Das „Steueränderungsgesetz 2007“ soll bereits im nächsten Jahr 2,1 Milliarden Euro Mehreinnahmen bescheren. Allein 1,27 Milliarden Euro davon soll die Kürzung der Pendlerpauschale einbringen. Die Reichensteuer umfasst lediglich 127 Millionen Euro. Für 2008 rechnet der Fiskus mit etwa 4,3 Milliarden, für 2009 mit rund 5,6 Milliarden Zusatzeinnahmen. Zu den Änderungen im Einzelnen:
Die Pendlerpauschale
Wer täglich mit Bus, Bahn oder dem eigenen PKW zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendelt und dabei weniger als 20 Kilometer pro Strecke zurücklegt, kann die Fahrtkosten in Zukunft nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Erst ab dem 21. Kilometer wird eine Entferungspauschale von 30 Cent pro Kilometern gezahlt.
Der Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag wird von derzeit 1370 Euro auf 750 Euro für Ledige und von 2740 Euro auf 1500 Euro für Verheiratete reduziert. Alle Zins- und Kapitalerträge, die über diese Beträge hinausgehen, müssen ab 2007 versteuert werden.
Das häusliche Arbeitszimmer
Aufwändungen für das häusliche Arbeitszimmer können nur noch in begründeten Ausnahmefällen steuerlich geltend gemacht werden. Ein solcher liegt dann vor, wenn das Arbeitszimmer „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit“ ist. Ab 2007 können beispielsweise Lehrer ihr häusliches Arbeitszimmer nicht mehr absetzen.
Das Kindergeld
Die Altersgrenze, bis zu der Kindergeld gezahlt bzw. der Kinderfreibetrag geltend gemacht werden kann, wird von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 1982 sinkt der Zeitraum auf 26 Jahre.
Die Reichensteuer
Private Einkommen ab 250.000 Euro pro Jahr (Verheiratete: 500.000 Euro) werden ab 2007 zusätzlich versteuert. Die Steuerlast steigt von bisher 42 Prozent um drei Punkte auf 45 Prozent. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings unternehmerische Einkünfte von Selbstständigen und Freiberuflern.
Wegfall der Ich-AG
Bereits seit 1. Juli 2006 ist die Ich-AG Geschichte. Bis dahin bekamen Existenzgründer eine bis zu drei Jahren dauernde Förderung. Maximale staatliche Zuwendung: 14.400 Euro. Ab 1. Juli 2006 gibt es nun eine neue Förderungsmöglichkeit. Neben seinem Arbeitslosengeld erhält der Existenzgründer eine monatliche Pauschale von 300 Euro. Sie wird zunächst neun Monate lang gezahlt. Danach prüft die Arbeitsagentur, ob die Förderung noch für weitere sechs Monate gwährt wird. Nach maximal 15 Monaten staatlicher Zuwendung muss der Selbstständige dann ohne Zuschüsse auskommen.
Weitere Details zum „Steueränderungsgestz 2007“ gibt es unter http://www.bundesfinanzministerium.de



