
Gemeinfrei
Am Beispiel des EuGH bedeutet das verbriefte Recht eines jeden EU-Bürgers, sich bei Fragen in seiner jeweiligen Muttersprache an die EU-Organe wenden zu können, im Umkehrschluss aber auch, dass die Anliegen gleichzeitig in die 24 Sprachen übersetzt werden müssen – sei es offiziell von der Generaldirektion Übersetzung der Europäischen Kommission (GD) oder von einem privaten juristischen Übersetzungsdienst.

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Die GD ist – wie im Leitfaden der Europäischen Kommission formuliert – der offizielle, interne Sprachendienst der Europäischen Kommission, der für Europa übersetzt und in allen Amtssprachen der EU arbeitet. Amtssitz ist Brüssel. Mit rund 2.500 Angestellten ist der GD eine der weltweit größten Übersetzungsdienste, die Mitarbeiter müssen eine akademische Qualifikation nachweisen können und EU-Bürger sein. Über umfangreiche Auswahlverfahren bietet sich den Bewerbern die Chance, einen der begehrten unbefristeten Beamtenstellen mit entsprechender Vergütung ergattern zu können.
In Brüssel und Luxemburg übersetzen Menschen aus den 28 EU-Staaten Rechtsvorschriften, Strategiepapiere, Artikel fürs Web und andere Texte in die 24 Amtssprachen der EU und bei Bedarf in Nicht-EU-Sprachen wie Russisch oder Chinesisch. (Quelle: sprachennetz.org)
Der Übersetzungsdienst des Europäischen Gerichtshofes
Die beiden goldenen Türme (siehe Abbildung) beherbergen den Übersetzungsdienst, dem eine eigene Direktion mit den einzelnen Sprachabteilungen vorsteht. Übersetzer müssen über juristisches Know-how verfügen und mindestens zwei weitere Sprachen neben der eigenen Muttersprache beherrschen.
Während den Verhandlungen im Gerichtssaal arbeiten Dolmetscher in 24 Glaskabinen, jeder Anwesende kann sein Anliegen in der jeweiligen Muttersprache vorbringen, das simultan von einem der zuständigen Mitarbeiter übersetzt wird. Die Glaskabinen sind auf zwei Ebenen rund um den Saal verteilt. Ein Kopfhörer mit Sprach-Wahlmöglichkeit befindet sich an jedem Platz im Sitzungssaal.
Folgender YouTube-Beitrag informiert über das Berufsbild des Dolmetschers am Europäischen Parlament:
Der EuGH ist verpflichtet, alle Schlussanträge der Generalanwälte sowie alle Urteile der beiden Gerichte in sämtlichen Amtssprachen zu veröffentlichen.
Verfahren am EuGH – Eine Übersicht
Ein Standardverfahren am Europäischen Gerichtshof bedarf einer schriftlichen und mündlichen Phase mit öffentlicher Verhandlung. Generell gibt es zwei Arten von Verfahren, die Abläufe gestalten sich jeweils in folgende Einzelschritte, die auf blogspot.de ausführlicher nachzulesen sind:

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