Steuererleichterung
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Steuererleichterung

Bild: Foto: Theodor Paul, Public domain, via Wikimedia Commons

Steuern sparenDie Anlage V der Steuererklärung beschäftigt sich mit „Vermietungseinnahmen“. Sprich: Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt und diese nicht selbst bewohnt, muss auf der einen Seite die Mieteinnahmen als Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Bei teilweise oder später komplett selbst bewohnten Immobilien gelten Sonderregeln, die in der entsprechenden Steuerfachliteratur nachlesbar sind. Der Immobilienanleger kann aber die Belastungen durch die Immobilie von der Steuer absetzen.

Steuern sparen

Die Anlage V der Steuererklärung beschäftigt sich mit „Vermietungseinnahmen“. Sprich: Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt und diese nicht selbst bewohnt, muss auf der einen Seite die Mieteinnahmen als Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Bei teilweise oder später komplett selbst bewohnten Immobilien gelten Sonderregeln, die in der entsprechenden Steuerfachliteratur nachlesbar sind. Der Immobilienanleger kann aber die Belastungen durch die Immobilie von der Steuer absetzen.

Diese „Abschreibungen“ können aus Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie laufenden Kosten bestehen. Sie reichen von „Abbruchkosten“ über „Darlehenskosten“ bis zur „Vorfälligkeitsentschädigung“ und „Zweitwohnsteuer“. Zum Teil - etwa bei Möbeln für möblierte Wohnungen - können dabei die Kosten nicht gleich auf einen Schlag als Werbungskosten am Jahresende geltend gemacht werden. Sie müssen entsprechend der Abschreibungstabelle über mehrere Jahre gestückelt dem Finanzamt vorgebracht werden. Eine Übersicht über die jeweilige Abschreibungsdauer finden Sie im Internet auf der Seite Steuernetz.de unter dem Stichwort “Afa-Tabelle“.

Generell gilt: Die Werbungskosten werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, die Einnahmen hinzugerechnet. Der Restbetrag wird dann mit dem individuellen Satz versteuert. Nur Personen mit hohen Einkünften profitieren deshalb stark von den Steuerermäßigungen, die eine Immobilie als Kapitalanlage bringt.

wissen.de-Tipp: Anleger sollten eine Immobilie immer aufgrund der prognostizierten Rendite erwerben und nicht die Steuerrechnung als Grundlage nehmen. „Schrottimmobilien“ wurden in der Vergangenheit häufig als Steuersparmodell verkauft, Anleger bleiben heute auf hohen Bankforderungen sitzen. Viele Investoren wurden dadurch in den Ruin getrieben worden. Grundsätzlich gilt beim Immobilienerwerb: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

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