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Finanzierung trotz SCHUFA - ist das überhaupt möglich?
Wer bereits selbstständig ist und privat etwas finanzieren wollte, kennt die Problematik. Durch das nicht sichergestellte Einkommen und die Schwankungen in der Einkommenshöhe sind Banken nur ungern dazu bereit, einen höheren Kredit zu vergeben. Dasselbe Prinzip gilt für die Finanzierung von Autos. Da grundsätzlich eine Abfrage bei der SCHUFA gestellt und die Bonität geprüft wird, müssen Selbstständige nun zumindest aufwendige Einkommensnachweise vorlegen und werden nicht selten um Sicherheiten oder Bürgschaften gebeten. Der Privatkredit trotz SCHUFA ist dabei für Selbstständige nur unter äußerst besonderen Bedingungen möglich:
Und wie verhält sich die Finanzierung im geschäftlichen Bereich? Für Gründer stehen normalerweise eigene Kredite zur Verfügung, auch unterstützt die KfW Selbstständige in vielen Bereichen. Steht ein SCHUFA-Eintrag auch in dieser Beziehung im Wege oder haben Selbstständige etwas mehr Glück? Es kommt darauf an:
Grundsätzlich ist es als Gründer einfacher, wenn zumindest durch den Partner ein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen kann.
Bei Selbstständigen, die bereits längere Zeit ein Unternehmen führen und das Unternehmen Maschinen, eigene Räumlichkeiten oder weitere, bewegliche, zum Firmenvermögen gehörende und wertige Gegenstände besitzt, kann es mit der Kreditvergabe trotz eines SCHUFA-Eintrags leichter sein. In diesem Fall wird der Kredit für das Unternehmen aufgenommen und als Sicherheiten können durchaus Maschinen- oder Fuhrparks angegeben werden, sofern die Sicherheiten sich im tatsächlichen Eigentum des Unternehmers befinden. Geleaste oder finanzierte Maschinen und Fahrzeuge sind natürlich keine Sicherheiten, da sie erst nach der Abbezahlung dem Unternehmen gehören. Eine gute Vorbereitung für das Gespräch mit der Bank ist natürlich unumgänglich:
Weitere Einschränkungen im geschäftlichen Alltag
Privat und geschäftlich kann ein SCHUFA-Eintrag weitere Nachteile mit sich bringen. Hier kommt es darauf an, ob der Unternehmer eine Kapitalgesellschaft führt (als Angestellter) oder als Einzelunternehmer fungiert. Im letzten Fall interessiert es Vertragspartner nur bedingt, dass Verträge für das Unternehmen abgeschlossen werden, immerhin steht weiterhin die Einzelperson im Vordergrund. Bei Firmeneigentümern, bei denen Verträge im Namen einer Kapitalgesellschaft geschlossen werden, ist es vielfach leichter. Ein Überblick über die möglichen Schwierigkeiten:

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Fazit - die SCHUFA verhindert keinen Vertragsabschluss, erschwert ihn aber
Selbstständige, Gründer und Unternehmensinhaber werden auf die eine oder die andere Weise durch einen Eintrag in der SCHUFA massiv eingeschränkt. Ist allgemein kein Vermögen vorhanden, wird der Abschluss von Finanzierungen oder Krediten deutlich schwerer. Selbst staatliche Förderkredite können abgelehnt werden, da sie über die Hausbank laufen und eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird.
Einzig Kapitalgesellschaften mit Firmenvermögen und eigener Rechtsperson haben es relativ leicht. Doch hier ist wieder Vorsicht geboten: Wer Firmenvermögen als Sicherheit angibt und nicht zahlen kann, verliert mitunter wichtige Vermögensgegenstände.




