
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt – immer bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme – das Honorar des Rechtsanwalts, mögliche Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und die Kosten des Unfallgegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss.
Sie schützt den Versicherten als Halter und Eigentümer, Fahrer und Insasse eines Fahrzeugs. Darüber hinaus ist man bei vielen Versicherungen auch als Fußgänger geschützt.
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft – je nach Tarif – außerdem bei Führerschein-, Kfz-Steuer- und Kfz-Vertragsstreitigkeiten.




