Förderung einkommensschwacher Familien
Vor allem einkommensschwache Familien sollen durch zusätzliche Programme der Bundesländer und der Kommunen in die eigenen vier Wände gebracht werden. Ob Neubau oder Altwohnung, alles wird dann großzügig finanziert. Wenn die Töpfe voll sind. Die Rahmenbedingungen für die Landesprogramme werden dabei durch das Wohnungsraumförderungsgesetz (WoFG) vorgegeben. Die Kommunen agieren individuell.
Rahmenbedingungen des WoFG:
- Rahmenbedingungen des WoFG:
- 1-Personen-Haushalt: maximal 12.000 € Einkommensgrenze
- 2-Personen-Haushalt: maximal 18.000 € Einkommensgrenze
- jede weitere Person: 4.100 €
- für jedes Kind zusätzlich: 500 €
- abgezogen vom Bruttoeinkommen werden 10-Prozent-Pauschalen jeweils für gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und Steuerzahlung
wissen.de-Tipp: Ein Bankberater behält bei der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Fördermöglichkeiten nur selten den Überblick. Deshalb lohnt es sich, vor dem geplanten Hausbau oder -kauf im Rathaus nach Fördermöglichkeiten nachzufragen, die Berater dort haben meist den besseren Überblick. Auch bei den Einkommensgrenzen zeigen sich viele Bundesländer sehr kulant. In der Regel helfen hier die Websites der einzelnen Länder ausgezeichnet weiter.



