Videoüberwachung

Telefon- und Handyüberwachung
Nach dem Ende 2006 vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sollen alle Verbindungsdaten des Telefon-, Handy- und E-Mail-Verkehrs für jeweils sechs Monate gespeichert werden, um diese Daten bei Bedarf für Fahndungszwecke nutzen zu können. Bei Handydaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme E-Mail-Konten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden. Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Gegen diesen Umgang mit ihren persönlichen Daten wollen bisher mehr als 6000 Bürger in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegen.




