Was bedeutet die Abkürzung MiFID?
Die fünf Buchstaben stehen für die EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“. Für Finanzberater ergeben sich daraus klare Vorgaben: Auf Rückfrage müssen sie ihre Provisionen offen darlegen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, Wertpapiere zum günstigsten Kurs zu erwerben (Best Execution). Unternehmen, die mit Wertpapieren handeln, werden ihrerseits europaweit einheitlich den gleichen Bestimmungen unterworfen, um eine bessere Vergleichbarkeit zu erzeugen.
Was haben Kunden von der neuen Richtlinie?
Kunden erhalten ab sofort Einblick, wie viel der Berater an der Vermittlung einer Finanzdienstleistung, beispielsweise dem Verkauf einer Aktie, verdient. Dem entsprechend könnte der Käufer hinterfragen, ob ein Produkt eine sinnvolle Anlage für sein Portfolio ist oder ob der Berater ihm ein bestimmtes Angebot vor allem aufgrund der hohen Provision nahe legt. Auch die laufenden Kosten, die bisher in der Regel nicht Bestandteil des Verkaufsgesprächs waren, sollen zukünftig genannt werden. Immerhin können so genannte Bestandsprovisionen die jährliche Performance von Wertpapieren spürbar beeinträchtigen.
Im Gegenzug dürfen die Banken mehr über den Anleger und seine wirtschaftlichen Verhältnisse erfragen.
Sind Kunden nun geschützt vor der Zahlung von zu hohen Provisionen?
Da die neue Richtlinie Versicherungsdienstleistungen, offene und geschlossene Fonds sowie Investmentfonds ausspart, besteht die Möglichkeit, dass Finanzberater auf diese Produkte ausweichen. Es kann noch immer vorkommen, eine Rentenversicherung anstelle eines Bausparvertrags abzuschließen, weil der Berater dadurch seine Provision nicht offen legen muss. Eine höhere Transparenz bringt zwar Vorteile, schützt aber den Kunden nicht vor Kapitalschäden, die aufgrund schlechter Beratung zustande kommen. In jedem Fall sollte man sich im Anschluss an die Beratung unbedingt die Zeit nehmen, das Beratungsprotokoll durchzulesen.



