Ein Volksentscheid trifft die Wiesn-Raucher
Das Rauchen in öffentlichen Räumen ist verboten. Punkt. Jenes bundesweit strikteste Nichtraucherschutzgesetz hatte einst die Bayerische Staatsregierung erlassen. Die Quittung der Wählerschaft folgte prompt (glaubt die CSU bis heute). Daraufhin wurde die Gesetzeslage hier und da ein wenig aufgeweicht und das Rauchen in abgeschlossenen Räumen und Festzelten wieder erlaubt. Auch die durch eine Gesetzeslücke möglichen "Raucherclubs" schossen wie Pilze aus dem Boden. Das von der ÖDP initiierte Volksbegehren wiederum schuf die Basis für einen Volksentscheid, der mit der deutlichen Zustimmung von 61 Prozent der bayerischen Bürger das ausnahmslose Rauchverbot endgültig durchsetzte.
Äußerst beharrlich hielt sich das Gerücht einer Ausnahmebewilligung für die Festzelte auf dem Oktoberfest 2010. Parallel wurde allerdings wurde bekannt, dass die Wiesn-Wirte das Rauchverbot trotz der vermeintlichen Ausnahmeregelung sofort durchsetzen wollen. Und zwar mit interessanten Maßnahmen.
Das Gesetz schützt die Nichtraucher
Kurz vor Beginn des Jubiläums-Oktoberfestes brachte dann das KVR (Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München) Licht ins Dickicht der Debatte: Demnach gilt auch auf dem Oktoberfest 2010 das am 1. August in Kraft getretene absolute Rauchverbot des neuen Gesundheitsschutzgesetzes. Eine Ausnahmeregelung sei sogar zu keinem Zeitpunkt getroffen worden. Die Maßnahmen aller Festwirte, das Rauchen in den Festzelten zu verhindern, entsprechen somit ihrer gesetzlichen Verpflichtung und werden ausdrücklich begrüßt. Gemäß dem im Ordnungswidrigkeitsgesetz geltenden Opportunitätsprinzips aber werden dennoch erfolgende Verstöße nicht sanktioniert. Und genau hier liegt das Problem. Was passiert, wenn auf der Wiesn geraucht wird?



