Tod im Internet
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Tod im Internet

Bild: Foto: HOWI - Horsch, Willy, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Was passiert mit meinen Mail-Accounts und digitalen Inhalten, wenn ich sterbe? „Grundsätzlich gehen die digitalen Hinterlassenschaften an den Erben über“, sagt Bräutigam. Während bei Sozialen Netzwerken wie Facebook das persönliche Profil relativ einfach abgeschaltet oder zu einem Gedenkstatus umgestaltet werden kann, wird es bei E-Mails schwieriger. Probleme treten vor allem dann auf, wenn die Mails nicht auf dem Computer des Verstorbenen, sondern noch auf dem Server des Providers gespeichert sind. Die Bestimmungen der E-Mail-Portale sind in der Regel sehr vage, es gibt keine klaren Regelungen. „Man muss wissen, dass die E-Mail-Korrespondenz geheim und vertraulich ist“, sagt der Nachlass-Experte. „Sie unterliegt dem Fernmeldegeheimnis. Der Provider ist an das Telekommunikationsgeheimnis gebunden und das schützt sowohl den Verstorbenen als auch dessen Kommunikationspartner.“ Denn der Absender einer E-Mail geht davon aus, dass sein Schreiben nur die gewünschte Person erreicht. „Das heißt, für den Provider ist es auch gar nicht so einfach zu sagen: Wir geben dem Erben die Passwörter, damit er sich das ansehen kann“, sagt Bräutigam. „Das ist deshalb schwierig, weil persönliche Briefe nicht den Erben, sondern den nahen Angehörigen zugeordnet werden." Denn nicht immer sind die Erben auch die nahen Angehörigen. Diese Schwierigkeiten lassen sich umgehen, wenn der Verstorbene zum Beispiel ein digitales Testament hinterlässt.

Was ist ein digitales Erbe?

Was passiert mit den Accounts?

Was passiert mit meinen Mail-Accounts und digitalen Inhalten, wenn ich sterbe? „Grundsätzlich gehen die digitalen Hinterlassenschaften an den Erben über“, sagt Bräutigam. Während bei Sozialen Netzwerken wie Facebook das persönliche Profil relativ einfach abgeschaltet oder zu einem Gedenkstatus umgestaltet werden kann, wird es bei E-Mails schwieriger. Probleme treten vor allem dann auf, wenn die Mails nicht auf dem Computer des Verstorbenen, sondern noch auf dem Server des Providers gespeichert sind. Die Bestimmungen der E-Mail-Portale sind in der Regel sehr vage, es gibt keine klaren Regelungen. „Man muss wissen, dass die E-Mail-Korrespondenz geheim und vertraulich ist“, sagt der Nachlass-Experte. „Sie unterliegt dem Fernmeldegeheimnis. Der Provider ist an das Telekommunikationsgeheimnis gebunden und das schützt sowohl den Verstorbenen als auch dessen Kommunikationspartner.“ Denn der Absender einer E-Mail geht davon aus, dass sein Schreiben nur die gewünschte Person erreicht. „Das heißt, für den Provider ist es auch gar nicht so einfach zu sagen: Wir geben dem Erben die Passwörter, damit er sich das ansehen kann“, sagt Bräutigam. „Das ist deshalb schwierig, weil persönliche Briefe nicht den Erben, sondern den nahen Angehörigen zugeordnet werden." Denn nicht immer sind die Erben auch die nahen Angehörigen. Diese Schwierigkeiten lassen sich umgehen, wenn der Verstorbene zum Beispiel ein digitales Testament hinterlässt.

Worum sollte ich mich schon zu Lebzeiten kümmern?

„Ganz wichtig ist es, ein digitales Testament oder eine digitale Vorsorgevollmacht zu hinterlassen“, rät der Anwalt. Eine solche Vollmacht regelt die Angelegenheiten etwa für den Fall, dass der potenzielle Erblasser ins Koma fällt. In einem digitalen Testament sollte alles aufgeführt werden, was das digitale Erbe umfasst: welche Accounts man hat, welche Urheberrechte und welche Bilder vorhanden sind. Unbedingt sollten auch Passwörter und Nutzernamen hinterlassen werden. Zusätzlich muss man die Personen bestimmen, die nach dem Tod das digitale Erbe verwalten sollen. Auch was mit E-Mails, Facebook-Accounts, Blogs und Bildern geschehen soll, ist im digitalen Testament festgehalten. „Dabei ist es wichtig, dass Testament und Vorsorgevollmacht nach den Erfordernissen des Bürgerlichen Rechts errichtet werden“, sagt Bräutigam. „Das geht nicht per E-Mail, sondern im Falle des Testaments nur handschriftlich oder notariell.“

Wie sinnvoll sind digitale Nachlassdienste?

Manche Unternehmen bieten bereits einen Rundum-Service an. Dennoch rät der Experte, seine Passwörter nicht dem erstbesten Anbieter anzuvertrauen. „Da ist auch Vorsicht geboten“, rät Bräutigam. „Hier handelt es sich zum Teil um ausländische Startups. Wenn ein solcher Anbieter in die Insolvenz fällt, dann ist unklar, was mit den Passwörtern geschieht.“ Außerdem stellt sich die Frage, wie es mit der Sicherheit aussieht, wenn die Passwörter alle online gespeichert sind. Deshalb sollten diese Daten in ein unterschriebenes Testament, rät der Anwalt. Allerdings muss das Testament immer aktualisiert werden, wenn die Passwörter geändert werden oder neue digitale Inhalte dazu kommen.

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