Nach dem Vorstellungsgespräch
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Nach dem Vorstellungsgespräch

Bild: Foto: Christoph Rieder, CC0, via Wikimedia Commons

Noch stehen alle Tore offen. Denn noch ist keine Entscheidung gefallen: weder von Seiten des Unternehmens noch von Ihrer Seite. Eigentlich hätten Sie sich jetzt eine Atempause verdient. Doch nutzen Sie besser die Zeit, um sich über Ihre beruflichen Ziele und Vorstellungen noch einmal Klarheit zu verschaffen.

Auswertung des Vorstellungsgesprächs

Noch stehen alle Tore offen. Denn noch ist keine Entscheidung gefallen: weder von Seiten des Unternehmens noch von Ihrer Seite. Eigentlich hätten Sie sich jetzt eine Atempause verdient. Doch nutzen Sie besser die Zeit, um sich über Ihre beruflichen Ziele und Vorstellungen noch einmal Klarheit zu verschaffen.

Angenommen, Sie haben das Vorstellungsgespräch sorgfältig ausgewertet. Dann sollten Sie als nächstes Ihre Ergebnisse mit Ihrem Forderungskatalog abgleichen. Sicher werden Sie sich erinnern: im Rahmen Ihrer Vorbereitung haben Sie einen solchen erstellt. Damit haben Sie festgehalten, wohin Ihre berufliche Reise gehen soll und auf was Sie bei Ihrem nächsten beruflichen Engagement besonderen Wert legen. Diese Prioritätenliste - auch Forderungskatalog genannt - sollten Sie jetzt in jedem Fall wieder hervorholen.

Tragen Sie darin ein, welche Ihrer Forderungspunkte das Unternehmen wohl erfüllen wird und welche eher nicht. Dabei können Sie Punkte vergeben. Definieren Sie vorher Ihre Punkteliste, so dass Sie zum Abschluss ein eindeutiges Ergebnis vor sich liegen haben. Die optimal erfüllten Anforderungen bewerten Sie mit zwei Punkten, die weniger optimal erfüllten mit einem und die, die Ihnen Ihr Gesprächspartner gar nicht erfüllen kann, mit null Punkten. Dann können Sie klar erkennen, woran Sie sind.

Weiter angenommen, Sie haben zum Schluss des Vorstellungsgesprächs mit Ihrem Gesprächspartner festgelegt, wie es weiter gehen soll. Dies sollten idealerweise Sie tun. Möglicherweise hat er Ihnen einen Termin genannt, bis zu dem Sie von seiner Entscheidung spätestens erfahren werden. Sie können dann für den Fall, dass Sie sich entschieden haben, dass der Job nichts für Sie ist, seiner Entscheidung vorgreifen und Ihrerseits absagen. Anderenfalls heißt es auf einen positiven Ausgang hoffen und abwarten.

Falls Sie bis zum vereinbarten Termin nichts von dem Unternehmen hören, bringen Sie sich noch einmal in Erinnerung. Der direkteste Weg: Sie rufen an und fragen nach, wann Sie mit einer Entscheidung rechnen dürfen. Schließlich soll es auch schon vorgekommen sein, dass eine positive Nachricht den Betroffenen nicht erreicht hat.

Einladung zum zweiten Gespräch

Es kommt immer wieder vor, dass Sie zu einem zweiten Gespräch gebeten werden oder dass Ihnen eine andere Position im gleichen Unternehmen angeboten wird. Schließlich kommt es aber nicht nur auf die Meinung Ihres potenziellen neuen Arbeitgebers an. Auch Sie haben bei Ihrer beruflichen Zukunft ein gewaltiges Wörtchen mitzureden. Sicher hätten Sie sich nicht auf die Stelle beworben, wenn die angebotene Position ganz und gar nicht in Ihre Karriereplanungen gepasst hätte. Aber mit dem Vorstellungsgespräch haben Sie weitere, wichtige Erkenntnisse über das Unternehmen, die Position und vieles andere mehr, was Ihre Entscheidung beeinflussen kann, gewonnen. Die Rede ist beispielsweise von der Unternehmenskultur oder den Vorgesetzten und Kollegen. Schon so manchen Bewerber hat die geschwätzige Empfangsdame oder die zänkische Sekretärin im Vorzimmer des Chefs auf Dauer abgeschreckt. Dazu bedarf es manchmal nur weniger Minuten.

Falls Ihnen das Unternehmen, bei dem Sie sich vorgestellt haben, also ein Angebot macht, heißt das nicht im Umkehrschluss, dass Sie dieses annehmen müssen. Vielmehr sollten Sie mit etwas zeitlichem und räumlichem Abstand das Vorstellungsgespräch noch einmal Revue passieren lassen und mit Ihren Vorstellungen abgleichen. Fazit: Zum Vorstellungsgespräch gehört also nicht nur eine sorgfältige Vorbereitung. Zu einem erfolgreichen Abschluss des ganzen trägt auch eine ebenso detaillierte Nachbereitung bei.

Absage Ihrerseits

Eine Absage Ihrerseits sollten Sie nicht voreilig treffen. Nur wenn Sie sich hundertprozentig sicher sind, dass Sie in dem Unternehmen nicht arbeiten wollen oder dass die Stelle doch nicht für Sie geeignet ist, sollten Sie das Ihrem Gesprächspartner recht bald mitteilen.

Ansonsten empfiehlt es sich, zunächst einmal das schriftliche Angebot abzuwarten und dieses noch einmal in aller Ruhe durchzugehen. Vielleicht sind Sie danach immer noch unschlüssig. Nehmen Sie sich als Entscheidungshilfe noch einmal Ihren Forderungskatalog und Ihre Checkliste, in die Sie alle Punkte aus dem Katalog, die das Unternehmen erfüllt, eingetragen und bewertet haben, zur Hand. Haben Sie detailliert aufgelistet, welche Punkte nicht oder nicht optimal erfüllt sind? Und wie wichtig sind diese Punkte für die Gestaltung Ihrer weiteren beruflichen Karriere, eher nebensächlich oder doch entscheidend? Schließlich macht es einen Unterschied, ob Sie im Unternehmen nicht die gewünschten Aufstiegschancen geboten bekommen oder Sie möglicherweise auf einen Firmen-Pkw verzichten müssen. Beantworten Sie sich diese Fragen in aller Ruhe. Wichtig ist, dass Sie nichts überstürzen.

Wichtig ist auch, dass Sie die Entscheidung nicht an einem Tag treffen, an dem Sie besonders schlecht drauf sind. Sollte das der Fall sein, legen Sie die Unterlagen besser für einen oder zwei Tage zur Seite, bis Sie sich wieder etwas ausgeglichener fühlen. Sonst tut Ihnen möglicherweise Ihre Absage später leid.

Absage des Unternehmens

Nicht immer sind Ihre Wunschvorstellung und die Entscheidung des Unternehmens deckungsgleich. Bewerber, die - ganz gleich, wo sie sich vorstellen - immer und in jedem Fall eine Zusage erhalten, gibt es schlichtweg nicht. Denn statistisch betrachtet werden drei bis fünf Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Logischerweise brauchen Sie als ein Bewerber dann auch ebenso viele Anläufe, um bei einem Vorstellungsgespräch erfolgreich zu sein. Wenn es hingegen bereits beim ersten oder zweiten Versuch klappt, umso besser.

Das alles wird Sie wenig trösten, wenn Sie der Meinung sind, dass der Job, auf den Sie sich beworben haben, genau der richtige gewesen wäre. Dann ist es mit Sicherheit mehr als ernüchternd, wenn Ihnen Ihr Gesprächspartner eine Absage schickt, obwohl Sie fest mit einem positiven Ausgang gerechnet hatten. Lassen Sie sich davon trotzdem nicht entmutigen. Machen Sie sich stattdessen klar, dass die Absage keine objektive Aussage darüber enthält, dass Sie für die Position nicht geeignet sind. Vielmehr liegt dieser Entscheidung eine subjektive Einschätzung Ihres Gesprächspartners zugrunde. Mit anderen Worten: Jemand anderes an seiner Stelle hätte möglicherweise zu Ihren Gunsten entschieden. Beurteilungsfehler sind auch unter Interviewern keine Seltenheit.

Das bedeutet: Eine Absage von Seiten des Unternehmens sollte Ihrem Selbstbewusstsein keinen Schaden zufügen. Denn eine solche Absage sagt nichts über Ihre Leistungsfähigkeit und Ihren Marktwert innerhalb der Branche, in der Sie tätig sind, aus.

Zugegeben sind auch die Umstände, unter denen eine solche Absage erteilt werden kann, nicht immer angenehm. Manch einer kann schon während des Vorstellungsgesprächs mit seiner Meinung nicht hinterm Berg halten und drückt dem Bewerber direkt seine Unterlagen in die Hand. Solche Verhaltensweisen sind bestimmt nicht dazu angetan, sich gut zu fühlen. Auch die meist sehr nüchtern verfassten Absageschreiben, in denen lapidar mitgeteilt wird, man habe sich für einen anderen Kandidaten entschieden und bedauere Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können, motivieren nicht besonders. Denn letztlich wissen Sie dann ja immer noch nicht, was genau der Auslöser für die Absage ist.

Vielleicht ist es auch müßig, lange darüber nachzudenken. Wie gesagt: Denken Sie daran, dass es sich bei der Absage um eine subjektive Entscheidung Ihres Gesprächspartners handelt. Vertrauen Sie lieber auf Ihr Können und Ihre Erfahrung und nehmen Sie einen erneuten Anlauf.

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