Unerwünschte Werbung per Post und Fax
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Unerwünschte Werbung per Post und Fax

Bild: Foto: Martinus KE, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Über persönlich adressierte und unangeforderte Reklamesendungen ärgern sich viele Verbraucher. Kommt die Werbung per Fax ins Haus, entstehen dem Empfänger auch noch ungewollt Kosten für die Verbrauchsmaterialien. Wer der Werbeflut einen Riegel vorschieben will, kann sich auf seine Rechte berufen:

Verbraucherrechte

Über persönlich adressierte und unangeforderte Reklamesendungen ärgern sich viele Verbraucher. Kommt die Werbung per Fax ins Haus, entstehen dem Empfänger auch noch ungewollt Kosten für die Verbrauchsmaterialien. Wer der Werbeflut einen Riegel vorschieben will, kann sich auf seine Rechte berufen:

  • Bei der erstmaligen Ansprache – beispielsweise in einem Werbebrief – können Verbraucher nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf ihr Widerspruchsrecht zurückgreifen: Sie haben das Recht, der Nutzung oder Weitergabe der Personendaten für Werbezwecke oder zur Markt- und Meinungsforschung mit bindender Wirkung zu widersprechen. Das gilt auch nachträglich.
  • Ungebetene Faxwerbung ist – ebenso wie ein unerwünschter Anruf – wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – vorausgesetzt, es besteht kein Verhältnis zwischen Absender und Empfänger.

Verbraucher-Tipps

Der beste Schutz vor unerwünschter Werbung ist der sorgsame Umgang mit den eigenen Daten: Geben Sie Ihre Anschriften und Telefonnummern nur an vertrauenswürdige Personen und Institutionen weiter. Und widersprechen Sie bei Werbeaktionen der Nutzung und Weitergabe ihrer Daten. Dies kann auch nachträglich erfolgen, hierfür reicht eine kurze Formulierung aus: “Ich widerspreche der Nutzung oder Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung (§28 Abs. 4 BDSG).”

Auch bei Ihrem Einwohnermeldeamt und der Deutschen Telekom (Telekom-Läden) können Sie nachträglich der Weitergabe widersprechen.

Eine weitere Möglichkeit ist der Eintrag in die "Robinson-Listen", eine Initiative von Wirtschaftsverbänden. Weil die Nutzung dieser Listen durch die Wirtschaft freiwillig ist, ist ein Eintrag jedoch keine Garantie dafür, von Reklamesendungen künftig verschont zu bleiben.

Vorsicht ist geboten, wenn ein Versender von Fax-Werbung statt einer Postanschrift eine 0190-Nummer angegeben hat, die Verbraucher anwählen sollen, wollen sie aus dem Verteiler gestrichen werden: Diese Anwahl kann teuer werden. Um gegen den Anbieter vorzugehen beziehungsweise ihn in Erfahrung zu bringen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der nächsten Verbraucherzentrale (VZ) oder dem Verbraucherservice der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.

Bei Problemen mit privaten Unternehmen in Sachen Datenschutz können sich Bürger auch an die Aufsichtsbehörden der Länder wenden; in Berlin, Bremen und Hamburg sind dies die Landesbeauftragten für Datenschutz, in den anderen Ländern die Innenministerien.

Kontakt

DDV Robinson-Liste (Post)

Postfach 14 01
71243 Ditzingen
Tel.: 0 71 56 / 95 10 10
Fax: Fax-Robinson-Liste Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (BITKOM) Faxabruf 01 80 / 5 00 07 61
DDV Robinson-Liste

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

Postfach 80 01
53105 Bonn
Tel.: 0 18 05 / 10 10 00

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