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Wer bekommt Asyl?
Wann wird der Asylantrag abgelehnt?
Wieso werden manche Migranten ausgewiesen, andere nicht?
Was ist eine Duldung?
Wie viele abgelehnte Asylbewerber gehen freiwillig?
Angesichts der hohen Zahl der freiwillig Ausreisenden empfiehlt Laura Peitz vom Forschungszentrum des BAMF, Geflüchtete ohne Bleiberecht möglichst frühzeitig zu beraten, wie sie in ihr Heimatland zurückkehren können. Außerdem sollen sie stärker bei der Reintegration in diesem Land unterstützt werden. „Die gewonnen Erkenntnisse zeigen, dass die frühzeitige Förderung freiwilliger Rückkehr und die Erteilung einer rechtmäßigen Aufenthaltserlaubnis an Langzeitgeduldete die wichtigsten Strategien bleiben sollten, um die Anzahl an Personen mit Ausreisepflicht wesentlich zu verringern“, sagt sie.
Wer darf dauerhaft in Deutschland bleiben?
Ein Teil der Geflüchteten erlangt nach einer vorübergehenden Duldung auch ein dauerhaftes Bleiberecht. Rund 35 Prozent der ursprünglich abgelehnten Asylbewerber der vergangenen zehn Jahre erreichten mit der Zeit eine solche dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, wie Peitz ermittelt hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür stieg demnach, umso länger die Menschen in Deutschland blieben.
Diese Personengruppe war deutlich heterogener als die der freiwillig Gehenden. Die meisten von ihnen kamen mit der zweiten Flüchtlingswelle zwischen 2017 und 2022 aus Afghanistan, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Russland.
Was sind die Kriterien für gute Integration?
Ein dauerhaftes Bleiberecht, eine sogenannte Aufenthaltsgewährung, ist nach mehreren Jahren des Wartens für jugendliche und erwachsene Migranten möglich, wenn sie gut in die deutsche Gesellschaft integriert sind. Zu den Voraussetzungen zählt, dass sie gut Deutsch sprechen, ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können und ihre Identität zweifelsfrei geklärt ist. Auch aus rechtlichen und familiären Gründen oder zum Arbeiten kann der Aufenthalt in Deutschland dauerhaft erlaubt werden.
Für Migranten mit einer „Duldung light“ ist es allerdings ungleich schwieriger, diese Bedingungen zu erfüllen. Denn sie dürfen nicht arbeiten und sind dadurch meist schlechter integriert. Die aktuelle Bundesregierung hat jedoch zum 31. Dezember 2022 das sogenannte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ eingeführt, wonach auch Personen mit „Duldung light“, die schon mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, für weitere 18 Monate bleiben dürfen. Dadurch sollen sie mehr Zeit erhalten, um die Kriterien für eine dauerhafte Aufenthaltsgewährung zu erfüllen – das heißt vor allem Deutsch zu lernen und einen Pass vorzulegen. Diese Regelung ist jedoch einmalig und gilt nicht für künftige Asylsuchende.




