Was ist eine UN-Resolution?
In den Vereinten Nationen können drei Organe Resolutionen verabschieden: die Generalversammlung, der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) und der Sicherheitsrat. Während die Resolutionen der ersten beiden Organe lediglich empfehlenden Charakter haben, sind Resolutionen des Sicherheitsrats völkerrechtlich bindend. Eine UN-Resolution besteht aus zwei Teilen: aus einer Präambel, in der meist an die in der UN-Charta festgelegten Ziele zur Erreichung des Weltfriedens appelliert wird und auf andere Resolutionen verwiesen wird, die damit zusammenhängen. Der zweite Teil besteht aus verbindlichen Klauseln mit Forderungen an die betreffenden Staaten bzw. Konfliktparteien und der Androhung von Maßnahmen (UN-Embargo oder -Sanktionen) bei Nichteinhaltung. In diesem Zusammenhang werden in der Regel die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zur Mithilfe aufgerufen. Meistens ist eine Resolution nicht länger als eine Seite.
Was geht der Resolution voraus?
Im Normalfall wird von einem der Sicherheitsratsmitglieder eine so genannte „Draft-Resolution“ als Entwurf eingebracht. Dieser wird dann diskutiert und es werden Modifikationen und Ergänzungen vorgenommen. Der Sicherheitsrat tritt oft erst dann zusammen, wenn ein Entwurf bis zur Mehrheitsfähigkeit überarbeitet wurde.
Wer beschließt die UN-Resolution?
Beschlossen wird eine UN-Resolution vom Sicherheitsrat, dessen Ziel es laut Charta ist, „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren“. Der Sicherheitsrat besteht aus den fünf ständigen Mitgliedern (Permanent Members) China, Frankreich, Russland, Großbritannien und den USA sowie zehn nichtständigen Mitgliedern (Elected Members). Letztere werden von der Generalversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt. Der Vorsitz rotiert monatlich. Einer Resolution zustimmen müssen in jedem Fall die fünf ständigen Mitglieder sowie mindestens vier der nichtständigen Mitglieder. Bei einem Veto eines ständigen Mitglieds, tritt die Resolution nicht in Kraft. Wenn sich eines der fünf ständigen Mitglieder der Stimme enthält, kann die Resolution allerdings verabschiedet werden (Artikel 27 der Charta).
Welche Maßnahmen kann der Sicherheitsrat beschließen?
Zur Beilegung von Konflikten kann der Sicherheitsrat Handlungsempfehlungen an die Generalversammlung aussprechen, UN-Sanktionen (Beispiel: Embargo) verhängen und kollektive friedenserhaltende Militäreinsätze verordnen. Bei Letzterem sind die Mitglieder selbst aufgefordert, ihre Beteiligung genau zu definieren. Die Entscheidungen des Sicherheitsrates unterliegen allerdings keiner wirksamen Rechtskontrolle.
Was sind die Kernpunkte der Resolution 1701?
Die Resolution 1701 des Weltsicherheitsrates, verabschiedet am 11. August 2006, fordert das „vollständige Ende der Kampfhandlungen“. Das betrifft sowohl die Attacken der Hisbollah, als auch den Militäreinsatz Israels. Darüber hinaus soll die UNO-Truppe im Südlibanon (UNIFIL) von 2.000 auf 15.000 Soldaten aufgestockt werden. Ihr Ziel: die Einhaltung des Waffenstillstands und die schrittweise Stationierung von 15.000 libanesischen Soldaten.
Welche Länder wurden mit Sanktionen belegt?
In den ersten Jahrzehnten nach ihrer Gründung im Jahr 1945 verhängten die Vereinten Nationen nur in zwei Fällen Sanktionen. Die betrafen das damalige Südrhodesien (1968 – 1979) und Südafrika (1977 – 1994). Nach Ende des Kalten Krieges konnten sich die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates dann viel häufiger auf gemeinsame Maßnahmen einigen. Zwischen 1990 und 2000 richteten sich UN-Resolutionen u. a. gegen Afghanistan, Äthiopien, Angola, Eritrea, den Irak, Jugoslawien, Liberia, Lybien, Sudan und Sierra Leone. Der bislang größte Einsatz von UN-Truppen fand 1992/93 in Somalia statt. An diesem waren bis zu 30.000 Soldaten beteiligt. Zwischen 1948 und 2003 hat es 56 friedenserhaltende Einsätze der UN gegeben.
Offizielle Seite der Vereinten Nationen: http://www.un.org
Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa: http://www.unric.org



