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Rechtschreibreform – zur Erinnerung
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Rechtschreibreform – zur Erinnerung

Wenige Wochen vor dem Ende der Übergangszeit, am 3. Juni 2005, beschloss die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) zunächst nur die unstrittigen Bereiche der Neuregelung für verbindlich zu erklären, und zwar in der Fassung von 2004, d. h. mit den auf Vorschlag der "Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche…
Veröffentlicht
26. Februar 2022
Lesezeit
2 Minuten
Rubrik
Leben & Lifestyle

Der lange Weg zu verbindlichen Neuregelungen

Wenige Wochen vor dem Ende der Übergangszeit, am 3. Juni 2005, beschloss die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) zunächst nur die unstrittigen Bereiche der Neuregelung für verbindlich zu erklären, und zwar in der Fassung von 2004, d. h. mit den auf Vorschlag der "Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung" im Juni 2004 beschlossenen Änderungen.

Diese Änderungen waren das Ergebnis einer Prüfung aller Bereiche der neuen Rechtschreibung durch die Kommission, die dabei die öffentliche Diskussion und alle sachliche Kritik miteinbezog. Damit galt ab August 2005 in den Bereichen Laut-Buchstaben-Zuordnung, Schreibung mit Bindestrich sowie Groß- und Kleinschreibung uneingeschränkt die neue Rechtschreibung. Alte Schreibungen, die während der Übergangszeit noch toleriert wurden, wurden in der Schule als Fehler gewertet. Eine Ausnahme hiervon machten Bayern und Nordrhein-Westfalen, in denen die Übergangszeit bis zur Vorlage von Empfehlungen für weitere Modifikationen durch den Rat für Rechtschreibung verlängert wurde.

Der seit Dezember 2004 für Empfehlungen zur Weiterentwicklung des amtlichen Regelwerks zuständige Rat für deutsche Rechtschreibung, dem sowohl Befürworter als auch Gegner der Neuregelung angehören, hatte zum Schluss die Aufgabe, Verbesserungsvorschläge für jene Regelungen zu unterbreiten, die in der Öffentlichkeit noch umstritten waren, also für Teilbereiche der Getrennt- und Zusammenschreibung, der Worttrennung und der Zeichensetzung.

Die Änderungen der Reform wurden am 3. Februar 2006 von der Kultusministerkonferenz beschlossen. Verbindlich eingeführt wurden die Korrekturen an allen deutschen Schulen am 1. August 2006. Während einer einjährigen Übergangsfrist wurden sie jedoch bei der Notengebung noch nicht berücksichtigt. Auch Österreich und die Schweiz übernahmen die Korrekturen der Rechtschreibung. Es herrschten aber unterschiedliche Übergangsfristen: In Österreich betrug die Übergangsfrist zwei Jahre, in der Schweiz sogar drei Jahre bis zum 31. Juli 2009.

Verbindlich ist die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, die einer Regelungskompetenz des Staates unterliegen, also vor allem in Bildungseinrichtungen und Behörden. Darüber hinaus besitzen die amtlichen Rechtschreibregelungen Vorbildcharakter für alle anderen Lebensbereiche.

Die folgende Zusammenfassung der Rechtschreibreform stützt sich auf das amtliche Regelwerk: Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Hrsg. vom Rat für deutsche Rechtschreibung, Gunter Narr Verlag, Tübingen 2006.

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