Die von der großen Koalition geplanten Steueränderungen führen unter dem Strich zu deutlichen Mehrbelastungen für typische Arbeitnehmerhaushalte. Das ergeben Berechnungen des Bundes der Steuerzahler.
Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 32.000 Euro im Jahr, Zinseinnahmen von 1000 Euro und einem Arbeitsweg von 15 Kilometern würde künftig 681 Euro mehr an Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zahlen als 2005. Ihn treffen gleich mehrere geplante Rechtsänderungen: Die Entfernungspauschale von künftig 30 Cent pro Kilometer soll nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt werden. Da der Arbeitnehmer im Beispiel einen kürzeren Anfahrtsweg hat, kann er gar keine Fahrtkosten mehr geltend machen. Die zwischenzeitlich ins Gespräch gebrachte Anhebung des allgemeinen Arbeitnehmer-Pauschbetrags wird nun aber auch nicht kommen - aus fiskalischen Gründen.
Sein häusliches Arbeitszimmer kann der Mann im Beispiel ebenfalls nicht mehr geltend machen. Das ist künftig nur noch möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Berufstätigkeit darstellt. Das ist bei Angestellten, die nicht zu Hause arbeiten, normalerweise nicht der Fall. Auch die Kosten für den Steuerberater sind nicht mehr abzugsfähig. Die anderen Werbungskosten von 500 Euro, beispielsweise für Fachliteratur und den Gewerkschaftsbeitrag, kann der Arbeitnehmer dagegen weiterhin absetzen. Zinsen müssen versteuert werden
Kürzung des Sparer-Freibetrags
Negativ bemerkbar macht sich die Kürzung des Sparer-Freibetrags von 1370 auf 750 Euro (für Ehepaare 1500 Euro). Bleibt der Werbungskosten-Pauschbetrag für Anleger von 51 Euro für Ledige erhalten, ergibt sich insgesamt ein Freibetrag von 801 Euro. Die Folge: Bisher muss der Mann im Beispiel seine Zinseinnahmen gar nicht versteuern, künftig muss er zumindest 199 Euro der Steuer unterwerfen. Ähnlich sieht es beim verheirateten Alleinverdiener mit einem Jahresbruttolohn von 48.000 Euro aus. Er zahlt künftig 840 Euro mehr an Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Sowohl bei diesem Arbeitnehmer als auch beim Ledigen muss die Entlastung bei der Sozialversicherung gegengerechnet werden. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll von 6,5 auf 4,5 Prozent sinken, der Rentenbeitrag dagegen von 19,5 auf 19,9 Prozent steigen. Jeweils die Hälfte der Veränderung entfällt auf den Arbeitnehmer, also bleibt unter dem Strich eine Senkung von 0,8 Prozentpunkten. Das macht im Beispiel beim Ledigen 256 Euro aus, beim verheirateten Arbeitnehmer 384 Euro0.
Welche Auswirkungen die Einschränkungen bei der Entfernungspauschale haben, zeigt sich in den gesonderten Rechnungen zu diesem Punkt: Schon bei Geringverdienern mit einem Einkommen von 30.000 Euro für ein Ehepaar macht die Mehrbelastung 330 Euro im Jahr aus, wenn der Arbeitsweg mindestens 20 Kilometer beträgt. Bei einem gemeinsamen Einkommen von 96.000 Euro beläuft sich die zusätzliche Steuerlast auf bis zu 528 Euro im Jahr. Der Grund für die unterschiedlichen Auswirkungen: Wegen des progressiven Steuertarifs wirkt sich bei einem Besserverdiener die Verringerung des zu versteuernden Einkommens durch die Fahrtkosten stärker aus als bei einem Geringverdiener.
Geringere Freibeträge
Noch empfindlicher sind die Einschnitte für Sparer: Beträgt der Zins der Anlage beispielsweise drei Prozent, kann ein Ehepaar künftig nicht mehr 94.733 Euro steuerfrei anlegen, sondern nur noch 53.400 Euro. Auch die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent im Jahr 2007 sind beachtlich: Je nach Einkommen und Konsum liegt die Mehrbelastung zwischen 17 Euro und 103 Euro im Monat. Die Steuerzahler müssen sich aber nicht nur darauf einstellen, mehr Geld an den Fiskus abzuführen, die Koalition will auch noch die bisherigen Steuerklassen abschaffen. Nach dem Koalitionsvertrag soll ein "Anteilssystem" eingeführt werden, "mit dem jeder Ehegatte künftig so viel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht". Neben "familien- und gleichstellungspolitischen" Zielen wird auch eine Vereinfachung angeführt, weil die Wahl der Steuerklassen entfällt. Die Finanzexperten der Koalition verweisen darauf, dass gerade Ehepartner, die wegen der Steuerklasse 5 hohe Abzüge haben, besser gestellt werden sollen. Bei der Einkommensteuererklärung gleicht sich der Unterschied zwischen Steuerklasse 3 und 5 zwar wieder aus. Doch insbesondere in Scheidungsfällen möchte der Ehepartner mit der ungünstigeren Steuerklasse nicht mehr so lange auf seine Ausgleichszahlung warten.



