Versicherungen sind notwendig
So lästig das Thema erscheint, so unabdingbar sind Versicherungen gerade für Freiberufler. Zumindest folgende Risiken sollten bei der Auswahl der richtigen Versicherung bedacht werden: Es kann eine unerwartete Krankheit auftreten (Krankenversicherung), der Unternehmer kann das Opfer eines Unfalls werden (Unfallversicherung), der Beruf kann nicht mehr ausgeübt werden (Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung).
Krankenversicherung
Selbstständige können sich als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Welches Modell günstiger ist, kann pauschal nicht beantwortet werden, sondern ist abhängig von der individuellen Situation etwa: Sind Sie verheiratet und müssen Kinder mitversichert werden? Ist der Partner berufstätig und/oder besitzt er eine eigene Krankenversicherung? Natürlich gilt für alle Versicherungen, dass Selbstständige mit Kindern sich deutlich besser versichern sollten.
Bei der privaten Krankenversicherung ist es möglich, durch Variation der Selbstbeteiligung die monatlichen Beiträge zu reduzieren. Je größer das Risiko des Versicherungsnehmers ist, desto niedriger ist die monatliche Prämie.
Krankentagegeld-Versicherung
Krankenversicherungen können um Zusatzleistungen wie Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld ergänzt werden. Bei längerer Krankheit oder stationärem Aufenthalt wird eine Tagespauschale als Verdienstabsicherung gezahlt.
Derartige Absicherungen sind jedoch ziemlich teuer. Krankentagegeldversicherungen sollten daher erst nach einer längeren Krankheitsperiode in Anspruch genommen werden, wenn es auf dem Konto des Unternehmers tatsächlich eng wird. Entscheidend ist die Höhe der täglichen Fixkosten, diese sollte eine Krankentagegeldversicherung in jedem Fall absichern.
Zuschüsse für Künstler – die Künstlersozialkasse (KSK)
Der Staat unterstützt bestimmte Freie Berufe bei der Absicherung bestimmter Lebensrisiken. Das sind zum einen Künstler, die Musik machen oder darstellende bzw. bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren. Daneben können Publizisten wie Schriftsteller oder Journalisten die KSK nutzen.
Die Vorteile der Anerkennung durch die Künstlersozialkasse sind erheblich. Die KSK zieht den Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe von abgabepflichtigen Unternehmen sowie den Bundeszuschuss ein. Aus diesen Beträgen bezahlt die KSK die Versicherungsprämien. Der Bundeszuschuss beträgt für die Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung jeweils 50 Prozent der Beitragssumme des Freiberuflers und ist sozusagen der staatliche Arbeitgeberbeitrag für Künstler.
Die KSK versichert nur Künstler und Publizisten, die erwerbsmäßig und selbstständig tätig sind und nicht nur eine vorübergehende künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausüben. Auch muss der Freiberufler im Wesentlichen im Inland tätig sein.
Die KSK überprüft anhand eines Fragebogens und einzureichender Nachweise die Künstler- bzw. Publizisteneigenschaft. Nähere Informationen bietet die Homepage der KSK.
Unfallversicherung
Finanzielle Nachteile einer eingetretenen Teil- oder Vollinvalidität gleicht die Unfallversicherung aus. In bestimmten Branchen sind viele Unternehmer pflichtversichert. Zuständig ist die jeweilige Berufsgenossenschaft.
Betrieblich bedingte Unfälle deckt die betriebliche Unfallversicherung ab. Man sollte jedoch bedenken, dass die meisten Unfälle sich im privaten Haushalt oder in der Freizeit ereignen. Außerdem sind nur etwa zehn Prozent aller Berufsunfähigkeitsursachen auf einen Unfall zurückzuführen.
Freiberufler sollten wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht für Freiberufler. Zur Absicherung für lang anhaltende Unfallfolgen, Tagegelder für die Dauer der ärztlichen Behandlung oder des Krankenhausaufenthaltes sowie für den Todesfall können Freiberufler eine private Unfallversicherung abschließen.
Da eine Unfallversicherung einen recht seltenen Fall absichert und die Liquidität eines Jungunternehmers belastet, sollte die Entscheidung für oder gegen Abschluss einer Unfallversicherung die Familiensituation des Selbstständigen berücksichtigen.
Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-Versicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz für den Einkommensverlust, der durch Krankheit oder Unfall entsteht anders als bei der Unfallversicherung muss aufgrund der Schädigung allerdings Berufstätigkeit dauerhaft unmöglich sein.
Die Höhe des Versicherungsschutzes sollte sich nach dem verfügbaren Einkommen richten. Existenzgründer orientieren sich an den Kosten, die für den normalen Lebensunterhalt (Auto, Miete, Essen etc.) eingeplant sind.
Bei der Auswahl des Versicherers sollte fachkundiger und unabhängiger Rat eingeholt werden. Eine günstigere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen meist bereits bei mehr als fünfzigprozentiger Berufsunfähigkeit die volle versicherte Rente, anders als Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, die nur bei einer hundertprozentigen und dauerhaft prognostizierten Erwerbsunfähigkeit auszahlen.



