Unter der Lupe: Arbeit
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Unter der Lupe: Arbeit

Bild: Foto: Willy Pragher, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist prekär: Das einstige Musterland weist eine Arbeitslosenquote von 9,4% auf und bildet damit mit Frankreich und Spanien das Schlusslicht unter den Industrienationen. Für den Jahresbeginn 2004 prophezeien Experten erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik einen Anstieg auf mehr als 5 Mio. Arbeitslose. Das Bruttoinlandsprodukt ist mit 0,4% realem Wachstum in keinem EU-Staat niedriger als in Deutschland. Die Arbeitslosigkeit kann nur bei gesunder Konjunkturlage abgebaut werden, das geringe Wirtschaftswachstum und die steigende Staatsverschuldung verschärfen die Lage jedoch zusätzlich.

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist prekär: Das einstige Musterland weist eine Arbeitslosenquote von 9,4% auf und bildet damit mit Frankreich und Spanien das Schlusslicht unter den Industrienationen. Für den Jahresbeginn 2004 prophezeien Experten erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik einen Anstieg auf mehr als 5 Mio. Arbeitslose. Das Bruttoinlandsprodukt ist mit 0,4% realem Wachstum in keinem EU-Staat niedriger als in Deutschland. Die Arbeitslosigkeit kann nur bei gesunder Konjunkturlage abgebaut werden, das geringe Wirtschaftswachstum und die steigende Staatsverschuldung verschärfen die Lage jedoch zusätzlich.

So funktioniert es bisher

Die steigenden Sozialabgaben haben den Faktor Arbeit kontinuierlich verteuert, da das deutsche Sozialleistungssystem - und damit auch die Arbeitslosenversicherung, deren Beitrag bei 6,5% des Bruttolohns liegt - in erster Linie durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Lohnnebenkosten finanziert wird. Das wenig investitionsfreundliche Steuersystem (siehe Factsheet Finanzen) und die starren Regelungen zu Arbeitszeit, Kündigungsschutz sowie Tarif- und Gewerberecht verhindern unternehmerisches Risiko und Industrieansiedlungen aus dem Ausland. Zudem bilden Gewerkschaften und Arbeitgeber eine machtvolle Lobby, die weitreichende Neuansätze gegen die Interessen ihrer Klientel blockiert. So wird der allseits beklagte Reformstau nur in kleinen Schritten abgebaut.

Ein weiterer Kernpunkt der Kritik ist die Arbeitsvermittlung, sie wurde bislang von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg und den Landesarbeitsämtern gesteuert. Der interne Verwaltungsapparat dieser Anstalten nimmt inzwischen mehr Arbeitskräfte in Anspruch als für die Vermittlung von Arbeitslosen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus verpufft ein Großteil der verfügbaren Finanzmittel der Anstalten in Arbeits- und Weiterbildungsmaßnahmen, die häufig nur das Ziel haben, Arbeitslose kurzzeitig aus den Arbeitslosenstatistiken streichen zu können. Fazit: Arbeitslosigkeit wird verwaltet statt wirksam bekämpft.

Arbeitslose erhalten, bei erfüllten Voraussetzungen, bisher zunächst Arbeitslosengeld - 67% des durchschnittlichen Nettolohns der letzten zwölf Monate bzw. 60% bei kinderlosen Arbeitslosen. Die maximale Leistungsdauer beträgt ein Jahr (bis zum Alter von 45 Jahren) bzw. bis zu 32 Monaten (ab 45 Jahren, gestaffelt; nach der Neuregelung im September 2003 nur noch maximal 18 Monate). Nach dieser Zeit folgt, bei nachgewiesener Bedürftigkeit, die zeitlich unbegrenzte Arbeitslosenhilfe - 57% des letzten durchschnittlichen Nettolohns bzw. 53% bei kinderlosen Arbeitslosen. Die Bemessungsgrundlage wird jährlich um 3% gekürzt. Wer die Voraussetzungen für die Arbeitslosenhilfe nicht erfüllt, erhält Sozialhilfe (rd. 2,7 Mio. Menschen).

Konzepte

Das Kernstück der Agenda 2010, dem Reformprogramm der Bundesregierung, bilden die Reformentwürfe zum Arbeitsmarkt, die vor allem in die Gesetze Hartz I bis IV aufgeteilt sind - benannt nach dem Reformmodellentwurf des VW-Managers Peter Hartz.

Hartz I und II

Ein Teil der Hartz-Gesetze I und II ist bereits verabschiedet - allerdings durch den Einfluss verschiedener Interessenverbände und Parteikompromisse modifiziert. Die wichtigsten Aspekte dieser seit 1.1.2003 geltenden Regelungen sind

  • privat organisierte Agenturen zur Vermittlung von Arbeitslosen als Leiharbeiter (sog. Personal-Service-Agenturen), um flexibel und kostengünstig auf Arbeitskräftebedarf reagieren zu können,
  • Ich-AG’s, die Arbeitslosen mit dreijähriger Förderung durch das Arbeitsamt den Schritt in die Selbstständigkeit ebnen sollen,
  • Minijobs bis 400 Euro, bei denen nur die Arbeitgeber pauschal 25 % Sozialbeiträge zahlen,
  • Job-Zentren zur schnelleren Vermittlung von Arbeitslosen; die Arbeits- und Sozialämter werden in solche Zentren umgewandelt,
  • Bildungsgutscheine des Arbeitsamts für Weiterbildungsmaßnahmen, um die Berufsaussichten von Arbeitslosen zu verbessern,
  • Zuschüsse für Arbeitslose ab 50 Jahre, wenn sie eine schlechter bezahlte Tätigkeit annehmen,
  • Abkopplung von Arbeitslosengeld und -hilfe von der Lohnniveau-Anpassung
  • finanzielle Anreize für die Anstellung eines Langzeitarbeitslosen (u.a. zinsverbilligte Kredite bis 100000 Euro) bzw. von Arbeitslosen über 52 Jahre (befristete Beschäftigung) bzw. 55 Jahre (Verzicht auf Beitrag zur Arbeitslosenversicherung). Zudem müssen Arbeitnehmer eine Kündigung sofort dem Arbeitsamt melden, da sonst Abzüge beim Arbeitslosengeld drohen. Arbeitslose müssen mehr Mobilität und Flexibilität bei der Jobsuche zeigen.

    Die im September 2003 vom Bundestag beschlossene Arbeitsmarktreform soll u.a. eine Neuregelung beim Kündigungsschutz für Kleinbetriebe durchsetzen: Das Einstellen und Entlassen von Beschäftigten mit befristeten Verträgen soll vereinfacht werden. Zudem soll das Arbeitslosengeld fortan nur noch maximal 18 Monate gezahlt werden.

Hartz III

wurde im Oktober 2003 vom Bundestag verabschiedet, das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, wird aber dennoch im Vermittlungsausschuss beraten. Wesentlichster Punkt ist die völlige Umgestaltung der Bundesanstalt für Arbeit in eine moderne Dienstleistungsagentur, die Bundesagentur für Arbeit. Ihre zentrale Aufgabe ist die schnelle und effiziente Vermittlung von Arbeitslosen. Dazu soll der Verwaltungsaufwand der Agentur deutlich reduziert werden, u.a. durch straffer organisierte Landesarbeitsämter. Zudem wird die Selbstständigkeit der Agentur erweitert, da ihr die Regierung nurmehr allgemeine Zielvorgaben statt Gesetzen als Handlungsrichtlinien vorgibt. Langzeitarbeitslose werden nicht mehr von den Arbeitsämtern, sondern in neu geschaffenen Jobcentern betreut, die von Arbeitsämtern und Kommunen aufgebaut werden

Hartz IV

wurde im Oktober 2003 ebenfalls vom Bundestag verabschiedet, die Oppositionsmehrheit im Bundesrat verwies das Gesetzeswerk jedoch im November in den Vermittlungsausschuss, der nach Kompromisslösungen suchen muss.

Die Regierungspläne sehen im Einzelnen vor:

  • Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollen zum sog. Arbeitslosengeld II zusammengefasst werden.
  • Langzeitarbeitslose sollen statt Arbeitslosenhilfe das Arbeitslosengeld II auf dem Niveau der bisherigen Sozialhilfe erhalten (West: 345 Euro, Ost: 331 Euro); Wohngeld und Zuschläge in den ersten beiden Jahren kommen hinzu. Ausgezahlt wird es nur an Bedürftige, die (bzw. deren Lebenspartner) keine eigenen Ersparnisse besitzen.
  • Jeder ortsüblich bezahlte Job ist zumutbar und muss daher angenommen werden. Bei einer Weigerung wird das Arbeitslosengeld II um 30% gekürzt.
  • Die bereits für Langzeitarbeitslose vorgesehenen Jobcenter (siehe Hartz III) sollen allen Arbeitssuchenden offen stehen.

Die Opposition fordert in der Regel härtere Maßnahmen, u.a.

  • weniger Zuschläge für Langzeitarbeitslose
  • Ausweitung von zumutbaren Minijobs auch auf minderbezahlte Tätigkeiten (z.B. kommunale Hilfsjobs)
  • Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten für Jobverweigerer
  • Zuständigkeit für Arbeitslosenhilfe bzw. Langzeitarbeitslose allein bei den Kommunen.

Über Hartz IV hinaus setzt sich die Union für eine Veränderung des Arbeitsrechts zu Gunsten flexiblerer Unternehmen ein (u.a. Einschränkungen beim Kündigungsschutz).

Entscheidungen und Perspektiven

Die Reform des Arbeitsmarkts ist unerlässlich, um den Standort Deutschland wieder attraktiv zu machen und so die anhaltende Wirtschaftsflaute zu beenden. Aus den Regelungen Hartz I und II entstand zwar eine Reihe von sog. geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, mit denen der Niedriglohnsektor gefördert wurde, auf die Arbeitslosenquote hatten die Reformen allerdings keinen großen Einfluss. Zwar soll Hartz III die Vermittlung der Arbeitsplätze verbessern, neue Arbeitsplätze werden dabei allerdings nicht geschaffen. So ruhen die Hoffnungen auf Hartz IV, das den Druck auf Langzeitarbeitslose erhöht und die staatlichen Sozialleistungen stärker an strengere Bedingungen koppelt. Die bisherige Bundesanstalt für Arbeit rechnet durch die Reformen mit einer Entlastung der Versicherungskassen um bis zu 15 Mrd. Euro jährlich und einem Absinken des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf bis zu 4,6%. Ob durch den noch ausstehenden Hartz- Kompromiss die Wende auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich gelingt, bleibt abzuwarten.

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