Schatten- und Nebenhaushalt
Der Brockhaus definiert einen Schattenhaushalt als alternative Bezeichnung für einen neben dem öffentlichen Etat bestehenden "Nebenhaushalt". Es handelt sich also um einen zweiten, nicht im eigentlichen Haushaltsplan veranschlagten Haushalt. Da der Begriff des Schattenhaushalts einen negativen Klang hat, sprechen Politiker in diesem Zusammenhang häufig von beschönigend von "Nebenhaushalt". Neben- oder Schattenhaushalte waren auf Bundesebene erstmals Anfang der 1990er Jahre eingeführt worden, um die Kosten der Deutschen Einheit in den Griff zu bekommen.
Wenn es heute um den Schattenhaushalt geht, taucht immer wieder der Begriff "Sondervermögen" auf. Sondervermögen dienen dem Bund zur Finanzierung besonderer Aufgaben – z. B. der Finanzierung von Konjunkturpaketen durch den Sonderfonds SoFFin zur Bankenrettung. Und Sondervermögen werden buchhalterisch von den Bundesschulden getrennt, d. h. tauchen im normalen Haushalt nicht auf. Warum das so wichtig ist?
Die Schuldenbremse
Wegen der Schuldenbremse. Diese ist beschlossen – sogar als Teil des Grundgesetzes – und tritt ab 2011 in Kraft. Die Schuldenbremse besagt, dass der Bund ab 2016 in normalen Zeiten jährlich nur noch neue Kredite im Umfang von 0,35 Prozent des so genannten Bruttoinlandsproduktes aufnehmen darf. Zurzeit wären das knapp neun Milliarden Euro. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Regierung ab 2011 die Neuverschuldung kontinuierlich abbauen. Bis einschließlich 2010 gilt eine Übergangsfrist, bei der die Bundesregierung noch Sondervermögen einrichten darf. Von da an nicht mehr. Dann heißt es: Schulden abbauen. Der Knackpunkt: Das Sondervermögen – zurzeit ist von 50 Milliarden die Rede – wird über das Jahr 2011 hinaus weiter geführt und der Bund haftet dafür in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten ebenso wie für Zinsen und Tilgung.
Ob Sondervermögen, Schatten- oder Nebenhaushalt: Bei allen Begriffen geht es um die Aufnahme neuer Schulden, die im normalen Haushalt nicht auftauchen sollen.



