Steuererklärung für Rentner
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Steuererklärung für Rentner

Bild: Foto: Martinus KE, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Ab welchem Einkommen müssen Rentner Steuern zahlen?

Ab welchem Einkommen müssen Rentner Steuern zahlen?

Steuern fallen für Rentner mindestens auf die Hälfte der Einkünfte an. All diejenigen, die in diesem Jahr zum ersten Mal eine gesetzliche Rente beziehen, müssen 54 Prozent davon versteuern. Wer 2008 in Rente geht, zahlt bereits Steuern für 56 Prozent seiner Rente.

Zu den Einnahmen zählen die gesetzliche Rente, aber ebenso Zahlungen aus privaten Rentenverträgen bzw. Firmenpensionen und selbstständiger Arbeit, Zinsen oder Mieteinkünfte. Liegen die Gesamteinnahmen bei allein stehenden Rentnern unter 7664 Euro, kann auf die Steuererklärung verzichtet werden. Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag bei 15329 Euro. Die Einkünfte aus der gesetzlichen Rente und andere Zahlungen sind im Formular R einzutragen.

Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil?

Der zu versteuernde Anteil der Renteneinkünfte steigt bis zum Jahr 2020 kontinuierlich um jeweils zwei Prozent pro Jahr, ab 2021 um je ein Prozent. Ab 2040 wird dann auf das gesamte Einkommen von Rentnern Steuern erhoben.

Warum kann Schummeln teuer zu stehen kommen?

Bei den Angaben in der Steuererklärung sollte man es sehr genau nehmen. Seit 2006 müssen Rentenkassen, Versorgungswerke und private Versicherer ihre Überweisungen an Rentner bei der Zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) melden. Und die ZfA gibt alle wichtigen Daten an die Finanzämter weiter.

Welche Ausgaben helfen beim Steuernsparen?

Steuerlich angesetzt werden können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Kirchensteuern und Spenden (Sonderausgaben). Das Finanzamt berücksichtigt zudem geleistete Beiträge für Versicherungen bis zu einer Höhe von 4402 Euro (bei Verheirateten: 8804 Euro). Bei weiteren Beiträgen bis zu einer Höhe von 1334 Euro (bei Verheirateten: 2668 Euro) wird noch die Hälfte steuerlich anerkannt. Berufstätigen Rentnern steht darüber hinaus die Werbungskostenpauschale in Höhe von 920 Euro zu.

Aufwendungen für die Pflege von Angehörigen oder eine Haushaltshilfe sowie Krankheits- und Arztkosten, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich gelten gemacht werden.

Altersentlastungsbetrag und Versorgungsfreibetrag

Wer zu Beginn des Jahres mindestens 64 Jahre alt war, erhält bei Nebeneinkünften wie Zinsen, Mieten oder selbstständiger Arbeit einen Altersentlastungsbetrag. Er beträgt 38,4 Prozent, höchstens aber 1824 Euro. Bis 2040 wird er schrittweise heruntergesetzt. Seit 2006 sinkt er jährlich um 0,6 Prozent, ab 2020 um 0,8 Prozent.

Ab dem 63 Lebensjahr geht von Pensionen der so genannte Versorgungsfreibetrag ab. Er beträgt 2006 38,4 Prozent der Jahrespension, höchstens aber 2.880 Euro pro Jahr (864 Euro Zuschlag).

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