. a. im Internet veröffentlicht werden.
Erleichtert werden soll auch die Mitnahmefähigkeit der Altersrückstellung für die Private Pflegeversicherung. Ein Wechsel der Versicherung würde dadurch erleichtert werden.



