Neuanfang mit Elterngeld
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Neuanfang mit Elterngeld

Bild: Foto: Tess Mattew, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Erziehungsgeld beantragen können bisher lediglich Eltern mit geringem Einkommen (Jahreseinkommen unter 30.000 Euro netto) oder solche, die höchstens 30 Stunden pro Woche einer Teilzeitarbeit nachgehen. Die Förderung beträgt entweder 450 Euro pro Monat für ein Jahr (Budgetregelung) oder 300 Euro monatlich für maximal zwei Jahre.

Auslaufmodell Erziehungsgeld

Erziehungsgeld beantragen können bisher lediglich Eltern mit geringem Einkommen (Jahreseinkommen unter 30.000 Euro netto) oder solche, die höchstens 30 Stunden pro Woche einer Teilzeitarbeit nachgehen. Die Förderung beträgt entweder 450 Euro pro Monat für ein Jahr (Budgetregelung) oder 300 Euro monatlich für maximal zwei Jahre.

Neuanfang mit Elterngeld

Elterngeld erhalten diejenigen, deren Nachwuchs ab dem 1. Januar 2007 zur Welt kommt, und die für die Erziehung ihres Kindes aus der Vollbeschäftigung aussteigen. Anders als beim Erziehungsgeld ist die Förderung einkommensabhängig und beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns der letzten zwölf Monate – maximal allerdings 1800 Euro (ab Nettoeinkommen von 2700 Euro). Bei einer Geburt von Zwillingen erhöht sich das Elterngeld für das zweite Kind pauschal um 300 Euro, bei Drillingen um weitere 300 Euro. Das Elterngeld wird 12 Monate lang gezahlt und kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn auch der Partner einmal in Erziehungsurlaub geht und die Betreuung übernimmt („Väterkomponente“). Bringt die Mutter innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind zur Welt und ist das Einkommen nach der ersten Geburt gesunken, so besteht zusätzlich zum neuen Elterngeld Anspruch auf den so genannten Geschwisterbonus.

Zuspruch scheint groß

Bei rund drei Vierteln der Bevölkerung stößt das von der großen Koalition vorbereitete und vom Bundestag verabschiedete Elterngeld offenbar auf Zustimmung. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Ipsos für die „Financial Times Deutschland“ hält die breite Mehrheit das Elterngeld für geeignet, Deutschland zu mehr Kindern zu verhelfen.

Bundesrat erwirkte letzte Korrekturen

In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, einige Regelungen zum Elterngeld zu überprüfen. Unter anderem wünschte sich das Ländergremium, die Bewilligung eines Geschwisterbonus' von zusätzlich zehn Prozent zum Elterngeld auch für Kinder zu bewilligen, die nicht nur bis 24 Monate sondern bis zu 36 Monate nach der Geburt ihres Geschwisterchens zur Welt kommen. Der nun verabschiedete Kompromiss sieht eine Übergangsregelung vor. Danach kann der Bonus etwa bei einem Geburtenabstand von 30 Monaten noch ein halbes Jahr lang bis zum dritten Geburtstag des Geschwisterchens bezogen werden.

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