Das Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern zur Rentenversicherung verschiebt sich immer weiter zu Ungunsten der Rentenkassen: Lag der Anteil der über 60-Jährigen in Deutschland zu Beginn der 1950er Jahre noch bei 15,1%, so hat sich der Prozentsatz bis 2001 auf 24,1% erhöht. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes wird etwa jeder dritte Deutsche im Jahr 2050 älter als 60 Jahre sein. Doch nicht nur die Anzahl der Alten, auch die steigende Lebensdauer belastet die Renten: 1950 erreichte nur 1% der bundesdeutschen Bevölkerung ein Lebensalter von über 80 Jahren, 2050 soll es bereits jeder siebte Deutsche sein. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer hat sich von knapp zehn Jahren (1960) auf inzwischen über 16 Jahre verlängert. Das aktuelle Renteneintrittsalter in Deutschland liegt bei knapp über 60 Jahren (inkl. Frührentner; Wert ohne Frührentner bei 62,4 Jahren). 1960 gingen die Deutschen durchschnittlich mit 64,7 Jahren in Rente. Folge: Die gesetzliche Rentenversicherung musste im Jahr 2002 erstmals mehr als 200 Mrd. Euro an Renten auszahlen; 1995 lag der Betrag noch bei 163 Mrd. Euro. Durch die hohe Arbeitslosigkeit mussten die Rentenversicherungsträger zudem einen weiteren Rückgang der Beitragszahlungen hinnehmen. Die monatliche Standardrente lag 2003 in Westdeutschland bei 1176 Euro, im Osten bei 1034 Euro, wobei dieser Wert von mehr als der Hälfte aller Rentner erreicht bzw. übertroffen wurde.
So funktioniert es bisher
Die Renten in Deutschland werden durch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung finanziert, die je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht werden müssen. Beamte sind versicherungsfrei, Selbstständige können auf Antrag in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Die Rentenversicherung funktioniert nach dem Prinzip des Generationenvertrags: Die momentanen Arbeitnehmer versorgen die Rentner und werden ihrerseits wieder von der nachfolgenden Generation finanziert. 2003 lag der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 19,5% des Bruttolohns, bei Gründung der Bundesrepublik 1949 waren es nur 10%. Der bisherige Höchststand wurde 1997/98 mit 20,3% erreicht. Würde die Rentenfinanzierung nach dem bisherigen Schema weiter betrieben, müsste der Beitragssatz in den nächsten gut 15 Jahren auf über 25% des Einkommens steigen.
Konzepte
Um eine Erhöhung der Beitragssätze zu vermeiden, wurde die sog. Schwankungsreserve der Rentenkassen (eine Art finanzielle Rücklage der Kassen) ab 2003 um 30% einer durchschnittlichen Monatszahlung gesenkt. Darüber hinaus wurden 2003 die Bemessungsgrenzen (Einkunftsgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten sind) angehoben und die Rentenerhöhung ausgesetzt. Zur mittel- und langfristigen Reform der Rentenversicherung gibt es drei große Ansätze:
Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge:
Die nach dem Ex-Gewerkschaftler Walter Riester benannte, Anfang 2002 eingeführte Rentenreform sieht im Kern eine staatliche Finanzförderung für alle Angestellten vor, die eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge abschließen, was bis Anfang 2003 nur jeder sechste Berechtigte getan hatte. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, vom Arbeitgeber einen Teil seines Einkommens in Rentenansprüche umwandeln zu lassen. Den größten Teil betrieblicher Altersvorsorgen machen Pensionsfonds und -kassen sowie Direktversicherungen (mit oder ohne Riester-Zulagen) aus.
Rürup-Kommission:
Die von der Bundesregierung favorisierten, im April 2003 unterbreiteten Vorschläge befürworten eine längere Lebensarbeitszeit; das gesetzliche Renteneintrittsalter soll bis 2035 auf 67 Jahre steigen. Ein sog. Nachhaltigkeitsfaktor soll ab 2005 das wachsende Missverhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern abdämpfen, indem die automatische Rentenerhöhung reduziert wird. Zudem soll die Schwankungsreserve aufgestockt werden, um Einnahmeausfälle besser kompensieren zu können. Mittelfristig führen die Rürup-Vorschläge zu einer Verringerung des Rentenanstiegs. Ein Rentner hätte (nach heutigen Berechnungen) im Jahr 2030 nach 45 Berufsjahren etwa 100 Euro weniger zur Verfügung - bei einem stabilen Beitragssatz von 22% des Bruttolohnes
Herzog-Kommission:
Die von der CDU im Februar 2003 eingesetzte Parteikommission sieht ebenfalls die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bzw. einen Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren vor. An die Stelle des Nachhaltigkeitsfaktors der Rürup-Kommission setzt die Herzog-Kommission einen demografischen Faktor: Die künftige Rentenentwicklung soll durch das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern gesteuert werden. Zudem sollen alle Beitragszahler nach 30 Versicherungsjahren Anspruch auf eine Grundrente erhalten, die 15% über dem Sozialhilfesatz liegen soll.
Weitere Ansätze
zur Rentenreform sehen u.a. vor, keine Altersgrenze, sondern die Zahl der Berufsjahre für den Eintritt ins Rentenalter heranzuziehen. Nach anderen Ansätzen sollen Beamte und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, um kurzfristig die Einnahmen zu verbessern - bei langfristig steigender Belastung der Kassen. Die finanzielle Attraktivität von Vorruhestand und Frühverrentung soll nach anderen Überlegungen deutlich gesenkt werden.
Der auch innerhalb der Union umstrittene Ansatz der CSU vom Herbst 2003:
Rentenaufstockung pro Kind um 50 Euro, zu bezahlen von allen kinderlosen Arbeitnehmern. Die CDU dagegen fordert, einen solchen Betrag von allen Arbeitnehmern finanzieren zu lassen.
Entscheidungen und Perspektiven
Das bisherige Rentensystem ist aufgrund seiner demografischen Entwicklung an seine Grenzen gestoßen. Soll die Rente künftig sicher sein, muss die bisherige gesetzliche Rentenversicherung durch private Vorsorge ergänzt werden. Auch die in Deutschland - im Vergleich z.B. zu den Niederlanden - eher gering berücksichtigten Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge müssten stärker ausgebaut werden. In jedem Fall ist ein System, das sich überwiegend an den Beiträgen zur gesetzlichen Versicherung - und damit an den Bruttolöhnen - orientiert, nicht länger finanzierbar. Langfristig steuert das Rentensystem nach Meinung vieler Experten auf einen Grundbetrag für alle Bürger zu, der durch private bzw. betriebliche Vorsorge aufgestockt werden muss.



